Er muss überzeugt sein ist aber was völlig anderes als: Er hält es für möglich, oder er hält es nicht für ausgeschlossen.
Bei "lediglich Zweifeln" ist nach Srt. 100 Abs. 2 GG nur bei Völkerrechtssachen beim BVerfG nachzufragen
SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Zurück zur Ausgangsfrage.
Prinzipiell läßt sich also nach den bisherigen Antworten wohl der Name eines Richters herausfinden.
Bisken Aufwand, aber es geht.
Tut sich für mich eine andere Frage auf: wenn ich einen Richter(-namen) "kenne" - was genau beinhaltet das?
Dass ich weiß, dass er in der Freizeit Tennis spielt, heimlich doch AfD wählt oder dass ich gar der Tennispartner bin, weiß wie der Hund heißt, 1mal im Monat mit ihm und seiner ganzen Familie Essen gehe, ....
Bekommt dann eine Gerichtsverhandlung insbesondere bei letzterem "Kenntnisstand" nicht doch ein "G'schmäckle" bzw. die andere Partei lehnt den Richter - ich meine zu Recht - wg. Befangenheit (oder wie das heißt) ab?
Prinzipiell läßt sich also nach den bisherigen Antworten wohl der Name eines Richters herausfinden.
Bisken Aufwand, aber es geht.
Tut sich für mich eine andere Frage auf: wenn ich einen Richter(-namen) "kenne" - was genau beinhaltet das?
Dass ich weiß, dass er in der Freizeit Tennis spielt, heimlich doch AfD wählt oder dass ich gar der Tennispartner bin, weiß wie der Hund heißt, 1mal im Monat mit ihm und seiner ganzen Familie Essen gehe, ....
Bekommt dann eine Gerichtsverhandlung insbesondere bei letzterem "Kenntnisstand" nicht doch ein "G'schmäckle" bzw. die andere Partei lehnt den Richter - ich meine zu Recht - wg. Befangenheit (oder wie das heißt) ab?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Just heute erhielt ich die Eingangsbestätigung für eine Klage beim SG in einer H-4-Sache - - und es ist bei der 11. Kammer gelandet. Koelsch kennt den Richter. Er ist zwar längst nicht so wie sein "Lieblingsrichter" beim LSG, aber dennoch etwas "mit VOrsicht zu genießen".
Damit muss man als Anwalt, aber genauso gut als Kläger/in eben leben ...
Damit muss man als Anwalt, aber genauso gut als Kläger/in eben leben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Man darf sich also den/die Richter*in nicht auswürfeln wie beim "Kniffeln".
Schade!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Jep, den Richter kenne ich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
.... Du hast echt verdammt wenige Freunde ....Koelsch hat geschrieben: ↑Do 30. Nov 2017, 20:12 Ich kenne, meines Wissens, privat nicht einen einzigen Richter, egal bei welchem Gericht. Und was zeigt das? Ich kenne privat auch keinen der Vorsitzenden des 1 FC Köln, oder ein Vorstandsmitglied der Sparkasse. Und was zeigt das? Ich kenne privat auch keinen einzigen Pfarrer oder so was. Und was zeigt das? Ich kenne privat auch keinen Arzt oder eine Krankenschwester. Und was zeigt das?
Zur Ausgangsfrage: Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, da steht alles drin. Wurde ja schon gesagt.
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
nee, in Hannover eben nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben
Dann kann man den IFG beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg