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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 23:12
von Koelsch
Unfassbar

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 09:14
von Olivia
Unfassbar

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 10:44
von friys
germanempress hat geschrieben: Di 12. Jun 2018, 22:38 RA hat mir zum abmelden des Gewerbes geraten [...] muss ja alles ausräumen und hab ja Kündigungsfrist einzuhalten
Eine Gewerbeabmeldung ist endgültig. Die Zwischenlösung: Ein vorübergehend ruhendes Gewerbe anmelden.

Das ruhende Gewerbe muss dem Gewerbeamt nicht angezeigt werden. Diese Veränderung muss aber unbedingt dem Finanzamt mitgeteilt werden. Auch sollte eine Mitteilung an die Krankenkasse, IHK, Berufsgenossenschaft, etc. erfolgen.

Der Dauer der Pause sind keine Grenzen gesetzt, das Gewerbe kann für unbestimmte Zeit ruhen. Die Kosten für bestehende Verträge laufen selbstverständlich erst einmal weiter. Hier helfen nur Gespräche zwecks vorzeitiger Auflösung - oder, ...

Privatinsolvenz anmelden, wenn der Schuldenberg nicht mehr abgebaut werden kann. Tipp: Eine Insolvenz nicht im Alleingang machen, sondern anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzuziehen.

Diese Abmeldebelege dem JC vorlegen und Leistungen beantragen...

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 11:05
von germanempress
merci

damit kann ich trotzdem Sozialhilfe oder alg 2 erhalten?
was ist das für ein vollpfosten von Anwalt?

ich werde evtl ein anderen Anwalt aufsuchen
und sie Insolvenz Beratung ansprechen

meine Unkosten fürs Geschäft kann ich ja ohne weiteres decken, nur zuhause ist seit 2 Monaten keine Miete bezahlt.

die Schulden haben sich angehäuft, weil ich Freunde immer um Geld angepumt habe, und Krankenkasse ist auch im Rückstand, da ist schon Ratenzahlung vereinbart

selbst wenn ich das Gewerbe ruhend einstufen lasse, darf ich doch ab dem Tag keine Behandlungen mehr machen.
und meine Termine bis November muss ich alle absagen

schlimm genug

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 11:08
von germanempress
kann ich das ruhende Gewerbe bei der Stadt beantragen?

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 11:12
von friys
"Das ruhende Gewerbe muss dem Gewerbeamt nicht angezeigt werden" Zuerst Finanzamt und so weiter ...
germanempress hat geschrieben: Mi 13. Jun 2018, 11:05 damit kann ich trotzdem Sozialhilfe oder alg 2 erhalten? [...] selbst wenn ich das Gewerbe ruhend einstufen lasse, darf ich doch ab dem Tag keine Behandlungen mehr machen. ... und meine Termine bis November muss ich alle absagen
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Grundsicherungs-Ämter sich zieren, aber - ich würde es probieren- besonders mit den ganzen offiziellen Abmelde-Belegen.

Wenn Du ALG II erhältst, könntest Du vielleicht dein Klientel "privat" behandeln. selbstverständlich nur, wenn deine Standesvertretung das gestattet! Bei Bezug von ALG II darfst Du ja hinzuverdienen: Es gibt einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro, usw. ... Der mögliche Hinzuverdienst sollte unbedingt dem JC angezeigt werden.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 11:26
von Günter
Betreibst du denn ein Gewerbe oder bist du Freiberufler?

https://www.selbststaendig.de/unterschi ... eiberufler

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 11:40
von friys
germanempress hat geschrieben: Mi 13. Jun 2018, 11:08 kann ich das ruhende Gewerbe bei der Stadt beantragen?
@ermanempress, Du musst nichts beantragen, weder bei der Stadt und dessen Gewerbeamt - Du teilst mit (dem Finanzamt und den genannten anderen zutreffenden Stellen) dass dein Gewerbe bis aus weiteres ruht.

Nebenbei: Eine Gewerbeabmeldung ist i.d.R. nicht kostenlos. Je nach Ort sind zwischen 20,00 und 30,00 Euro oder auch mehr fällig.
Tipp: Unbedingt alles schriftlich bestätigen lassen.

germanempress hat geschrieben: Do 17. Aug 2017, 08:19 ich werde mich wohl outen müssen und meinen Freunden sagen, dass ich
Es ist wie es ist. Sich offenbaren ist sicher nicht angenehm - aber ehrlich. Zu sich stehen, au­then­tisch sein - und seine wirklichen Freunde kennenlernen. Es wird ein neuer Lebensabschnitt ...

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 20:47
von germanempress
Da sich AW immer noch nicht gemeldet hat, hab ich versucht bei anderen AW Termin zu bekommen.
die haben abgelehnt :4:

selbstständig und Amt. ......da haben die keine Lust drauf


werde ich das Gewerbe abmelden und damit versuchen neue Leistungen als normalo zu erhalten.

vieleicht habe ich sogar Glück und jemand steigt in den Mietvertrag ein und räumt den laden aus oder bringt es zum Sperrmüll.
nehme nur meine persönlichen Sachen mit und kündige den Telefonanschluss.


werde eine Vereinbarung unterzeichnen , dass ich mit dem geschäft nichts mehr am Hut habe, sofern der Vermieter einverstanden ist.

ich kann nicht mehr
bin kurz vorm zusammen brechen
:Fränkin:


dem Anwalt werde ich auch sagen, dass er sich keine Mühe mehr machen muss und keine weiteren Forderung mehr ans Amt stellen braucht.
die Unterlagen bis 21.06.2018 zu erstellen ist mir nicht möglich, weil ja noch die Pflege des Angehörigen zeitaufwendig ist.

hoffentlich kann man das jetzt einfach alles abschließen, ohne rückwirkende Sachen aufzuarbeiten
muss ich nur noch dem AW schreiben, weiß aber nicht wie, ohne mir wieder ein Strick zu drehen


private Insolvenz werde ich mich professionelle Unterstützung holen

meine Freunde werden mir auch weiterhin nicht im Stich lassen

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 20:48
von germanempress
mir fehlt nur noch die Info in welcher Reihenfolge alles ablaufen darf.

😔Gewerbe abmelden
😔neuen Antrag beim Amt, (kann der auch wieder abgelehnt werden ?)
😔Vermieter kontaktieren, ob jemand in mein Vertrag einsteigen kann, der dann alles für mich ausräumt, denn beauftragen muss ich eh jemanden, alleine kann ich es nicht



😔Meldung an sämtliche stellen wie
Krankenkasse
Versicherung
Berufsgenossenschaft
Kunden
Lieferanten
Telefon kündigen

😔 Dann erst Insolvenz anmelden

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 20:58
von germanempress
Günter hat geschrieben: Mi 13. Jun 2018, 11:26 Betreibst du denn ein Gewerbe oder bist du Freiberufler?

https://www.selbststaendig.de/unterschi ... eiberufler
mein Gewerbe habe ich seit
1995

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 21:04
von Koelsch
Reihenfolge erscheint mir ok. Privatinso hat den Nachteil - Du musst zuvor versuchen, mit Deinen Gläubigern eine Einigung zu erzielen, erst wenn die nicht wollen, kannst Du in die Inso.

Sprich das bitte vorher mit Insofachleuten durch, ob das für Dich der richtige Weg ist, oder ob Regelinso nicht besser wäre - da braucht's diesen Einigungsversuch nicht vorher.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 21:25
von germanempress
[/quote]


Wenn Du ALG II erhältst, könntest Du vielleicht dein Klientel "privat" behandeln. selbstverständlich nur, wenn deine Standesvertretung das gestattet! Bei Bezug von ALG II darfst Du ja hinzuverdienen: Es gibt einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro, usw. ... Der mögliche Hinzuverdienst sollte unbedingt dem JC angezeigt werden.
[/quote]


100 Euro dazuverdienen?
ohne angemeldet zu sein?

sozusagen als Taschengeld?

davon könnte ich ja meine Schulden zurück zahlen, wenn ich noch kein Job gefunden habe.
muss das belegt werden in irgendeiner Form?

wenn ich z.b. bei einer Kollegin aushelfe telefondienst oder aufräumen :kopfkratz:
müsste sie mich nicht anmelden ?
Sie dürfte mir 100 Euro einfach so auszahlen?

DAS WÄRE JA NICHT ÜBEL

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 21:31
von Breymja
Ich dachte die 100 € gibt's nur für Erwerbseinkommen (also mindestens entsprechender Vertrag) - dieses "private" wäre dann doch eher "sonstiges Einkommen" und da gäbs nur die Pauschale, oder nicht?

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 21:31
von Koelsch
Du kannst als ALG II Bezieher so viel dazu verdienen wie Du möchtest. Klar musst Du alles dem JC melden.

Der maximale Freibetrag aus Deinem Verdienst ist € 300 im Monat.

Über das "wie mach ich das am Besten", reden wir noch. Geh erst mal die anderen Baustellen an.

