Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

keindurchblickmehr
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#26

Beitrag von keindurchblickmehr »

Christoph hat geschrieben:
Die Richterin hat im Rahmen der Verhandlung zu meinem Anwalt gesagt, die anderen Sache machen wir dann im Januar...da haben Sie ja Akteneinsicht beantragt, da Ihnen die noch nicht gewährt wurde, wurden diese Sachen heute nicht mit terminiert. Mein Anwalt hat bissl verdutzt geschaut.... und sogar gemeint, das weiß er jetzt gar nicht. Naja..ich hab dann in den Unterlagen gesehen, daß das bereits im Februar war.
Hast Du keine Kopie seiner Aktenanforderung in deinen Unterlagen, hat er Dich darüber nicht informiert? Und wie geht das jetzt weiter? Du hast jetzt einen neuen Anwalt?
Ich habe eine Kopie der Klagebegründung. Hier hat der Anwalt wohl Akteneinsicht in die Leistungsakte beantragt. Mehr weiß ich darüber nicht, da danach nichts weiter passiert ist. Wie das weiter geht... naja..ich hab ja wohl im Januar oder Februar die Verhandlung der Hauptsache...so hoffe ich doch....
Nein.. ich habe noch keinen neuen Anwalt... bis jetzt
Und nein...er hat mich nicht drüber informiert, warum er nix gegen die bisherige Weigerung der Akteneinsicht unternommen hat.
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Koelsch
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#27

Beitrag von Koelsch »

Leistungsakte allein dürfte nicht ausreichend sein. Ein neuer Anwalt braucht sicher auch erst mal Akteneinsicht, bevor es an eine sinnvolle Hauptverhandlung gehen kann - aber es gibt wohl Anwälte, die bei so etwas Druck aufbauen und nicht selig vor sich hinschlummern.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
keindurchblickmehr
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#28

Beitrag von keindurchblickmehr »

So..auch hier Post von der ARGE....

und ratet mal, wer mir auf meine Beschwerde antwortet ??..... Ja klar....der Teamleiter meiner Leistungs-SB...Also der, von dem ich ausgehe, daß er die Bespitzelung angeordnet hat. Selbstverständlich fühlt sich die ARGE im Recht.
Ich werde am Montag das Schreiben einscannen und einstellen.
Diese Antwort finde ich mehr als unverschämt... So ungefähr.... Ich beziehe Leistungen, also hab ich mir das auch gefallen zu lassen. Die ARGE muss quasi ermitteln, wenn Zweifel bestehen.
Das ganze Schreiben ist eine einzige Farce.
Da scheinbar die Regionaldirektion sich ja nicht dafür interessiert, würde ich interessieren, ob es eine noch höhere Stelle für meine Beschwerde gibt.
Wo kämen wir denn hin, wenn die hier quasi Ermittlungen anstellen, die überhaupt nicht relevant sind ? Ich habe explizit für meinen Laden keine Leistungen beantragt. Ich fordere lediglich die Gewährung der Verpflegungspauschale. Man könnte ja meinen, die müssen das aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. :kotz:
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Koelsch
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#29

Beitrag von Koelsch »

Ja, stell mal bitte am Montag hier ein, da schaun mer dann auch mal.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#30

Beitrag von keindurchblickmehr »

So.. hier nun mal das Antwortschreibens des Teamleiters auf meine Beschwerde an die Regionaldirektion. Ich finde es mehr als unverschämt, daß der jenige, der diese Bespitzelung angeordnet hat, mein Schreiben beantwortet. Er findet, daß die ARGE im Recht ist. :kotz:
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kleinchaos
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#31

Beitrag von kleinchaos »

Es gab doch nichts zu ermitteln was die ARGE durch Belege nicht längst schon wusste?
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#32

Beitrag von sleepy5580 »

kleinchaos hat geschrieben:Es gab doch nichts zu ermitteln was die ARGE durch Belege nicht längst schon wusste?
Lt. dem Schreiben fehlten den wohl noch Angaben und bevor sie sich auf einen langwierigen Schriftwechsel mit keindurchblickmehr einlassen, sind sie gleich mal lieber hingegangen und haben sie sich ihre eignen Angaben gemacht, weil das wohl wirtschaftlicher ist.
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Koelsch
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#33

Beitrag von Koelsch »

Ich schreib da nachher mal was zu. Ich denke da ist jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde über die Regionaldirektion angesagt - Ansprechpartner also die BA in Nürnberg. Ist ja wohl ein Hammer, den "Täter" mit der Untersuchung und Bewertung seines Handelns zu beauftragen.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#34

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ich habe mich doch schon bei der Regionaldirektion beschwert...die haben ja meine Beschwerde an die Geschäftsführung der ARGE weitergeleitet...Na und die Antwort kam dann vom Teamleiter.


Und nein....es fehlen denen bzgl. meines Ladens keinerlei Unterlagen.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#35

Beitrag von Emmaly »

Wenn er/sie dieses Vorgehen angeordnet hat, dann ist er/sie wohl der ungeeigneste der den Vorgang überprüft. Er/sie wird wohl nicht gegen sich selbst "ermitteln".

