Verfahrensrecht ?
Verfasst: So 11. Feb 2018, 12:25
Ich habe vor fast 3 Monaten endlich die Leistungsklage für einen Zeitraum aus 2010 einreichen können.
Und nun passiert nichts. das SG fordert das JC nicht einmal zur Klageerwiderung auf, es gibt keinen einzigen Schriftsatz von der Beklagten.
Vor einem Monat dann folgender Hinweis des Gerichts:
"Das Gericht legt den Vortrag des Beklagten derzeit dahingehend aus, dass er davon ausgeht,dass der Kläger seiner Nachweis - und Auskunftspflicht nicht bzw. nicht vollständig nachgekommen sei." .................................................... Das Gericht wird die beteiligten über weiteren Ermittlungsschritte unterrichten,sobald der sachverhalt anhand des verwaltungsvorgangs vollständig erarbeitet wurde.
Wie gesagt es gibt in diesem Verfahren keinen einzigen Vortrag der Beklagten, ein solcher Vortrag wäre auch der Hammer.
Im Januar 2017 hatte das JC alle Leistungen zurückgefordert weil ich angeblich meinen Nachweispflichten nicht nachgekommen sei.
Am 20.03.2017 hat der vorherige SG Richter festgestellt das selbstverständlich alle Unterlagen in der Leistungsakte enthalten sind.
Im Juni 2017 hat das JC dann die Aufhebungs und Rückforderungsbescheide aufgehoben.
Im Juli 2017 dann die vorläufigen Bescheide als abschließende erklärt.
Dagegen Widerspruch eingelegt weil alle temporären BGs fehlen.
Im Oktober 2017dann der Widerspruch abgelehnt, ohne jede Begründung.
Im November 2017 Klage eingereicht wegen den Kosten für die temporären BGs.
Hat da jemand eine Ahnung was ich da jetzt machen kann.
Und nun passiert nichts. das SG fordert das JC nicht einmal zur Klageerwiderung auf, es gibt keinen einzigen Schriftsatz von der Beklagten.
Vor einem Monat dann folgender Hinweis des Gerichts:
"Das Gericht legt den Vortrag des Beklagten derzeit dahingehend aus, dass er davon ausgeht,dass der Kläger seiner Nachweis - und Auskunftspflicht nicht bzw. nicht vollständig nachgekommen sei." .................................................... Das Gericht wird die beteiligten über weiteren Ermittlungsschritte unterrichten,sobald der sachverhalt anhand des verwaltungsvorgangs vollständig erarbeitet wurde.
Wie gesagt es gibt in diesem Verfahren keinen einzigen Vortrag der Beklagten, ein solcher Vortrag wäre auch der Hammer.
Im Januar 2017 hatte das JC alle Leistungen zurückgefordert weil ich angeblich meinen Nachweispflichten nicht nachgekommen sei.
Am 20.03.2017 hat der vorherige SG Richter festgestellt das selbstverständlich alle Unterlagen in der Leistungsakte enthalten sind.
Im Juni 2017 hat das JC dann die Aufhebungs und Rückforderungsbescheide aufgehoben.
Im Juli 2017 dann die vorläufigen Bescheide als abschließende erklärt.
Dagegen Widerspruch eingelegt weil alle temporären BGs fehlen.
Im Oktober 2017dann der Widerspruch abgelehnt, ohne jede Begründung.
Im November 2017 Klage eingereicht wegen den Kosten für die temporären BGs.
Hat da jemand eine Ahnung was ich da jetzt machen kann.