Neuantrag möglich?

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Koelsch
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Neuantrag möglich?

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB, selbständiger Aufstocker, stellt im Februar Erstantrag.

Jetzt erfolgt Ablehnung, weil Gewinn angeblich zu hoch, denn, so meint SB u.a., Wareneinkauf braucht man nicht, in der vEKS können nur 10 Cent/km Fahrtkosten angesetzt werden (wir hatten maßvolle 25 Cent angesetzt, bei nachgewiesenen (Fahrtenbuch) 130.000 km / Jahr, also 65.000 km im BWZ allein das ein gar "netter" Mehrgewinn plus diverse andere Kleinigkeiten.

Widerspruch erfolgt, Frage aber, kann eLB jetzt sofort einen Neuantrag stellen. Das wäre sinnvoll, denn SB's Rechnung bezieht auch eine USt.-Rückerstattung in Februar 19 in Höhe von knapp € 10.000 in die Gewinnrechnung rein, die aber würde jetzt natürlich raus fallen.

SB'chen meinte sofort, Neuantrag sei nicht möglich und weigerte sich, den anzunehmen - ok wozu gibt's Briefkästen im JC, Einwurf natürlich unter Zeugen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Neuantrag möglich?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ihr geht doch in den Widerspruch, also seid ihr, nach eurer Ansicht, im letzten BWZ bedürftig gewesen. Deshalb nun WBA stellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Neuantrag möglich?

#3

Beitrag von Koelsch »

Das "Problem" - Widerspruch liegt mind. 3 Monate rum, danach dann Klage. WBA läuft aber erst ab 1.8. - und wer zahlt bis dahin die KV, die Miete und die Brötchen?
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kleinchaos
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Re: Neuantrag möglich?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ok, dann doch Neuantrag
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marsupilami
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Re: Neuantrag möglich?

#5

Beitrag von marsupilami »

Einfach machen!

SB muss ja dann schriftlich Stellung dazu nehmen und evtl. erneute Ablehnung begründen.
Auf Papier.
Und je nach dem, was da kommt, eben wieder Widerspruch.
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Olivia
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Re: Neuantrag möglich?

#6

Beitrag von Olivia »

Eilrechtsschutz?
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marsupilami
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Re: Neuantrag möglich?

#7

Beitrag von marsupilami »

Geht doch erst, wenn der Widerspruch auch abgeschmettert ist.
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kleinchaos
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Re: Neuantrag möglich?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Nee, geht ab Einlegen des Widerspruchs, wenn pleite auf dem Konto jetzt und in Zukunft
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marsupilami
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Re: Neuantrag möglich?

#9

Beitrag von marsupilami »

Dann parallel fahren.
Neu-Antrag und eA.

Mal sehen, wer schneller ist! :unschuld:
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Koelsch
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Re: Neuantrag möglich?

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich bastel gerade an der "neuen" EKS, wird heute fertig und liegt Montag im Poschtchäschtle. Verlust auch dann, wenn SB'le wieder auf 10 Cent/km gehen sollte. Ebenso kein Wareneinkauf in der "neuen" vEKS. Eigentlich völlig klar, aber so weit denkt SB'le natürlich nicht. Wenn vom JC die KV und die Miete nicht gezahlt wird, dann muss die sehr umfangreiche Fahrtätigkeit, die Basis des Geschäfts ist, fast auf Null gefahren werden, damit Geld für KV und Miete da ist.
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marsupilami
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Re: Neuantrag möglich?

#11

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben:Wenn vom JC die KV und die Miete nicht gezahlt wird, dann muss die sehr umfangreiche Fahrtätigkeit, die Basis des Geschäfts ist, fast auf Null gefahren werden, damit Geld für KV und Miete da ist.
Das dann aber schriftlich mit Begleitschreiben verdeutlichen, damit auch im Fall der Fälle "das Gericht" einen schnellen Einstieg hat!
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Koelsch
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Re: Neuantrag möglich?

#12

Beitrag von Koelsch »

Geht um diesen Fall. Bisher nicht erwähnt, eLB ist mit Altersrentner verheiratet, selbiger bezieht Rente + GruSi, weil Rente was klein.

JC kommt, wie zu erwarten, beim Neuantrag nicht in die Strümpfe, Eilantrag läuft. JC legt jetzt "seine Auswertung" der vEKS vor, in der u.a. einfach mal die Durchschnittseinnahmen um etwa € 1.000 nach oben korrigiert werden. OK das kann man inzwischen widerlegen, die Einnahmezahlen der vEKS sind ausgesprochen (bis auf wenige Cent) korrekt.

Aber - Ehemann hat im August keine GruSi ausgezahlt bekommen. Nachfrage beim GruSelamt ergibt: "Ja wir haben Ihre Leistungen sofort eingestellt, wir erhielten einen Anruf des JC, dass Sie über erhebliches Einkommen verfügen, das Sie uns im Antrag nicht angegeben haben."

Ehemann hatte im Jahr 2018 (!) tatsächlich als mithelfender Familienangehöriger bei seiner Frau gewerkelt, ab Januar 2019 aber nicht mehr. Dies ist dem JC seit Februar 2019 bekannt.
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Re: Neuantrag möglich?

#13

Beitrag von marsupilami »

:ohnmacht:
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Re: Neuantrag möglich?

#14

Beitrag von Günter »

Strafanzeige wegen bewußter Falschangaben zum Zwecke des Leistungsbetrugs zu lasten eines Leistungsberechtigten Bürgers.
Auch wenn es vermutlich nix bringt, aber es kostet die beteiligten SBs Zeit und Nerven.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Neuantrag möglich?

#15

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 12. Aug 2019, 15:21 "Wir haben Ihre Leistungen sofort eingestellt. Wir erhielten einen Anruf des JC, dass Sie über erhebliches Einkommen verfügen, das Sie uns im Antrag nicht angegeben haben. Wir haben alle Fakten vom Jobcenter am Telefon übermittelt bekommen."
Worauf beruht die Datenübergabe? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage?
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