Ohne Anmeldung - Du meinst ohne neue Gewerbeanmeldung, geht es aber nur als Angestellte. Wenn Du eine neue Gewerbeanmeldung zumindest für später in's Auge fasst, wäre nach meiner Meinung ohnehin Regelinsolvenz vorzuziehen. Dann geht das sehr viel leichter.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 22:22
von kleinchaos
Ob Telefondienst oder Nägelpolieren: es ist Arbeit. Erwerbstätigkeit. Also 100€ Freibetrag

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mi 13. Jun 2018, 23:39
von Olivia

mein Gewerbe habe ich seit
1995
Du darfst Dein Gewerbe nicht einfach so aufgeben, es sei denn, Du willst es selbst so haben.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 14. Jun 2018, 08:25
von friys
kleinchaos hat geschrieben: Mi 13. Jun 2018, 22:22 Ob Telefondienst oder Nägelpolieren: es ist Arbeit. Erwerbstätigkeit. Also 100€ Freibetrag
:jojo:
Grundsätzlich dürfen Bezieher von Hartz IV Leistungen neben dem Leistungsbezug auch einer Erwerbstätigkeit, einem Nebenjob, nachgehen und einen Zuverdienst haben, um ihr Einkommen aufzubessern. Vom bereinigten Einkommen aus der Erwerbstätigkeit wird ein monatlicher Freibetrag abgezogen, § 11 b SGB II Absetzbeträge. Die Freibeträge werden nicht auf das ALG II angerechnet und erhöhen somit das tatsächliche Einkommen des Leistungsempfängers. Werden vom eLB mehr als diese 100 Euro in einem Nebenjob verdient, können weitere Freibeträge beim Hartz-4-Zuverdienst zum ALG II geltend gemacht werden.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 14. Jun 2018, 08:32
von Koelsch
Olivia hat geschrieben: Mi 13. Jun 2018, 23:39

mein Gewerbe habe ich seit
1995
Du darfst Dein Gewerbe nicht einfach so aufgeben, es sei denn, Du willst es selbst so haben.
Sorry, aber so lange sie das Gewerbe "offiziell" noch hat, wird JC weiter rumspinnen. Vorrangiges Ziel ist doch im Moment: JC hat endlich in die Strümpfe zu kommen, JC hat KV zu zahlen - und, sobald der Bewilligungsbescheid da ist, Antrag an's JC auf Übernahme der Mietschulden als Darlehen.

Bzgl. Insoanmeldung, bitte unbedingt die Termine beachten:
  1. Antrag auf Übernahme Mietschulden
  2. Wenn irgend möglich warten, bis JC das genehmigt hat
  3. Dann erst Inso anmelden
Wird Inso angemeldet, bevor JC die Mietschulden übernimmt, dann hatt JC Grund den Antrag auf Mietschuldenübernahme abzulehnen, denn nach Insoanmeldung kann Vermieter nicht mehr wg. Mietrückstand kündigen = es droht kein Verlust der Wohnung mehr

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 14. Jun 2018, 08:36
von germanempress
gut zu wissen.

ich melde heute erstmal Gewerbe ab

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mo 18. Jun 2018, 15:02
von germanempress
Gewerbe ist rückwirkend zum 30/04/2018 abgemeldet

morgen zum Amt, wo man geholfen bekommt :4: :kotz:

Kontoauszüge sind natürlich nicht geschwärzt,

das gute alte TIPPEX tut es auch oder schieß ich mir da wieder ein Eigentor



noch keinen gefunden, der in meinen Mietvertrag einsteigt
mit der Vermieterin diesbezüglich auch noch nicht gesprochen


Ich werde mit dem Geld, was noch auf dem Geschäftskonto ist noch ein paar rechnungen begleichen, die offen sind.
das wird ja hoffentlich kein Problem sein
oder?

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Mo 18. Jun 2018, 23:48
von Olivia
Es kann ein Problem sein, da die Selbständigkeit zum 30. April abgemeldet wurde. Keine Selbständigkeit = keine Kostenanerkennung möglich.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 06:02
von kleinchaos
Auch die Kosten der Beendigung sind Kosten der Selbständigkeit. Die eventuell noch angefallenen Einnahmen werden sie ja auch anrechnen wollen.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 08:25
von marsupilami
Jaaa, mal ruhig mit Tipp-Ex auf den Kontoauszügen rum!

Was, wenn Du dann selber mal was nachschauen willst?

Was, wenn im schlimmsten Fall die ganze Gechichte vor Gericht landet und Richter*in sagt:
Bitte Kontoauszüge vorlegen. Ungeschwärzt.
Dann meint er/sie latürnich auch ohne Tipp-Ex!!

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 10:15
von germanempress
Antrag abgegeben

unfreundlich ist milde ausgedrückt

die Dame meinte, ich soll mir keine große Hoffnung machen, da ich ja schon bekannt sei und nochmal ein Antrag zu stellen würde die ganze Situation nicht besser machen.

hab ihr gesagt, dass es sich um ein grusi Antrag handelt, weil ich meine Verbindlichkeiten nicht decken kann.

und nachzahlen tun wir hier auf keinen Fall etwas, das sollte mir klar sein.
wenn überhaupt der Antrag genehmigt wird, wovon sie NICHT ausgeht
war ihr komentar


:5:


is ja ne echt tolle Hilfe
bin überwältigt von soviel Hilfsbereitschaft