keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#51

Beitrag von Günter »

Ich würde den Anwalt anweisen dem SG mitzuteilen, dass es gesetzwidrig ist, wenn das JC das SG dazu missbraucht, an Daten Dritter, die laut HEGA 03-2013 und den Anweisungen des Bundesdatenschutzbeauftragten zu schwärzen sind, durch Leistungseinstellung zu gelangen.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=59&t=11292

Genauso kann es nicht zulässig sein, wenn durch Leistungseinstellung die Rechtsprechung des BSG v. 19.09.2008 (Az: B 14 AS 45/07 R) zum Thema Schwärzungen von Ausgaben ausgehebelt wird.

Auch der Bürger hat Rechte und die zu schützen ist die Aufgabe der staatlichen Gewalt.

Ich wäre nicht bereit auf meine Rechte zu verzichten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#52

Beitrag von germanempress »

Anwalt meinte, das Gericht könne definitiv darauf bestehen, weil es dann annehmen muss ich würde was verschleiern.

deshalb soll ich meine Mietverträge mit original Daten und unterschrift vorlegen.
Ebenso soll ich meine ER die ich dem Finanzamt abgegeben habe ebenfalls vorlegen.

Ich verstehe es einfach nicht, warum der Anwalt das befürwortet?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#53

Beitrag von Koelsch »

Vermutlich weil er "sein" SG kennt. Es ist leider so, recht viele Richter mögen keine Schwärzungen und haben meines Wissens auch durchaus die Möglichkeit, geschwärzte "Beweise" zurück zu weisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#54

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 09:35 Für das Jobcenter wäre es aus deren Sicht einfacher, wenn sie Dich in Arbeit reinvermitteln und Du in Deinem Beruf als Angestellte arbeitest. Da müsste keine EKS mehr geprüft werden, sondern sie würden einfach Dein Einkommen anrechnen.
wenn das so einfach wäre, hätte ich schon einen Job :5:

mit meiner Krankengeschichte und mein alter wollen mich alle bestimmt sofort einstellen.
die Betreuung meiner Mutter bekomm ich dann erst recht nicht unter ein Hut.
das letzte Vorstellungsgespräch in einem namhaften hotel im spa Bereich, war sehr frustrierend.
ich bin nicht jung genug fürs Team :ka:

mit einem 450 Euro Job komm ich nicht weiter, denn dann würde ich auch keine Zuwendung von Freunden bekommen, die ja auch nicht wissen, dass ich Leistungen erhalte.

besser gesagt schon seit 2 Monaten keine mehr.

wenn man mir mein Geschäft kündigt und meine Wohnung, weiß ich ja noch nicht mal, wie ich meine Schulden begleichen soll :ka:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#55

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Do 29. Jun 2017, 09:46 Vermutlich weil er "sein" SG kennt. Es ist leider so, recht viele Richter mögen keine Schwärzungen und haben meines Wissens auch durchaus die Möglichkeit, geschwärzte "Beweise" zurück zu weisen.
jetzt soll ich dem Anwalt auch noch die Unterlagen abgeben, die ich beim Finanzamt eingereicht wurdeb :5:
auch die ganzen privaten Zuwendungen, alle Belege sollen vorgelegt werden mit allen Daten
(also bar und Konto angaben exakt auflisten)

Ich dachte immer, Finanzamt und JC haben nichts miteinander zu tun. Was soll das denn jetzt.
Was interessiert die meine EÜR ?
Ich habe die vom letzten Jahr noch nicht mal fertig ( Fristverlängerung beantragt )
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#56

Beitrag von Koelsch »

Weil der Anwalt eben weiß, genau das wird das Sozialgericht auch sehen wollen. Die wollen prüfen, ob Du "private Zuwendungen" bekommen hast, das ist nämlich Einkommen, ob Du dem Finanzamt ganz andere Zahlen genannt hast (oder nennen wirst) als dem JC.

Und FA und JC haben durchaus was miteinander zu tun, auch da findet ein Kontenabgleich statt, also z.B. ob Du Freistellungsanträge gestellt hast
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#57

Beitrag von germanempress »

Moin

mein Anwalt hat entweder keine Ahnung, oder ich hab es nicht mitbekommen, dass ab diesem Jahr eine Pflicht zum führen eines Kassenbuches besteht.
Geänderte Vorschriften 😢

DAVON WUSSTE ICH BISHER NICHTS


Anwalt kommuniziert mit dem Amt
*Ich soll laut Amt meine Einkommensverhältnisse eindeutig nachgewiesen
*Es liegen weder Pflege der Mutter noch Krankmeldungen vor.
*Einnahme-Überschuss-Rechnung die ich dem Finanzamt vorgelegt habe muss vorgelegt werden.
*Eine exakte Auflistung soll dem Amt vorgelegt werden, wieviele Kunden ich in welchem Zeitraum zu welchem Preis behandelt habe


WIE SOLL ICH DAS DENN RÜCKWIRKEND MACHEN 😠


SUPER ANWALT DER MIR EMPFOHLEN WURDE
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#58

Beitrag von Günter »

Es gibt keine Pflicht!!!!
Kassenbuchführung im Rahmen einer Einnahmen-ÜberschussRechnung
Die Kasse ist ein Bestandskonto. Ihr Saldo taucht bei der Erstellung der Bilanz als Aktivposten
im Umlaufvermögen auf. Bei der Ermittlung des Jahresergebnisses mit Hilfe einer Einnahmen-
Überschuss-Rechnung (§4 Abs. 3 EStG) - wenn also keine handelsrechtliche
Bilanzierungspflicht gegeben ist - gibt es keine Bestandskonten, also auch kein Kassenkonto.
Diese Steuerpflichtigen, sind gar nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen9
. Denn
Aufzeichnungen, die allein aus steuerrechtlichen Gründen vorzunehmen sind (die Einnahmen-
Überschuss-Rechnung), sind lediglich so zu führen, dass sie dem Besteuerungszweck
genügen.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es jedoch für alle Unternehmen - die Bargeschäfte
Tätigen - ratsam, ein Kassenbuch zu führen.
http://steuerberaterin-gaertner.de/file ... 014_01.pdf
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#59

Beitrag von Günter »

Diese geforderte Auflistung ist durch keierlei gesetzliche Grundlage gedeckt. Der Anwalt ist ein *****
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#60

Beitrag von Koelsch »

Richtig, es gibt da keine gesetzliche Änderung, auch nicht im Bereich des SGB II.

Richtig ist, Du musst dem JC Dein Einkommen nachweisen. Was dazu vorzulegen ist, regelt intern die HEGA 03-2013. Die solltest Du vielleicht Deinem Anwalt auch mal unter die Nase halten.
HEGA 03-2013 Leistungsakte Anlagen.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#61

Beitrag von germanempress »

Anwalt is im Moment nicht erreichbar

Bin total durcheinander
Dachte der Anwalt wüsste wie man mit denen kommuniziert und dass er mich in meinem Sinn zu vertritt

Der letzte Anwalt war schon *****
Habe schon wieder in den Scheiß Beutel gegriffen

Das mit dem Eilantrag fürs Gericht hat ja anscheinend auch nicht genutzt.
Denn der nächste Monat geht auch wieder ohne Leistungen aus, das sind jetzt schon drei Monate von denen ich mir immer wieder Geld leihen muss
damit ich meine Miete Zuhause bezahlen kann.


Bin definitiv auf die Leistungen angewiesen 😢
durch meine Angebote is zwar bißchen mehr Umsatz gewesen, jedoch ist Ferienzeit, da sind viele im Urlaub.
Das nutzt mir aber jetzt wenig

Super Vollpfosten, der sich nicht mitdenken Gesetzen auskennt 😝
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#62

Beitrag von Koelsch »

Es ist leider so, es gibt nicht gerade viele Anwälte, die sich mit Selbstständigen im ALG II Bezug wirklich auskennen - und die Lust haben, sich "das anzutun" denn der Aufwand ist leider sehr viel größer als bei "normalen" ALG II Empfängern. Das aber schägt sich so gut wie nicht im Honorar des Anwalts nieder.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#63

Beitrag von germanempress »

Dann werde ich wohl dem Anwalt mal Hilfestellung geben müssen, vielleicht lernt er noch was.

Oh man für was braucht man ein Anwalt?
Ich finde das unmöglich, dass ich die Betreuung meiner Mutter beweisen muss.
Dank diesem hohlblock wissen die nun auch, daß es sich um meine Mutter handelt.

wie soll ich dass nur ohne Eure Hilfe schaffen, wenn der Paragraphenfuzzi es nicht fertig bringt mir zu helfen
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#64

Beitrag von germanempress »

hier mal das schreiben, das RA vom Amt bekommen hat

Sie geben in ihrem Widerspruch weitere Erläuterung und zudem von ihrer Mandantin bereits getätigten Antworten auf unsere Fragen.

Sie geben an dass die Umsetzung monatlich gleich waren, da wiederkehrende Termine mit den Kunden stattgefunden haben. Leider ist weder bekannt wie viele Kunden ihre Mandantin hat, welche Preise für welche Dienstleistung gezahlt werden, wie häufig ihre Mandantin ihre selbständigen Tätigkeit nachgeht, ob lediglich Stammkunden oder auch Laufkundschaft bedient wird etc.

Bis auf unvollständige Aussagen seitens ihrer Mandantin liegen uns keinerlei Nachweise vor, welche die getätigten Angaben zu den Einnahmen bestätigen.


Eine grundsätzliche Pflicht, ein Kassenbuch zu führen, gibt es für alle Selbstständigen die eine einfache Buchführung machen müssen nicht.

Dennoch kann ihre Mandantin zur Kassenbuchführung verpflichtet sein. Dies ist der Fall, wenn diese Einnahmen und Ausgaben überwiegend als bar Geschäfte laufen, dann ist sie zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet

Anders als von ihnen angegeben, ist ihre Mandantin somit zur Kassenbuchführung verpflichtet .

Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden (Paragraph 146 AO)

:schwein:
DARAUF HIN WILL DER ANWALT NUN VON DIE EÜR UND DIE ANTWORTEN, DAMIT ER DENEN BIS ZUM 01.08.2017 VORLEGEN KANN.
SOLL ICH MIR DAS KASSENBUCH AUS DEN RIPPEN SCHNEIDEN? ?? :5:
:Fränkin:

ich setze später mal ein Schreiben für den Anwalt auf und möchte Euch bitten drüber zu schauen.
Ich vertraue dem RAM nicht mehr.
Aber jetzt muss ich erstmal meiner Dienstleistung nachgehen :brilleputzen1:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#65

Beitrag von Koelsch »

Mach das - und Anwalt möge bitte das JC fragen, inwiefern es für die Berechnung Deiner leistung erheblich ist, wie viele Kunden Du hast, ob das Stamm- oder Laufkunden sind und welche Preise Du verlangst. Entscheidend ist, was Du einnimmst, alles andere geht JC nix an und ist für die Leistung unerheblich.

Richtig ist, Du musst eine Art Buchführung machen, da reicht, auch bei überwiegenden Bareinnahmen aber meines Erachtens:

21.7.
200,00 Anfangsbestand
250,00 Endbestad

22.7.
250,00 Anfangsbestand
100,00 Bareinzahlung auf Bankkonto
200,00 Endbestand

Rückwirkend geht das m.E. nicht, und das würde ich dem JC auch mitteilen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#66

Beitrag von germanempress »

Sehr geehrter Herr Anwalt Fuzzi

da es bisher keine gesetzliche Pflicht gibt ein Kassenbuch zu führen, kann ich mir für das Kalenderjahr 2016 kein Kassenbuch aus der Rippe schneiden.
Ich kann eventuell im Nachhinein eine Auflistung machen jedoch nicht bis zum 01.8. 2017

Ich bezweifle jedoch dass durch diese Auflistung die Leistungen ohne Murren bewilligt werden.
denn danach werden weitere Forderungen gestellt und ich erhalte keine Leistung .
Wie schon sooft


Wie auch Ihnen bekannt sein dürfte ist es nicht relevant für die Ermittlung des Einkommens
* wieviele Kunden
* welche Leistungen
* und zu welchem Preis ich diese erbracht habe
Durch die Aussage dass ich immer wiederkehrende Kunden habe,sollte die Mitwirkung genüge sein.

Es ist auch keinesfalls notwendig zur Einkommensermittlung ob es sich um Stammkunden oder Laufkundschaft handelt

daher möchte ich Sie bitten sich was einfallen zu lassen da ich nicht bereit bin die geschäftsinterne mit dem Jobcenter zu teilen

Durch die Abgabe der EKS ist somit meiner Mitwirkungspflicht erfüllt
Die Forderung vom Amt meine Geschäfts interna preiszugeben ist definitiv nicht relevant für die Berechnung.

Da ich auf Anraten des JC ein Geschäft auflöste und dadurch weniger Umsatz erzielte, wird mir nun zum Verhängnis.

Ich möchte Sie bitten in meinem Interesse zu handeln
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#67

Beitrag von Koelsch »

Warte mal bitte noch.

Ich denke, das kann man besser formulieren. Ich komme aber wohl erst morgen später Vormittag oder sogar erst Nachmittag dazu.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#68

Beitrag von Günter »

Ich vermutlich erst am Freitag.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#69

Beitrag von germanempress »

Moin

Danke, werde auf Euch warten.

Frage mich sowieso, warum er das ans JC geschrieben hat und kein Eilantrag ans Gericht. :3:
Er versteht anscheinend nicht, dass ich seit 3 Monaten kein Geld bekommen habe.
Hoffe, dass ich nochmal ein Darlehen erhalte, um meine KDU zu begleichen.

Das er so Auskunftsfreudig ist, passt mir rein garniert.
RA wollte am Samstag mit mir besprechen und ich sollte bis dahin schon mal das Kassenbuch mitbringen.
Zaubern kann ich noch net :4:

Die Besprechung mit ihm kann ich nicht wahrnehmen, das passt ja wieder :kotz:

Bin ich im falschen Film? ??
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#70

Beitrag von Koelsch »

Hier mal mein Vorschlag:
Sehr geehrter Herr Anwalt Fuzzi

da es bisher keine gesetzliche Pflicht gibt ein Kassenbuch zu führen, kann ich mir für das Kalenderjahr 2016 kein Kassenbuch aus der Rippe schneiden.
Ich kann eventuell im Nachhinein eine Auflistung machen jedoch nicht bis zum 01.8. 2017, hier ist eine angemessene Fristverlängerung notwendig.
Unabhängig davon ist mir aber nicht verständlich, welche Bedeutung meine Einnahmen aus 2016 für die Höhe der mir jetzt im 2. Halbjahr 2017 zustehenden ALG II Leistungen haben. Diese Angaben können doch allenfalls Bedeutung haben z.B. für die Höhe eventueller Nachzahlungen, die mir das JobCenter noch zu leisten hat.

Ebenso ist mir nicht erklärlich, inwiefern die Anzahl meiner Kunden, die Höhe meiner Preise für die einzelnen Dienstleistungen oder ob es sich um Stamm- oder Laufkundschaft handelt erheblich sind für die Berechnung meiner Leistungshöhe.
Vielleicht kann das JobCenter einmal vorrechnen, welchen Unterschied es bei der Leistungsberechnung macht, ob ich im Monatsdurchschnitt 6 x € 100 oder 60 x € 10 einnehme und ob dieses Geld von Stamm- oder Laufkunden gezahlt wurde.

