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Widerspruchsirrsin

Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 19:52
von Koelsch
Shakespeare Hamlet 2. Aufzug, 2. Szene

Polonius:
Ist dies schon Tollheit, hat es doch Methode.
Wollt Ihr nicht aus der Luft gehn, Prinz?
06.06.2018 - Es wird Widerspruch eingelegt
07.09.2018 - Ein uns bekannter Anwalt erhebt Untätigkeitsklage
25.09.2018 - JC schickt eine "Antwort" :angel: :angel:
Sendebericht Widerspruch _ ano.pdf
02-Untätigkeitsklage an SG Ddf_ano.doc
JobCenter_Antwort_Widerspruch_28.09.2018_ano.pdf
In meiner gewohnt zurückhaltenden, höflichen Art würde ich antworten:
Herzallerliebste Sachbearbeiterin,
vielen herzlichsten Dank für Ihr nettes Schreiben. Nun endlich bin ich darüber aufgeklärt, dass in Ihrem Hause eine sogenannte Widerspruchsstelle mit der Bearbeitung von Widersprüchen beschäftigt. Auf die Idee wäre ich ohne Ihr Schreiben nun wirklich nicht gekommen.
Weiterhin nehme ich mit voller Zustimmung zur Kenntnis, dass nun auch Sie zu der Ansicht gekommen sind, dass Ihr angefochtener Bescheid vom 15.5.2018 in meine Rechte eingreift. Eine weitere Anhörung halte ich aber für nicht notwendig, alle Punkte, in denen Sie in meine Rechte eingreifen sind im Widerspruch vom 6.6.2018 ausführlich geschildert. Nötigenfalls können Sie dort sicher Einblick nehmen.

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 21:14
von Olivia
Eine Antwort könnte als Nachholung der Anhörung gedeutet werden, ganz egal, wie die Antwort ausfällt.

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 21:30
von Koelsch
Ja, das "weitere" muss raus und klarstellen, das ist keine Antwort auf eine Anhörung.

Wobei das aber ohnehin egal wäre, es geht nicht um Anhörung oder nicht sondern um untätig oder nicht

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 22:58
von tigerlaw
Lieber Kölsch,

Dein Sarkasmus schießt hier wohl etwas über das Ziel hinaus:

Ein Widerspruch geht erst an die Widerspruchsstelle, erhält dort sein Aktenzeichen, und wird dann an die Sachbearbeitung geschickt mit der Bitte um Vorprüfung und Aktenvorlage. Der Vorlage wird eine entsprechende Stellungnahme beigefügt.

AM 25.09.2018 wurde also in der Sachbearbeitung die Akte aufgegriffen.

Allerdings ist die "Anhörung" tatsächlich Blödsinn, denn es wurde ja bereits durch den angefochtenen Bescheid in die Rechte der Klägerin eingegriffen (sie hat weniger (nachgezahlt) erhalten, als sie selber ausgerechnet hat). Und außerdem werden hier durch eine abschließende Entscheidung sowieso nicht REchte der Bürgerin entzogen, denn sie hatte ja noch gar keine (endgültigen) REchte, sondern nur eine vorläufige Bewilligung.

Ich würde antworten:
Lieber blöder SB S.,

eine "Anhörung" dürfte hier völlig fehl am Platze sein, da mir keine endgültig zugesprochenen Rechte wieder entzogen werden sollen.

Im übrigen habe ich den Widerspruch nach meiner Ansicht umfassend begründet.

Wenn Sie ihm gleichwohl nicht abhelfen können, bitte ich Sie, ihn umgehend mit entsprechender Begründung an die Widerspruchsstelle zurückzureichen, damit dort dann ihm abgeholfen werden kann.

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 23:12
von Koelsch
Na gut, bin ich (mal ausnahmsweise) brav :heul:

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 06:58
von marsupilami
Nimm die Variante von tiger.

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 10:00
von Koelsch
Gerade "brave" Faxen gemacht

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:55
von Koelsch
.....und heute (bzw. am Wochenende) trudelt dann ein Änderungsbescheid ein. Hab ihn noch nicht im Detail geprüft, aber es wird die Nachzahlung von ca. € 970 angekündigt. Immerhinque wie der ollen Latriniker zu sagen pflegte.

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:13
von Pegasus
Nicht ..... 970 Tacken.... pass auf das dein Geldbeutel nicht platzt. :-)

Re: Widerspruchsirrsin

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 12:46
von Koelsch
Geht ja nicht um meinen Geldbeutel, der bleibt "unberührt".