- 1. Strittiger BWZ wurde bewilligt nach sehr langer Bearbeitungszeit im Oktober 14
Daher habe ich meine bestehenden Versicherungen nicht mehr fristgerecht zum Jahresende kündigen können und diese als "Werbungskosten" bei der Einkommensbereinigung geltend gemacht. JC hingegen verweist auf die Versicherungspauschale von € 30, alles darüber sei unangemessen. Mein Argument, ja das mag sein, aber durch Euer "lahmes Handeln" habt ihr mir die Möglichkeit genommen, "legal" diese Kosten zu minimieren. Also haben die drin zu bleiben bis Ende des nächsten Jahres - Ich habe € 153,19 Visakosten für meine Ex-Frau als Betriebsausgabe geltend gemacht. Sie hat auf Bitten meines besten Kunden diesen und dessen Frau als Dolmetscherin auf eine Reise nach Indien begleitet. Die Visakosten habe ich übernommen, da ich der festen Überzeugung bin, der Kunde hätte ausgesprochen sauer reagiert, wenn ich den läppischen Betrag geltend gemacht hätte. Immerhin hat er zuvor darauf verzichtet, durchaus mögliche Schadensersatzforderungen gegen mich in Höhe von etwa € 700.000 geltend zu machen
- Ich habe im letzten Monat des BWZ einen Drucker gekauft, Zahlung per Abbuchungsgenehmigung. Abbuchung erfolgte dann nach dem BWZ und JC steht auf dem Standpunktr, dann ist das nicht anrechenbar. Ich stehe auf dem Standpunkt, wenn ich Abbuchungsgegehmigung erteile habe ich den Zahlungsvorgang nicht mehr in der Hand , kann aber über das auf dem Konto liegende Geld nicht mehr verfügen.
Meine Klagen vor dem SG
Re: Meine Klagen vor dem SG
Morgen geht's ja vor dem SG "zur Sache", daher noch mal kruz die "knackigen Punkte" zusammengefasst:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Du hast die ausführlichen Langfassungen parat?
Dann
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Muss das sein?
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Re: Meine Klagen vor dem SG
DM (drücke mit)
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Meine Klagen vor dem SG
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Meine Klagen vor dem SG
Kurzer Bericht:
- Bei den privaten Versicherungen, wies Frau Richterin darauf hin, dass auch bei Anerkennung der Sachen ich nocht über mehr als € 100 GFB käme. Tigerlaw wies darauf hin, dass diese 12-telung aber erst jüngeres Recht sei. Richterin meinte aber (zu Recht) es gäbe "tonnenweise" Rechtsprechung, nach dder die geltend gemachten Versicherungen als nicht notwendig angesehen würden. Also Haken dran
- Visagebühren, da konnten wir das Gericht nicht davon überzeugen, dass dies notwendige Betriebsausgabe sei. Der notwendige, direkte Zusammenhang mit dem Betrieb sei nicht erkennbar.
- Drucker, Abbuchungsgenehmigung im BWZ, Abbuchung nach dem BWZ - hier führte die Richterin leider Einiges an Rechtsprechung an, auch BSG, wonach die heilige Kuh des Abflussprinzips hier nicht geschlachtet werden kann
- Generell aber hatte sich Frau Richterin intensivst mit meinen Zahlen beschäftigt. Dabei fiel ihr auf, dass ich eine Rechnung im 2. BWZ in der EKS hatte, diese aber in den 1. BWZ gehöre. Auf Anregung der Richterin stimmte JC dann zu, dass diese Betriebsausgabe in den ersten BWZ geschoben wird, die Rückzahlung dort also entsprechend vermindert wird. Beim 2. BWZ bat sie recht deutlich darum, hier kein Urteil schreiben zu müssen, und da sowohl wir als auch JC freundliche Menschen sind, haben wir dann die Klage zurückgezogen.
Selbstverständlich ist uns und natürlich auch der Richterin bei dieser Blitzentscheidung völlig durchgegangen, dass sich durch Verschiebung einer Betriebsausgabe von BWZ 2 in BWZ 1 natürlich das anrechenbare = zu erstattende Einkommen in BWZ 2 zu meinen Ungunsten ändert. Wie gesagt, ist uns völlig dadurch gegangen.
Ich weiß schon, warum ich die Richterin mag.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ende gut, alles gut. Haken dran und gut ist.
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Der Nährwert ist, dass ich jetzt Einiges weniger zurückzahlen muss als urprünglich angesetzt
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- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Aber bei Dir ist doch eh nix zu holen?
Oder glaubst Du noch an Lottogewinn?
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Das wüsste ich auch gerne .........
- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Auf der anderen Seite: wenn amtlich festgestellt wurde, dass weniger zurückgezahlt werden muss, hat das auch was.