Was versteht das JobCenter unter der Frage „wie häufig ihre Mandantin ihrer selbständigen Tätigkeit nachgeht“? Meint das JobCenter damit, wie oft ich Kunden bediene oder meint es damit wie oft ich im Laden bin, oder meint es damit wie oft ich im Laden bin, danach Kundenakquise betreibe, Buchführung mache, Wareneinkäufe ordere und Formulare für‘s JobCenter ausfülle?

Durch die Abgabe der vorläufige EKS ist meines Erachtens meiner Mitwirkungspflicht für das laufende Verfahren erfüllt, alles vom JobCenter erhobenen Nachweisforderungen sind „Vergangenheitsbewältigung“, die für die jetzt auszuzahlende Leistung von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Forderung des JobCenters meine Geschäftsinterna preiszugeben ist definitiv nicht relevant für die Berechnung.

Da ich auf Anraten des JC ein Geschäft auflöste und dadurch weniger Umsatz erzielte, wird mir nun zum Verhängnis. 

Ich möchte Sie bitten, dies als Basis für eine zügige Entscheidung über meine Leistungen zu nehmen. Sollte hier keine Lösung innerhalb weniger Tage möglich sein, müssen Sie wohl einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen. Ich weiß so langsam nicht mehr, wovon ich leben soll. Ich kann mir nicht endlos Geld von Freunden und Bekannten leihen, wie es derzeit unvermeidlich ist.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#71

Beitrag von marsupilami »

"Dass ich auf Anraten des JC ein Geschäft auflöste und dadurch weniger Umsatz erzielte, wird mir nun zum Verhängnis."

"Ich bitte Sie, dies als Basis für eine zügige Entscheidung über meine Leistungen zu nehmen. "
Signatur?
Muss das sein?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#72

Beitrag von germanempress »

:bravo: WOW

SAUGEIL

WAS DU AUS MEINEM GESTAMMEL GEMACHT HAST. :Daumenhoch:

würde dem RA das mit der HEGA noch unterjubeln, vieleicht weiß der arme des ja garnet, dass es sowas gibt.

schicke des eh erst morgen abend per mail zum RA, damit ich am Samstag mit Ihm telefonieren kann.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#73

Beitrag von germanempress »

Günter hat geschrieben: Mi 26. Jul 2017, 09:29 Es gibt keine Pflicht!!!!
Kassenbuchführung im Rahmen einer Einnahmen-ÜberschussRechnung
Die Kasse ist ein Bestandskonto. Ihr Saldo taucht bei der Erstellung der Bilanz als Aktivposten
im Umlaufvermögen auf. Bei der Ermittlung des Jahresergebnisses mit Hilfe einer Einnahmen-
Überschuss-Rechnung (§4 Abs. 3 EStG) - wenn also keine handelsrechtliche
Bilanzierungspflicht gegeben ist - gibt es keine Bestandskonten, also auch kein Kassenkonto.
Diese Steuerpflichtigen, sind gar nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen9
. Denn
Aufzeichnungen, die allein aus steuerrechtlichen Gründen vorzunehmen sind (die Einnahmen-
Überschuss-Rechnung), sind lediglich so zu führen, dass sie dem Besteuerungszweck
genügen.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist es jedoch für alle Unternehmen - die Bargeschäfte
Tätigen - ratsam, ein Kassenbuch zu führen.
http://steuerberaterin-gaertner.de/file ... 014_01.pdf


HABE MIR DEIN LINK ANGESCHAUT
DA STEHT. DASS MAN AB DIESEM JAHR EINE REGISTRIERKASSE BENÖTIGT :1:
UND AUCH WIEDDIE FÜHRUNG EINES KASSENBUCHES AUSSEHN SOLLTE :1:

BEDEUTE FÜR MICH????? WAS??? :1:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#74

Beitrag von Olivia »

Diese Auskunft ist definitiv falsch.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#75

Beitrag von Koelsch »

Guck mal hier, vielleicht wird's da klarer - https://blog.felix1.de/buchhaltungstipp ... flichtend/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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