Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

Antworten
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#1

Beitrag von JkeineAhnung »

Zur Fristwahrung hatte ich selber vorm SG Klage gegen einen JC-Widerspruchsbescheid eingereicht und mir danach einen Anwalt gesucht. Dieser gab dann plötzlich seine anwaltlicheTätigkeit auf. Vor einigen Wochen kam ein gelber Brief vom SG mit der "3-Monatsfrist". Also neuen Anwalt gesucht.

Dieser machte im ersten Gespräch mit mir eine handschriftliche Vereinbarung, daß er erst für mich erst tätig wird, wenn das SG ihn nach PKH-Bewilligung mir beigeordnet hat. Habe ich unterschrieben.
Jetzt habe ich mehrere Tage an PKH-Antrag und der Klagebegründung gearbeitet und merke, daß mir so Einiges rechtlich unklar ist.
Hatte deshalb den RA angerufen und gefragt, ob ich ihm meinen Entwurf der Begründung mailen kann und er draufschaut. Hat er abgelehnt! Erst, wenn Beiordnung nach PKH!

Der Erfolg einer Klage hängt doch sicher auch sehr von der Klagebegründung ab.

Und nun befürchte ich, Fehler zu machen. Also hab ich dem Anwalt gemailt, daß ich möchte, daß wir diese Vereinbarung ändern und er sofort für mich aktiv wird.
Anschließend hab ich ihm noch mehrere Fragen zu meiner Klagebegründung gemailt.

Als Antwort kam eine art automatisierte Antwort `mail eingetroffen aber noch nicht gelesen, erst in der kommenden Woche möglich..`

Ist es normal, daß Rechtswälte erst aktiv werden, wenn ich die Vorarbeit (Klageschrift) gemacht habe?

Und für mich zu Verständnis:
Wie werden Anwälte bei SG-Klage per PKH entlohnt?
Ist das eine Pauschale oder rechnen die stundenweise ab oder wie?

Wenn das per Pauschale gemacht wird, dann müßte doch die Erstellung der Klageschrift incl. sein, oder?

Welche Erfahrungen habt Ihr?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#2

Beitrag von Olivia »

JkeineAhnung hat geschrieben: Fr 14. Dez 2018, 14:29 Vor einigen Wochen kam ein gelber Brief vom SG mit der "3-Monatsfrist".
Was ist das für Frist?
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#3

Beitrag von JkeineAhnung »

Innerhalb man antworten soll, ob man die Klage noch aufrecht hält.
zB wenn nach Klageeinreichung vom Kläger bzw. dessen Anwalt die Klagebegründung nicht ans SG nachgereicht wird.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#4

Beitrag von marsupilami »

Für mein Verständnis:

JC schickt Bescheid - Widerspruch.

JC schickt Widerspruchsbescheid - Klage.

Wenn ich das richtig interpretiere wurde Klage eingereicht ohne Begründung??
Und PKH beantragt, damit der Anwalt dann die Klagebegründung macht?

Die "handschriftliche Vereinbarung" - das ist ein bischen ungeschickt gewesen.
Ich hätte gesagt: ich habe Problem xyz und PKH beantragt - wenn letzteres genehmigt wird, werden Sie mich dann vertreten?

Und dann nur die Vertretungsvollmacht unterschrieben.
Die braucht der Anwalt, um überhaupt Akteneinsicht zu bekommen.

Ist das denn wenigstens ein Fachanwalt für Sozialrecht?

Ich würde mich jetzt beim SG schlau machen, wie weit der PKH-Antrag ist.


"Entlohnung" des RA bei SG-Fällen:
https://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/B ... ebSoz.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/proze ... 06058.html

http://www.rechtsanwaeltin-wuerfel.de/d ... everfahren
Signatur?
Muss das sein?
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#5

Beitrag von JkeineAhnung »

Danke, Marsupilami!
Ja ist Fachanwalt f SozR.

Den ersten PKH-Antrag hat der Richter abgelehnt
Er will sich mit dem PKH-Antrag erst beschäftigen (so habe ich sein Schreiben verstanden), wenn auch die Klagebegründung vorliegt. Deshalb habe ich eine neuen Antrag gemacht, er ist seit ein paar Tagen fertig, wollte ihn aber erst zusammen mit der Klagebegründung abschicken.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#6

Beitrag von marsupilami »

Das Gericht will schon sehen, ob sich PKH-Antrag auf ihrer Seite "lohnt".
Sonst könnte ja Hinz und Kunz auf Teufel komm raus klagen - 's koscht ja nix.

Dann mach doch folgendes:
Geh/fahr zur Rechtsantragstelle des SG.
Dort legst Du Bescheid, Widerspruch und Widerspruchsbescheid vor und sagst:
Ich hab Klage eingereicht aber noch keine Begründung und ich tu mich schwer, diese Begründung zu schreiben.
Koschtet - nach meinem Wissen - nichts!
Dann fragst Du auch gleich nach einem weiteren PKH-Antrag.
Nimm also Mietvertrag, Kontoauszüge, etc. mit.
Was Du für Unterlagen für PKH-Antrag brauchst, weißt Du ja schon.

