Seite 1 von 1

ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 16:06
von Koelsch
eLB zieht den gestellten ALG II Antrag zurück aus für mich (noch) nachvollziehbaren Gründen.

Darauf erhält er den folgenden Bescheid - er liest daraus eine "Sperre" vom 1.7. bis 31.12.18.

Was lest Ihr da?

Bild

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 16:27
von ernest1950
Ich vermute:

Antrag gestellt 30.7., rückwirkend gültig ab 1.7., da Bewilligungslaufzeit vom 1.7.-31.12.18 lief, wurde DIESER!!! Antrag bis befristet bis 31.12. abgelehnt.
Das betrifft keine NEUEN Anträge, sondern lediglich wenn Rückbezug (z.B. nach § 44 SGBX) auf den alten Antrag gestellt wird.

Gruß
Ernie

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 16:27
von Günter
Lese ich auch so.

Gegen den Bescheid lege ich Widerspruch ein.

Begründung: Sie unterstellen für die Zukunft, dass ich nicht bedürftig werden werde. Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 17:32
von schimmy
Widerspruch einlegen gegen den Bescheid.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 17:51
von marsupilami
Ich lese da Unfug des SB heraus.
Oder hat da der Lehrbub die Textbausteine ausprobiert?

Aber Widerspruch sollte man da schon schreiben.
Sonst kommen die auf dumme Gedanken und weisen weitere Anträge tatsächlich ein halbes Jahr zurück.

Zum einen mit der Begründung von Günter und zum anderen:
Der Bescheid ist unverständlich.
Wie kann man einen Antrag ablehnen, der zurückgezogen wurde?
Den kann man höchstens nicht weiter bearbeiten und ad acta legen und den Fall "schließen".

Wie kann eine Ablehnung befristet sein?

Der Umkehrschluß zu diesem Satz würde ja bedeuten, dass automatisch ab 01.01.2019 der Antrag wieder gestellt ist und vom JC ebenfalls automatisch zu bearbeiten ist.


Ich versuche, diesen Schrieb in's reale Leben umzusetzen.
Ich geh zur Bankfiliale. Dort ist der Kassenschalter nicht dauernd besetzt, man möge sich bitte am allgemeinen Schalter melden.
Ich melde mich.
Ich will Geld abheben.
Die Auserwählte begibt sich in das gepanzerte Kabuff - ich geh auch dort hin und sage: ich hab's mir anders überlegt, ich will doch kein Geld.
Da sagt die Dame: Du kriegst jetzt ein halbes Jahr lang kein Geld.

Das ist doch albern!

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 19:12
von tigerlaw
Anderer Ansatz: Einfach auf sich beruhen lassen.

Tatsächlich hat er den Antrag zurückgenommen.

Ein evtl. neuer Antrag wirkt zurück auf den 1. des lfd. Monats. Am 30.7. wurde Antrag (per 01.07.) gestellt, und am 31.8. wurde Antrag zurückgenommen.D.h. für die beiden Monate Juli und August hat er keinen Anspruch. Punkt.

Wenn er nun morgen, am 11.9. einen neuen Antrag stellen sollte, würde dies Rückwirkung zum 1.9. haben (zumindest nach meiner [maßgeblichen :zwinker: ] Meinung).

Sollte JC anderer Ansicht sein, dann ggf. ER-Antrag. In diesem Rahmen kann man dann mit Fug und Recht :angel: :angel: :angel: :aua: :aua: :aua: :aua: schreiben.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 00:35
von Olivia
Da braucht der eLB vor Neujahr nicht mehr neu anzutanzen. Die Sperre wirkt bis Jahresende. Das Jobcenter hat eine systemseitige Hartz-IV-Sperre bis Ende Dezember verfügt und eingetragen. Ein neuer Antrag wird da wohl nicht mehr viel ändern. Die Sperre wurde mit dem Bescheid erlassen und das war es dann für das betreffende Halbjahr.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 01:53
von Günter
Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 06:27
von kleinchaos
Meiner Meinung nach betrifft die "Sperre" den BWZ.
Da hat ein SB mal bisschen gespielt im Textbausteinkasten und wild konstruiert. Bei erneuter Antragstellung zB im September oder Oktober dürfte dieser Wisch gegenstandslos sein

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 07:35
von Günter
Ein Antrag, der zurückgezogen wurde kann nach dem Rückzug mM nach nicht mehr beschieden werden, da er nicht mehr existiert. außerdem könnte nur für die zwei Monate seiner Existenz festgestellt werden; "kein Nachweis der Bedürftigkeit", aber nicht für die Zukunft.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 08:30
von Olivia
Das ist schon richtig, aber ob das Jobcenter das auch so interpretiert?

Ich könnte mir vorstellen, dass der Bescheid aufgrund einer vEKS erstrellt wurde, also aufgrund einer Prognose. eLB wird sich rechtfertigen müssen, wenn die Zahlen anders werden sollten. Wieso, weshalb, warum und so weiter.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 09:04
von Koelsch
Es gab noch gar keinen Bescheid, der Abtrag wurde vor Bescheiderteilung zurückgezogen

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 09:11
von Günter
Der Ablehnungsbescheid ist ein Bescheid für einen nicht mehr existierenden Antrag. Das ist mM nach rechtswidrig.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 09:19
von Koelsch
Seh ich auch so, trotzdem werden wir hier nix machen

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 09:34
von marsupilami
Doch!
Es gibt einen Bescheid!

Steht doch als Betreff dick und fett oben drüber.

Und Bescheid ist Bescheid.


Aber ich sehe es als müßig an, hier darüber zu diskutieren.
Erst muss der eLB für sich entscheiden, ober auf den Rat von tiger hören will oder ob er sich den Nerv zutraut, sich mit diesem .... ähhhhh .... Machwerk und dem JC tatsächlich auseinanderzusetzen.

Latürnich gehört diesem SB ....ähhhh .... Nachhilfeunterricht angediehen.
Nur : der Widerspruch landet ja in der Widerspruchsabteilung und nicht beim SB!!
Die Widerspruchsabteilung wird sich allerhöchstens dazu herablassen, zu sagen: ja, gut, bisken unglücklich formuliert.
Feddich.
Wie ich die JC's kennenlernen durft, wird aber behauptet, der Widerspruch sei zwar zulässig, aber unbegründet, weil ... § Dingenskirchen in Verbindung § Sonstwo und § Deppenhausen.

So.
Und dann?
Klage vor dem SG?

Was genau springt pekuniär für eLB raus?
Ist er im Moment direkt beschwert? - Nein, denn er hat ja den Antrag auf staatliche Unterstützung zurückgezogen.

Interessant wird das höchstens, wenn eLB in diesem Jahr doch noch (mal) Unterstützung beantragt.
Dann ist immernoch Überprüfungsantrag möglich bzw. wenn die aufgrund dieses - zugegeben bescheuerten - Bescheides rumzicken denen ordentlich Zunder zu geben.


Langer Rede kurzer Sinn: ich habe meine Ansicht geändert und schließe mich pfollumpfänglich der Ansicht von tiger an.

Re: ALG II Antrag zurückgezogen

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 14:26
von tigerlaw
marsupilami hat geschrieben: Di 11. Sep 2018, 09:34 (...)

Langer Rede kurzer Sinn: ich habe meine Ansicht geändert und schließe mich pfollumpfänglich der Ansicht von tiger an.
Vielen, vielen Dank! :bravo: :bravo: :bravo: :zwinker: :zwinker: