Hallo,
weiß jemand ob die Jobcenter als Mischeinrichtung mit der BA als Bundesbehörde anzusehen sind.
Wenn ja, dann müssten sie ja längst DE-mail Zugänge geschaffen haben.
Irgendwie ist es nämlich nicht möglich mit dem JC rechtssicher elektronisch zu kommunizieren. (Außer per Fax)
JoBCenter als Bundesbehörde ?
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Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Nein, meines Wissens sind das keine Bundesbehörden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Es ist gesetzlich geregelt, dass Jobcenter keinen DE-Mail-Zugang bereithalten brauchen. Eine SB hat mal gesagt: die Kommunikation per Brief und persönlichem Einwurf sichert auch die Kontrolle der Ortsanwesenheit. Am Poststempel kann erkannt werden, ob der Brief aus dem zeit- und ortsnahem Bereich versendet wurde.der ratlose hat geschrieben: ↑Sa 17. Nov 2018, 21:24 Wenn ja, dann müssten sie ja längst DE-mail Zugänge geschaffen haben.
Reicht Fax nicht?Irgendwie ist es nämlich nicht möglich mit dem JC rechtssicher elektronisch zu kommunizieren. (Außer per Fax)
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Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Nun ja, ich schrieb ja (Außer per Fax).
und die SB ist natürlich ein wenig durch. Ich würde gerne mal einsehen können wo steht das die JC das nicht machen müssen, sie arbeiten mit Bundesrecht, sie sind eine Mischbehörde mit der BA usw.
und die SB ist natürlich ein wenig durch. Ich würde gerne mal einsehen können wo steht das die JC das nicht machen müssen, sie arbeiten mit Bundesrecht, sie sind eine Mischbehörde mit der BA usw.
- kleinchaos
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Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Sie arbeiten eben nicht ausschließlich mit Bundesrecht. Sondern auch mit Kommunalrecht.
Mailzugang beweisen geht zB, indem du eine weitere Mailadresse ins cc setzt. Wenn die Mail dort ankommt ist es unwahrscheinlich, dass sie im JC nicht ankommt
Mailzugang beweisen geht zB, indem du eine weitere Mailadresse ins cc setzt. Wenn die Mail dort ankommt ist es unwahrscheinlich, dass sie im JC nicht ankommt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Jobcenter verschlüsseln durchaus mit einer De-Mail-Adresse, z.B. das Jobcenter Leipzig : jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de
Die Syntax -Regeln einer E-Mail-Adresse sind immer die gleichen, z.B.
Ob das eigene Jobcenter per De-Mail-Adresse erreichbar ist, kann bspw. über das öffentliche De-Mail Adressverzeichnis recherchiert werden. Allerdings kann jeder Inhaber einer De-Mail-Adresse selbst entscheiden, ob er in dieses Verzeichnis eingetragen werden will und welche Daten er dort veröffentlichen möchte. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Eintragung. Es hilft also nur ausprobieren, denn mittels “normaler” E-Mail ist ein versenden und empfangen nicht möglich, da es sich technisch gesehen um zwei getrennte Systeme handelt.
Genau aus diesem Grund benutze ich immer die 'cc' E-Mail-Adresse des Jobcenter Geschäftsführers (ob er's nun mag oder nicht). Vorname und Nachname des GF lassen sich i.d.R. leicht eruieren. Hier lautet die Syntax-Regel der E-Mail-Adresse: vorname.nachname@jobcenter-ge.de
Bei zwei (oder mehr) Vornamen werden i.d.R. per Bindestrich-Kombinationen (jedenfalls in unserem JC) beide Teile zu einem Namen zusammengezogen, also z.B. vorname1-vorname2.nachname@jobcenter-ge.de
So ist z.B. Bundesagentur für Arbeit in 90478 Nürnberg erreichbar via >> Zentrale.De-Mail-Kundenservice@arbeitsagentur.de-mail.de
Die Syntax -Regeln einer E-Mail-Adresse sind immer die gleichen, z.B.
Ob das eigene Jobcenter per De-Mail-Adresse erreichbar ist, kann bspw. über das öffentliche De-Mail Adressverzeichnis recherchiert werden. Allerdings kann jeder Inhaber einer De-Mail-Adresse selbst entscheiden, ob er in dieses Verzeichnis eingetragen werden will und welche Daten er dort veröffentlichen möchte. Es besteht keine Verpflichtung zu einer Eintragung. Es hilft also nur ausprobieren, denn mittels “normaler” E-Mail ist ein versenden und empfangen nicht möglich, da es sich technisch gesehen um zwei getrennte Systeme handelt.
Zumindest kann das Übersenden an einen weiteren E-Mail-Empfänger mit der Funktion 'cc' („carbon copy“) ein geringerer Grad der Beweisführung erreicht werden, denn für die Glaubhaftmachung genügt ein Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit.kleinchaos hat geschrieben: ↑So 18. Nov 2018, 06:18 Mailzugang beweisen geht zB, indem du eine weitere Mailadresse ins cc setzt.
Genau aus diesem Grund benutze ich immer die 'cc' E-Mail-Adresse des Jobcenter Geschäftsführers (ob er's nun mag oder nicht). Vorname und Nachname des GF lassen sich i.d.R. leicht eruieren. Hier lautet die Syntax-Regel der E-Mail-Adresse: vorname.nachname@jobcenter-ge.de
Bei zwei (oder mehr) Vornamen werden i.d.R. per Bindestrich-Kombinationen (jedenfalls in unserem JC) beide Teile zu einem Namen zusammengezogen, also z.B. vorname1-vorname2.nachname@jobcenter-ge.de
So ist z.B. Bundesagentur für Arbeit in 90478 Nürnberg erreichbar via >> Zentrale.De-Mail-Kundenservice@arbeitsagentur.de-mail.de
- marsupilami
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Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Name des GF kann über's Impressum der jeweiligen homepage gefunden werden.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: JoBCenter als Bundesbehörde ?
Kann - aber nicht zwangsläufig. So wird bspw. im Impressum des Kommunalen Jobcenter Hochtaunuskreis der Landrat als Verantwortlicher genannt. Der Name des Geschäftsführer resp. Amtsleiter bzw. Vorstandsvorsitzenden des JC = Fehlanzeige. Auch unser GF wird öffentlich nur über Presseartikel gefunden, nicht im Impressum.marsupilami hat geschrieben: ↑So 18. Nov 2018, 10:10 Name des GF kann über's Impressum der jeweiligen homepage gefunden werden.
Jobcenter Mansfeld-Südharz
Baumschulenweg 1
06526 Sangerhausen
Jobcenter-Mansfeld-Suedharz@jobcenter-ge.de
Jobcenter-Mansfeld-Suedharz@jobcenter-ge.de-mail.de
Die Syntax-Regeln einer E-Mail-Adresse sind (fast) immer die gleichen (vgl. #6); Ausnahmen bestätigen die Regel :-)
Jobcenter Kreis Pinneberg
Adenauerdamm 1
25337 Elmshorn
jobcenter-Pinneberg-LZ-Elmshorn@jobcenter-ge.de
jobcenter-kpi.poststelle@jobcenter-ge.de-mail.de
Landkreis Peine Jobcenter
Stederdorfer Straße 23/24
31224 Peine
jobcenter@landkreis-peine.de
jobcenter@landkreis-peine.de-mail.de
Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
jobcenter@landkreis-ludwigsburg.de-mail.de
Kommunales Jobcenter Hamm AöR
Stadt@hamm.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Sylt
Maybachstraße 2
25980 Sylt
info@sz-sylt.de
sz-sylt@nordfriesland.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Föhr-Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr
info@sz-foehr-amrum.de
sz-foehr-amrum@nordfriesland.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Niebüll
Hauptstr. 44
25899 Niebüll
info@sz-niebuell.de
sz-niebuell@nordfriesland.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
info@sz-leck.de
sz-leck@nordfriesland.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
info@amnf.de
sz-amnf@nordfriesland.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
sozialzentrum@husum.de
sz-husum@nordfriesland.de-mail.de
Jobcenter Nordfriesland, Standort: Südliches Nordfriesland
Am Markt 1
25832 Tönning
info@sz-snf.de
sz-snf@nordfriesland.de-mail.de