Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Guten Morgen,
hatte Ende Oktober Bescheid von der Rentenversicherung in der Post. 420 Euro Zuzahlung für 6 Wochen stationäre Reha.
Habe Widerspruch eingelegt und die letzten beiden ALGII Bewilligungsbescheide dazugelegt (Aufstocker). Denen lag nur der ALGII Bescheid bis
März 2017 vor und da die Reha im September begann, ist die RV davon ausgegangen, daß ich wieder leistungsfähig wäre.
Kommen wir zu der eigentlichen Frage: Hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung oder muß ich trotzdem das Zahlungsziel von 4 Wochen in dem Bescheid erfüllen? Rechtsfolgenbelehrung mit 4 Wochen Widerspruchsfrist war in dem Bescheid enthalten. Allerdings keine Info über aufschiebende Wirkung. Danke vorab für eure Unterstützung.
hatte Ende Oktober Bescheid von der Rentenversicherung in der Post. 420 Euro Zuzahlung für 6 Wochen stationäre Reha.
Habe Widerspruch eingelegt und die letzten beiden ALGII Bewilligungsbescheide dazugelegt (Aufstocker). Denen lag nur der ALGII Bescheid bis
März 2017 vor und da die Reha im September begann, ist die RV davon ausgegangen, daß ich wieder leistungsfähig wäre.
Kommen wir zu der eigentlichen Frage: Hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung oder muß ich trotzdem das Zahlungsziel von 4 Wochen in dem Bescheid erfüllen? Rechtsfolgenbelehrung mit 4 Wochen Widerspruchsfrist war in dem Bescheid enthalten. Allerdings keine Info über aufschiebende Wirkung. Danke vorab für eure Unterstützung.
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Schieb zur Sicherheit noch 'nen Antrag auf Zahlungsaufschub hinterher, in dem Du auf den Widerspruch verweist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Widerspruch dürfte aber aufschiebende Wirkung haben, denn das ist der Regelfall.
Gucksu § 86a SGG, dort dann in Abs. 2 die Ausnahmen. Kostenbeteiligung kann ich nicht dort einordnen --> aufschiebende Wirkung besteht!
Gucksu § 86a SGG, dort dann in Abs. 2 die Ausnahmen. Kostenbeteiligung kann ich nicht dort einordnen --> aufschiebende Wirkung besteht!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Für Krankenhaus und Reha ist eine MAXIMALE Zuzahlung von 10€/Tag UND MAXIMAL 28 Tage vorgesehen. Es ist also unmöglich, das 420€ = für 42 Tage verlangt wird. Selbst wer soviel verdient, das er nach der 2%-Zuzahlungsregelung auch über 280€ leistungsfähig ist, muss nicht mehr als 280€ Zuzahlung leisten.
Weiterhin:
JEDER ALGII-Empfänger (egal wieviel ALGII er bezieht, hat MAXIMAL 1% (bei Chronisch) bzw. 2% vom ALGII-Jahres-Regelsatz als Zuzahlung MAXIMAL im Jahr zu leisten. Darüberhinaus besteht AUTOMATISCH (Antrag an KK) eine Befreiung für SÄMTLICHE Zuzahlungen.
ALGII-Empfänger = 409€ x 12 x 2% = mehr als 98,16€ Zuzahlung/Jahr muss NIEMAND zahlen!
Die Forderung der RV ist eine absolute Frechheit, da hier gegen vorhandenes Gesetz verstoßen wird. DENN
Die 28-Tage-Regelung gilt für SÄMTLICHE Personen = maximal 280€ ist das HÖCHST-mögliche!
Gruß
Ernie
Weiterhin:
JEDER ALGII-Empfänger (egal wieviel ALGII er bezieht, hat MAXIMAL 1% (bei Chronisch) bzw. 2% vom ALGII-Jahres-Regelsatz als Zuzahlung MAXIMAL im Jahr zu leisten. Darüberhinaus besteht AUTOMATISCH (Antrag an KK) eine Befreiung für SÄMTLICHE Zuzahlungen.
ALGII-Empfänger = 409€ x 12 x 2% = mehr als 98,16€ Zuzahlung/Jahr muss NIEMAND zahlen!