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Der bleibt bei mir kleben: Wenn Kölsch nicht PKH und mich ins Boot geholt hätte, wären in meinem Geldsack umterm Strich drei Regelleistungen für Verpartnerte weniger drin.
Und dann war die Richterin auch so lieb und hat über beide BWZ getrennt verhandelt, sonst hätte ich ca. nur zwei H-4-Regelleistungen einstreichen können.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Marsu, Du hast es erkannt!
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- kleinchaos
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ich schau ja auch manchmal bisschen hinter die Kulissen einer Kanzlei. Und oft genug erlebe ich: Schweigen ist Gold
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Meine Klagen vor dem SG
Dumme Frage, aber bedeutet das nicht eventuell, dass das Jobcenter nun einen neuen Bescheid für BWZ 2 erlässt? Mit weniger Betriebsausgaben bedeutet das dann eine weitere bzw. höhere Rückforderung des Jobcenters. Oder sehe ich hier versehentlich etwas falsch?Koelsch hat geschrieben: ↑Mo 8. Apr 2019, 13:26 Generell aber hatte sich Frau Richterin intensivst mit meinen Zahlen beschäftigt. Dabei fiel ihr auf, dass ich eine Rechnung im 2. BWZ in der EKS hatte, diese aber in den 1. BWZ gehöre. Auf Anregung der Richterin stimmte JC dann zu, dass diese Betriebsausgabe in den ersten BWZ geschoben wird, die Rückzahlung dort also entsprechend vermindert wird. Beim 2. BWZ bat sie recht deutlich darum, hier kein Urteil schreiben zu müssen, und da sowohl wir als auch JC freundliche Menschen sind, haben wir dann die Klage zurückgezogen.
Selbstverständlich ist uns und natürlich auch der Richterin bei dieser Blitzentscheidung völlig durchgegangen, dass sich durch Verschiebung einer Betriebsausgabe von BWZ 2 in BWZ 1 natürlich das anrechenbare = zu erstattende Einkommen in BWZ 2 zu meinen Ungunsten ändert. Wie gesagt, ist uns völlig dadurch gegangen.
Ich weiß schon, warum ich die Richterin mag.
Zum einen soll es Rechtsanwälte geben, die selbst aufstocken müssen. Und zum anderen soll es Rechtsanwälte geben, die derart gut verdienen, dass sie lieber nicht darüber reden, um ihre Klienten und Kollegen nicht zu verstören.kleinchaos hat geschrieben: ↑Mo 8. Apr 2019, 21:09 Ich schau ja auch manchmal bisschen hinter die Kulissen einer Kanzlei. Und oft genug erlebe ich: Schweigen ist Gold
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Egal ob es wegen des geringen oder des hohen Einkommens ist: das meinte ich mit dem goldigen Schweigen nicht. Das Schweigen des Tigers hat ihm ein wenig mehr Geld in die Kasse gespült und dem Koelsch eine geringere Rückforderung
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Re: Meine Klagen vor dem SG
Ach so.
Re: Meine Klagen vor dem SG
Aber selbst wenn wir "Laut gegeben" hätten, wären für das JC gleichwohl alle Messen gesungen. Denn die letzte Verwaltungsentscheidung ist länger als ein Jahr her, und da kann JC (da die Belege ja vorlagen) jetzt nix mehr machen.
Das mit dem "mehr Geld" hat eine andere Bewandnis: Richterin hätte spätestens vor Eintritt in die mündliche Verhandlung einen Beschluss erlassen können:
Das mit dem "mehr Geld" hat eine andere Bewandnis: Richterin hätte spätestens vor Eintritt in die mündliche Verhandlung einen Beschluss erlassen können:
Und dann wäre zwar für zwei Verfahren jeweils die "Verfahrensgebühr" entstanden, aber nur eine "Terminsgebühr". Aber da die Richterin dies nicht getan hat, kam noch eine zweite Terminsgebühr hinzu ...Die Verfahren S xy AS ungelöst-1 und S xy AS ungelöst-2 werden zur gemeinsamen Verhandlung und entscheidung verbunden; das Aktenzeichen S xy AS ungelöst-1 führt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Meine Klagen vor dem SG
Wenn aber eine Rechnung vom 2. BWZ in den 1. BWZ verschoben wird, dann steigt doch der Gewinn im 2. BWZ und damit ist die Rückforderung höher. Was soll daran gut sein?
Re: Meine Klagen vor dem SG
Du solltest nochmals #158 durchlesen.
Selbstverständlich ist uns und natürlich auch der Richterin bei dieser Blitzentscheidung völlig durchgegangen, dass sich durch Verschiebung einer Betriebsausgabe von BWZ 2 in BWZ 1 natürlich das anrechenbare = zu erstattende Einkommen in BWZ 2 zu meinen Ungunsten ändert. Wie gesagt, ist uns völlig dadurch gegangen.
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