Frage, was wollten sie ermitteln?
Die Existenz des Ladens, die Lage, die Wirtschaftlichkeit bzw, ob die Hilfeempfängerin wirklich den Laden betreibt? :arge:

So langsam frage ich mich bei diesen "Spielchen", wer oder was steckt dahinter. Normal ist das Alles in meinen Augen nicht.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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kleinchaos
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#36

Beitrag von kleinchaos »

Die werden doch nicht auf die hirnrissige Idee kommen, dass Keindurchblickmehr aufgrund Nullblick die Preise so niedrig hält um ihre Hilfsbedürftigkeit künstlich herbeizuführen? Bekloppt genug sind die ja.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#37

Beitrag von Günter »

Das ist die Stellungnahme des Betroffenen, der wird doch von der aufsichtführenden Behörde aufgefordert das Behördenhandeln zu rechtfertigen.

Übliche Methode abwiegeln und dann den §60 SGB I "wer Knete will hat Striptease aufzuführen" an zuführen.

Nur geht es so nicht, die Mitarbeiterin hat Schwachsinn behauptet, ohne die Kalkulation zu kennen Verkäufe unter Preis behauptet, die Straße als tote Gegend bezeichnet, fehlendes Telefon und Internetwerbung bemängelt.

Ich denke die Antwort sollte von der Tendenz her so aussehen.

1. Es ist mit Sicherheit Pflicht der Behörde Angaben zu Leistungen zu überprüfen. Nur sollten dann die zu ermittelnden Sachverhalte auch stimmen und die §20 und 21 SGB X müssen berücksichtigt werden.

Danach sind Falschangabe aus der Akte zu entfernen.

Falsch ist die Behauptung ich würde Ware unter Preis verkaufen.

Falsch ist die Behauptung der Laden dient zur Gewinnminimierung.

Falsch ist die Behauptung die Lage des Geschäftes sie ungeeignet. Und selbst wenn die Straße keine Laufgegend wäre, hat die Arge die Aufgabe von Stadtplanung und Gewerbeansiedlungsplanung übernommen?

Falsch ist die Behauptuing kein Telefon -> keine Verkäufe möglich, kennt die ARGE zufällig die Telefonnummer der Schlecker-Läden. oder der Aldi und Lidl Filialen?

2. Hat ein Mitarbeiter, der meinen Laden aufsucht die Pflicht sich zu erkennen zu geben.

3. Was hat die Ermittlung ergeben?

Fakt ist es existiert ein Laden an der von mir angegebenen Adresse. Dieser Laden dient sowohl als Lager, als auch als Verkaufsraum.

Daraus folgt meine Angaben sind korrekt, die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand ist zu gewähren.

Die falschen Schlussfolgerungen ihrer Außendienstmitarbeiterin sind aus der Akte zu entfernen.

Die gesamte Aktion war überflüssig und unverhältnismäßig. Besonders die Verletzung des Grundsatzes im §20 Abs.2 SGB X und die konspirative Methode des Außendiensteinsatzes sind zu bemängeln.

Für mich ist es außerdem unverständlich, wenn ich die vorgesetzte Behörde um Hilfe bitte, dass mir der Verantwortliche für die überzogenen Ermittlungen antwortet. Ich erwarte neutrale Überprüfung des Behördenhandelns.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#38

Beitrag von keindurchblickmehr »

Mir stellt sich ja nun die Frage, an wen schreibe ich nun...Denn wenn weder die Regionaldirektion noch die Geschäftsleitung der ARGE sich dafür interessieren, wer interessiert sich denn dann überhaupt dafür.
Fakt ist ja, daß die mir nachwievor nicht die Pauschale gewähren wollen. eA ist ja wie von der Richterin angemerkt, nicht möglich. Widerspruch und Klage gegen den ablehnenden Bescheid sind ebenfalls eingereicht.
Irgendwie hab ich so langsam das Gefühl, ich trete auf der Stelle. Mit Sicherheit ist das die Taktik der ARGE.
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mickaela
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#39

Beitrag von mickaela »

  • Der "normale" Dienstweg:

    Wird die Fachaufsichtsbeschwerde bei der Ausgangsbehörde eingelegt, prüft diese, ob sie der Beschwerde abhilft und eine anderweitige Sachentscheidung oder Maßnahme trifft.
    Hilft die Ausgangsbehörde einer Fachaufsichtsbeschwerde nicht ab, legt sie die Fachaufsichtsbeschwerde der nächst höheren fachlich zuständigen Behörde vor. Diese trifft dann die Entscheidung über die Beschwerde.

    Dass nun der Teamleiter entschieden hat halte ich für einen schlechten Witz.
    Wäre ja schon die nächste Fachaufsichtsbeschwerde... :-)

    Du machst auf jeden Fall keinen Fehler, wenn Du immer gleich ganz oben anfängst:
    Also BMAS Berlin UND BA Nürnberg evtl. auch an den Bundesbeauftragten für Datenschutz.
    1. Auch die sollen wissen was los ist.
    2. Beim Nachhaken "von oben" ist ein unter den Teppich kehren kaum mehr möglich.
Können sich Millionen Fliegen irren?
Ja, sie können!
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#40

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mal einen ersten Entwurf für die BA Nürnberg verfasst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#41

Beitrag von keindurchblickmehr »

Das gefällt mir sehr sehr gut... :bravo: :bravo:

Könnte man da noch irgendwie einbringen, daß das ganze lediglich dazu dient, mir die Anerkennung der Verpflegungspauschale zu verweigern. ?
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#42

Beitrag von Koelsch »

Würde ich auf gar keinen Fall da rein bringen, denn dann geht es um die Bearbeitung Deines Einzelfalls und dafür ist BA Nürnberg nicht zuständig. Nicht zuständig aber ist Beamten's Liebling. Das hat man uns im Studium eingebimst bis zum :kotz:

Das Gericht (und jede Behörde, soweit das Folgende zutrifft) prüft immer erst Mal:
  1. Wurden vielleicht die Gerichtsgebühren nicht bezahlt (außer SG)
  2. Sind wir sachlich zuständig
  3. Sind wir örtlich zuständig
  4. Gibt's wirklich keinen anderen Grund, warum wir nicht zuständig sein könnten
  5. Ist die Klage verspätet eingelegt worden oder sonst irgendwie nicht zulässig


Erst wenn man auf alle diese Prüfungen bedauernd den Kopf schütteln musste, beginnt man sich mit dem Fall zu schäftigen.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#43

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ahja.... hätte ich eigentlich auch wissen müssen. Immerhin habe ich ja auch eine Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgreich abgeschlossen.

An wen soll ich das Schreiben jetzt genau schicken ?...Denn an die Regionaldirektion der BA hatte ich mein anderes Schreiben ja schon geschickt.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#44

Beitrag von Koelsch »

An die BA in Nürnberg, Kundenreaktionsmanagement

Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#45

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:An die BA in Nürnberg, Kundenreaktionsmanagement

Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179 4497
Fax: 0911/179 2123
Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Denen hab ich doch mein Schreiben an die Regionaldirektion ebenfalls schon in Kopie übersandt gehabt. Und die Antwort bzgl. der Weiterleitung an die ARGE kam von der RD Kundenreaktionsmanagment. Wenn ich das denen wieder schicke, dann schicken die das ja wieder an die ARGE.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#46

Beitrag von Koelsch »

Das hoffe ich nicht, denn dieses Mal beschwerst Du Dich ja über die Regionaldirektion - und dafür ist BA zuständig.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#47

Beitrag von keindurchblickmehr »

da fällt mir ja gerade so ein.... Als ich mich vor einiger Zeit beim Kundenreaktionsmanagment über die mehr als schleppte Bearbeitung meiner entgültigen EKS, sowie den anmassenden Ton des SB, beschwert habe, bekam ich ja von denen auch die Antwort : Wir haben Ihr Schreiben an die Geschäftsleitung der ARGE übersandt, von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Ja.. und die weitere Nachricht bzw. die Beantwortung meiner Beschwerde erfolgte von: ....... (na rate mal)...JAhaaaa...ebenfalls vom Teamleiter meiner SB...

Ich fühl mich langsam auch vom Kundenreaktionsmanagment verarscht.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#48

Beitrag von Koelsch »

Das ist ja genau das, was ich sage. Sobald Du mir den Problemen des Einzelfalls kommst, ist Nürnberg nicht mehr zuständig. Ich hoffe, dass ich das jetzt so formuliert hab, dass sie sich zuständig fühlen müssen. Warte aber bitte noch bis morgen, ich geh da noch mal drüber, heute wird das aber nix mehr.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#49

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Das ist ja genau das, was ich sage. Sobald Du mir den Problemen des Einzelfalls kommst, ist Nürnberg nicht mehr zuständig. Ich hoffe, dass ich das jetzt so formuliert hab, dass sie sich zuständig fühlen müssen. Warte aber bitte noch bis morgen, ich geh da noch mal drüber, heute wird das aber nix mehr.
Joo... ok... hat ja auf jeden Fall bis morgen Zeit. Aber wenn Nürnberg für meinen Einzelfall nicht zuständig ist, wer ist es denn dann ?
Es kann doch nicht sein, daß niemand sich ernsthaft mit den Schreiben beschäftigt, die dort in der BA so eingehen.
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Re: Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde ? An wen und wie ?

#50

Beitrag von Koelsch »

Ich hab den Text ein klein wenig umgestellt und den Punkt als erstes genannt, für den die BA Nürnberg nach meiner Meinung auf jeden Fall zuständig ist. Sollte die BA zum Schluß kommen, für die Punkte 2 - 6 sind wir nicht zuständig, dann sollte das aber dazu führen, dass BA Nürnberg der Regionaldirektion wegen des Punktes 1) zwischen die Hörner gibt und sie unmißverständlich drauf hinweist, kümmert euch gefälligst sorgfältig und selbst um die anderen Punkte. Hoffen wir dass es klappt.

Hast Du den Vergleich mit der ARGE bereits gekündigt oder soll ich mir dazu auch noch einen Vorschlag einfallen lassen?
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