Die Forderung der RV ist eine absolute Frechheit, da hier gegen vorhandenes Gesetz verstoßen wird. DENN
Die 28-Tage-Regelung gilt für SÄMTLICHE Personen = maximal 280€ ist das HÖCHST-mögliche!
Gruß
Ernie
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Schon klar. Aus Sicht der RV hätte ich aber VORHER Zuzahlungsbefreiung beantragen müssen. Weil denen eben die Information fehlte, daß ich immer noch im Leistungsbezug bin. Was soll es, also habe ich denen die 56 Seiten von zwei Bewilligungsbescheiden und einem Änderungsbescheid zugeschickt. Jetzt haben sie was zum Lochen, Knicken, Bestempeln und abheften. Ich war einfach davon ausgegangen, das denen klar ist, das ich aufDie Forderung der RV ist eine absolute Frechheit, da hier gegen vorhandenes Gesetz verstoßen wird.
ALG II angewiesen bin, da ich denen einen Bewilligungsbescheid zugesandt hatte. Im Antragsverfahren wird man von der Krankenkasse und der Rentenversicherung mit Formularen und Hinweisen derart zugeschmissen, daß man nicht wirklich jeden kleingedruckten Absatz lesen und verstehen kann. Wie das andere Leute ohne Hochschulbefähigung überhaupt bewerkstelligen sollen, ist mir ein Rätsel. Man rennt von Pontius zu Pilatus.
Ich habe mal einen Blick in das Informationssystem der DRV geworfen. Grundlage für die Zuzahlung sei §32 SGB VI. Es gibt auch Zuzahlungsrichtlinien der RV. Da steht in den Zuzahlungsrichtlinien, daß ALGII Emfpänger von Amts wegen von einer solchen Zuzahlung befreit sind (§2 Abs. 1 i. V. m. §1 Abs. 2 der Zuzahlungsrichtlinien). Einerseits heißt es in §2 "wird auf Antrag befreit", andererseits in §1:
"Sind die in § 2 geregelten Voraussetzungen für eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach der Aktenlage offenkundig und bedarf es keiner weiteren Ermittlungen durch den Rentenversicherungsträger, erfolgt die (vollständige/teilweise) Befreiung von der Zuzahlungspflicht auch ohne Antrag des Versicherten/Rentners."
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... d_reha.pdf
Ich war eben davon ausgegangen, daß eine Befreiung der Zuzahlung von Amts wegen zutreffend ist, weil ich offenkundig während des Antragsverfahrens im ALGII Bezug war (Nachweise vorgelegt). In §4 der Zuzahlungsrichtlinien heißt es auch: "Maßgebend sind grundsätzlich die Verhältnisse im Kalendermonat vor der Antragstellung auf die Rehabilitationsleistung".
Die RV will mir jetzt verkaufen, daß ich glaubhaft machen muß, immer noch, bzw. zum Antrittszeitpunkt der Reha im Leistungsbezug (gewesen) zu sein.
Mir ist jetzt natürlich jetzt wichtig, daß ich das Geld nicht erst überweisen muß, bis über den Widerspruch entschieden wird. Denn dann habe ich hinterher auch noch eine müssige Auseinandersetzung mit dem Jobcenter, wenn das Geld wieder zurückerstattet wird. Das könnte ja möglicherweise wieder "Einkommen" sein.
Auf jeden Fall ein Dankeschön für die Beteiligung hier.
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Update: Widerspruchsbescheid ist da. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Zuzahlungen zur Reha sind von mir nicht zu leisten.
Begründung: §32 SGB VI i.V.m. den Zuzahlungsrichtlinien über die Befreiung von der Zuzahlung. Versicherte/Rentner werden vollständig von der Zuzahlung befreit, die Hilfe zum Lebensunterhalt, bzw. Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Arbeitslosengeld II beziehen.
:)
Begründung: §32 SGB VI i.V.m. den Zuzahlungsrichtlinien über die Befreiung von der Zuzahlung. Versicherte/Rentner werden vollständig von der Zuzahlung befreit, die Hilfe zum Lebensunterhalt, bzw. Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Arbeitslosengeld II beziehen.
:)
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Bescheid Reha Zuzahlung DRV - Widerspruch aufschiebende Wirkung?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.