eLB erhielt die folgende Mitwirkungsaufforderung:
Arbeitgeber gibt keine "Urlaubsgenehmigung" das eLB dort ein Stundenkontingent hat und wann eLB das abarbeitet, ist allein eLB's Sache. Es gibt keine Anwesenheitspflicht an bestimmten Tagen. Das weiß die JC-Tante scheint sie aber so vom Kopp her zu überfordern.
Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4172
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Ist die "Urlaubsgenehmigung" zur Leistungsberechnung notwendig?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Ich würde das Mädel mal arbeiten lassen.
Wertes verklärtes Käthchen,
bitte begründen sie Ihre Forderung nach einer Urlaubsgenehmigung durch den AG. Bitte weisen sie in dem Zusammenhang die gesetzliche Grundlage einer Urlaubsgenehmigung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §33 SGB I und §67 SGB X nach.
Mein Arbeitgeber ist nicht bereit Daten über Personalplanung in seinem unternehmen ohne gesetzliche Grundlage, Dritten zugänglich zu machen.
Mit demütigen Grüßen
Ihr Almosenempfänger.
Wertes verklärtes Käthchen,
bitte begründen sie Ihre Forderung nach einer Urlaubsgenehmigung durch den AG. Bitte weisen sie in dem Zusammenhang die gesetzliche Grundlage einer Urlaubsgenehmigung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach §33 SGB I und §67 SGB X nach.
Mein Arbeitgeber ist nicht bereit Daten über Personalplanung in seinem unternehmen ohne gesetzliche Grundlage, Dritten zugänglich zu machen.
Mit demütigen Grüßen
Ihr Almosenempfänger.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 869
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Wenn ich mit meinem Program die PDF öffne kann ich kurz die Klarnamen lesen.
Ihr Vorname wie auch den Nachname haben den selben Anfangsbuchstaben.
Ihr Vorname wie auch den Nachname haben den selben Anfangsbuchstaben.
Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Danke für den Hinweisder ratlose hat geschrieben: ↑Mi 27. Feb 2019, 14:24 Wenn ich mit meinem Program die PDF öffne kann ich kurz die Klarnamen lesen.
Ihr Vorname wie auch den Nachname haben den selben Anfangsbuchstaben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4172
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Mitwirkungsaufforderung - was sagt man dazu?
Ich wüsste auch nicht, dass ich als AG eine solche Bescheinigung ausstellen müsste, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.