Dann hat der Richter was in der Hand, wo er nach dem ersten "Überfliegen" - grob gesagt - hmm, der Kläger hat vernünftige Ansichten, das JC hat da einen Denkfehler, also hat der Kläger gute Gewinn-Chancen, also kann man PKH gewähren.
Signatur?
Muss das sein?
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#7

Beitrag von JkeineAhnung »

Ist eine Möglichkeit, werde am Wochenden mal bedenken.
DANKE!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#8

Beitrag von tigerlaw »

1. PKH wird nur gewährt, wenn nicht "mutwillig".
2. Sollte schon eine gewisse Begründung erfolgen.
3. Ich halte es so, dass Mandant mir sein Problem schildert und alle Dokumente vorlegt. Wenn ich realistische Chancen sehe, mache ich die Klageschrift, verbunden mit PKH-Antrag.
4. PKH wird fast immer gewährt (Problem allenfalls bei Eil-Verfahren: Wenn das Gericht den Eilantrag ablehnt, wird auch PKH automatisch mit abgelehnt, weil ja die Sache keine "Aussicht auf Erfolg" hat - der Nicht-Erfolg liegt ja schon vor ... :zwinker: .
5. Wenn nur einer klagt, also keine Familie mit betroffen ist, gibt es etwa folgende Gebühren (sog. Betragsrahmengebühren"):
Verfahrensgebühr 300 €, Terminsgebühr 280 €, ggf. Vergleichs-/Erledigungsgebühr 300 €, Postpauschale 20 €, ggf. Fahrtkosten (wenn Gericht in anderer Stadt), und Mehrwertsteuer. Wenn auf die Klage mit PKH-Antrag hin die PKH-Bewilligung aus Sachgründen abgelehnt wird, kann man insoweit "Beschwerde" zum LSG einreichen, oder aber die Sache auf eigenes Risiko weiterverfolgen. Das Gericht legt dann aber auch dar, warum es keine Erflgsaussichten sieht. In diesem Fall würde ich Dir wohl 300 + 20 + 60,80 = 380,80 € in Rechnung stellen, ggf. mit angemessener Ratenzahlung.

In NRW erfolgt die PKH-Vergütung in gleicher Höhe wie bei Wahlanwalt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#9

Beitrag von JkeineAhnung »

Danke, Tigerlaw!
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#10

Beitrag von JkeineAhnung »

Ich merke, daß doch nicht alle meine Fragen, Bedenken (für mich) eindeutig beantwortet sind.

Ausgangspunkt war - wie im Titel geschrieben "Problem mit Anwalt".

Und DAS Problem ist, daß der RA erst nach Beiordnung infolge PKH-Bewilligung aktiv werden will; ich aber befürchte, in der Klagebegründung Fehler zu machen, die die PKH-Bewilligung verhindert - und ich so schließlich die Klage verliere und auf allen Kosten sitzenbleibe.

Der Richter hatte sehr deutlich geschrieben, daß er vor einer Entscheidung ob PKH eine Klagebegründung haben muß. Den ersten PKH-Antrag hatte er abgelehnt, weil keine Klagebegründung. (Da der damalige RA seine RA-Tätigkeit plötzlich aufgab.)

Um den jetzigen RA im gespräch dazu zu bewegen, sich auch um die Klagebegründung zu kümmern, muß ich erstmal verstehen wie der reguläre Ablauf bei so einer Klage per PKH ist.

Deshalb waren meine Fragen:

>>Ist es normal, daß Rechtswälte erst aktiv werden, wenn ich die Vorarbeit (Klageschrift) gemacht habe?<<


>> Wie werden Anwälte bei SG-Klage per PKH entlohnt?
Ist das eine Pauschale oder rechnen die stundenweise ab oder wie? <<


(Mich interessiert hier also nicht, wieviel € er bekommt.)

Und daraus meine Frage:

>> Wenn das per Pauschale gemacht wird, dann müßte doch die Erstellung der Klageschrift incl. sein, oder? <<
----------------------------------------

#4 Marsu

>>Wenn ich das richtig interpretiere wurde Klage eingereicht ohne Begründung??
Und PKH beantragt, damit der Anwalt dann die Klagebegründung macht?<<


Klage selber eingereicht um die Frist zu wahren - ein tag vor Ablauf.
PKH beantragt, um mir die Klage leisten zu können.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#11

Beitrag von Koelsch »

Die Anwälte werden im SG Verfahren nicht nach Stunden bezahlt, das hat tigerlaw deutlich gemacht.

Und der Richter muss zumindest nachvollziehen können, dass die Klage nicht völlig ohne Erfolgsaussicht ist. Wie aber kann er das, wenn er keine Begründung erhält, "wo Dich der Schuh drückt".

Das muss keineswegs detailliert sein, da reicht, wenn Du erklärtst, dass Du nachweislich Deine Belege eingereicht hast und JC das Gegenteil behauptet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
JkeineAhnung
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 25. Jun 2017, 13:08

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#12

Beitrag von JkeineAhnung »

Danke, Koelsch, daß Du hier sogar am Advents-Sonntag aktiv bist !!!
Das muss keineswegs detailliert sein, da reicht, wenn Du erklärtst, dass Du nachweislich Deine Belege eingereicht hast und JC das Gegenteil behauptet.
OK, dann war es also falsch, anzunehmen, daß diese Klagebegründung rechtlich möglichst perfekt sein muß. Was ich natürlich nicht bin. und mich bisher ja so nervös machte.

Na, noch ein paar solche SG-Klagen und ich sehe das sicher auch viel lockerer. ;-)
DANKE, Koelsch, jetzt mache ich auch A-Sonntag!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Klage vorm SG - Problem mit Anwalt

#13

Beitrag von Koelsch »

Sogar das Gegenteil kann der Fall sein. Wenn Du eine "rechtlich perfekte" Begründung abgibst, dann könnte der Richter daraus den Schluss ziehen: Der kann das alleine, der braucht keinen Anwalt, also keine PKH.

So denken Richter aber selten, also keine Angst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“