Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
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Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
es geht um einen zurück liegenden Zeitraum (März bis Juni 2017):
Einkommenssituation März - Juni 2017:
- Studentin in Bedarfsgemeinschaft mit Minijob: kein Bafög - da Förderungshöchstdauer überschritten, kein Wohngeld da Ehemann ALG II bezogen hat
- Ehemann der Studentin: ALG II- Bezug in diesem Zeitraum
Zur Historie
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 70#p445970
- Nachdem Bafög und Wohngeld abgelehnt wurde,
- habe ich auf Empfehlungen aus dem Forum nach § 28 SGB X einen Antrag auf ALG II rückwirkend März bis Juni 2017 gestellt --> dies wurde nun auch abgelehnt (siehe weiter unten)
Wohngeld-Historie:
Es folgte im August ein Widerspruchsbescheid vom Wohngeldamt: negativ, auch wenn der vorherige Bescheid aufgehoben wurde. ALG II-Bezug des Ehemannes immer noch relevant. Jedoch wurde vor gehoben, dass nur wenn ein Einkommen in einer bestimmten Höhe vorliegt wird Wohngeld geleistet. Dies war der Grund in dem Widerspruchsbescheid für das Versagen des Wohngeldes.
--> Ich habe also zu wenig verdient, das Gesetz/Amt geht davon aus, dass zunächst der Lebensunterhalt geichert ist, als Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch (Wohngeld hat nur einen Zuschusscharakter). Um genau zu seien, hätte ich 531,82 Euro verdienen müssen, um meinen Anspruch auf Wohngeld geltend zu machen. Das entbehrt m. E. jeder Logik, sonst hätte ich doch nicht nötig einen Wohngeldantrag zu stellen.
- Frist von 30 Tagen für Widerspruch ist nun leider schon verstrichen
Nun ist der endgültige Bescheid vom Jobcenter gekommen. Ich habe "...keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Da ich eine Ausbildung absolviere, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ... dem Grunde nach förderungsfähig ist."
Ich habe das Schreiben angehängt. Die erste Frage geht auch gleich damit einher:
1.) Ist es tatsächlich so, dass ich keine Möglichkeit habe Gelder aus Wohngeld bzw. ALG2 zu erhalten? Es kann doch nicht sein das es solch eine Lücke gibt und sich niemand zuständig fühlt?
2.) Sehe ich das richtig das in der Berechnung ebenfalls der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung für unsere Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt wurde?
3.) Kann man sonst auch Sozialhilfe rückwirkend beantragen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich vermute in diesem Fall vor das Sozialgericht ziehen zu müssen (Widerspruch ist hier nicht möglich, oder?).
Danke
Viele Grüße
Leandereth
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Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Wie sieht das mit den in #12 des Ausgangsfreds genannten Zeiten aus - besteht denn tatsächlich noch ein BAföG Anspruch dem Grunde nach? Dort gingen wir ja von einer Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus. Bei mir regt sich aber der Verdacht, dass JC den § 7 Abs. 6 SGB II geflissentlich übersieht, denn BAföG-Anspruch besteht doch deshalb nicht, weil Ihr zusammen wohnt, also ein Fall des § 2 Abs. 1a Nr. 2 BAföG.
Zusätzlich: Wie hoch ist die tatsächliche Miete für Euch beide? Bruttokalt und Heizung?
Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.
Zusätzlich: Wie hoch ist die tatsächliche Miete für Euch beide? Bruttokalt und Heizung?
Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Auf alle Fälle hast du Anspruch auf ALG II !!!
Einen Anspruch auf Wohngeld, haben Studenten grundsätzlich nicht.
Es gibt aber Härtefälle im ALG II
Vorbereitung für das Examen
Überschreitung der Förderungshöchstdauer, aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit.
Unterbrechung des Studiums wegen Geburt und Betreuung.
Kinder haben immer einen eigenen Anspruch.
Vor diesem Hintergrund, wurden ja keine Leistungen von anderen Stellen versagt (Wohngeld, Vorbereitung für das Examen unterliegt nicht mehr der BAföG-Förderung).
Hier wäre dann wohl ein Überprüfungsantrag bezúglich ALG II der richtige Weg.
Einen Anspruch auf Wohngeld, haben Studenten grundsätzlich nicht.
Es gibt aber Härtefälle im ALG II
Vorbereitung für das Examen
Überschreitung der Förderungshöchstdauer, aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit.
Unterbrechung des Studiums wegen Geburt und Betreuung.
Kinder haben immer einen eigenen Anspruch.
Vor diesem Hintergrund, wurden ja keine Leistungen von anderen Stellen versagt (Wohngeld, Vorbereitung für das Examen unterliegt nicht mehr der BAföG-Förderung).
Hier wäre dann wohl ein Überprüfungsantrag bezúglich ALG II der richtige Weg.
- kleinchaos
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Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
ALG2 als Darlehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Und BAföG nicht?
Mein Sohn musste damals noch zusätzlich ein Darlehen für die Studiengebühren aufnehmen, glaube 2 oder 3 Jahre später wurden die dann auch in HH abgeschafft.
Sein Cousin, war nach der Schule arbeitslos und bezog ALG II.
Mein Sohn konnte sein Studium erfolgreich beenden und hat einen gut bezahlten Job, sein Cousin, bezieht immer noch ALG II, hat mittlerweile ein Kind und eine Freundin.
Nun sitzt man beim JC, du hast jahrelang gearbeitet, Knochen kaputt, ausgesteuert, Rentenantrag gestellt und wirst zwischen den Behörden hin-und hergeschoben.
Neben dir sitzt ein/e 20 jähriger/in, kein Bock auf Arbeit oder einer der zugezogenen qualifizierten Fachkräfte und beantragen das Gleiche.
Soziale Gerechtigkeit oder durch das soziale Netz gefallen?
Gibt es hier im Forum eigentlich einen Vorstellungsfaden?
Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Mal zusammenfassend - Quelle: http://www.erwerbslos.de/images/stories ... dende2.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Polemik, die nichts mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun hat.Rebell hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2017, 09:42 Nun sitzt man beim JC, du hast jahrelang gearbeitet, Knochen kaputt, ausgesteuert, Rentenantrag gestellt und wirst zwischen den Behörden hin-und hergeschoben.
Neben dir sitzt ein/e 20 jähriger/in, kein Bock auf Arbeit oder einer der zugezogenen qualifizierten Fachkräfte und beantragen das Gleiche.
Soziale Gerechtigkeit oder durch das soziale Netz gefallen?
Bitte im Hilfebereich weglassen.
Für sowas haben wir einen OT-Bereich.
Nein.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Gibt es hier im Forum eigentlich einen Vorstellungsfaden?
Nein.
Kann man jederzeit im off topic machen, muss man aber nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?