Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

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Pegasus
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Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#1

Beitrag von Pegasus »

Moin moin,

wollte schon immer mal nachfragen, wie viel Zeit sich die ARGEN nehmen können, bis über ein Widerspruch entschieden wird.

Mein Männe hat ca. im 3.Quartal 2006 Widerspruch wegen angeblich zuviel gezahlter Leistungen eingelegt.

Erst kam eine 'nette' Antwort, das der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, was ich jedoch mittels Zitaten damaliger aktueller Urteile beantwortete.

Daraufhin kam die kurze Mitteilung, das der Widerspruch doch aufschiebende Wirkung hat.

Gibt es da eine rechtliche Regelung in Bezug auf die Bearbeitung?


Peg
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Emmaly
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo Peg,
3 Monate für ein Widerspruch. Wäre zeit wegen Untätigkeit zu klagen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#3

Beitrag von Günter »

Widersprüche 3 Monate.

Emmaly war schneller, und ich hab wieder was zu sabbeln. :gunni:

Untätigkeitsklagen sind Blödsinn. Da wird beantragt das Gericht möge die Behörde verpflichten, das jemand den Staub vom Aktendeckel entfernt.

Immer eine Leistungsklage, das Gericht möge die Behörde verpflichten die folgende Leistung zu gewähren .... hier muss zwingend eine Zahl stehen.
Sachverhalt
Begründung
Fertig.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#4

Beitrag von Pegasus »

Och Emmaly ... glaube nicht, das ich momentan den Nerv dazu habe.

Was passiert, wenn man es vorläufig weiterhin nicht beachtet?

Peg
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Pegasus
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#5

Beitrag von Pegasus »

? Leistungsklage wenn die angeblich zuviel gezahlte Leistungen zurück fordern?

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Emmaly
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#6

Beitrag von Emmaly »

Günter, die fordern zurück. Also die ARGE zu verurteilen die Rückforderung fallen zu lassen.

@ Peg, Nichts.
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Günter
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#7

Beitrag von Günter »

Richtig, man fordert immer ein bestimmtes Ergebnis, z.B. dem Widerspruch stattzugeben. Eine reine Untätigkeitsklage fordert aber völlig ergebnisoffen, die Behörde ist zu verurteilen bis zum .... einen Bescheid (wie auch immer der ausfallen möge) zu erlassen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#8

Beitrag von Emmaly »

Stimmt.

Nur was ist, wenn sie nix unternimmt. wie ist es mit der Verjährung? 4 Jahre?
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Koelsch
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#9

Beitrag von Koelsch »

Da dachte ich auch gerade dran. Ich würde das auch selig schlummern lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#10

Beitrag von Günter »

Hab ich grade per PN geschrieben, da könnte eine Treu und Glauben Geschichte draus werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#11

Beitrag von Emmaly »

also, pack das nach unten und übe dich in Geduld. :zwinker:
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#12

Beitrag von kleinchaos »

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Günter
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#13

Beitrag von Günter »

Bei Vorsatz oder grob fahrlässig. Hat Familie Peg aber nicht.

Ich denke es würde Vertrauenschutz bereits ziehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#14

Beitrag von kleinchaos »

Ich bin ja auch weder von Vorsatz noch von Fahrlässigkeit ausgegangen. Aber unbeabsichtigte Überzahlungen scheinen im Gesetz nicht vorgesehen sein.
Von daher würd ich auch Vertrauensschutz beantragen.
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Pegasus
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Re: Widerspruch 2006 ...... 'Funkstille'

#15

Beitrag von Pegasus »

Moin moin,

Vorsatz oder Ähnliches ist nicht gegeben.
Es ist eher so, dass die ARGE sich damals nicht rührte.

Ich habe immer vereinfachte Datevauswertungen erstellt, welche in der Regel der Steuerberater von Männe absegnete. Diese habe ich der ARGE geschickt.

Schriftliche Anfragen wurden nicht bearbeitet. Ich vermute mal, dass alle Anschreiben in die Akte gelegt wurden.
Die sind ja bald rum. Das wäre wohl die beste Lösung.
Ich kann mir nicht vorstellen, das man als Leistungsempfänger rechtlich gehalten ist, die ARGE aufzufordern, den Widerspruch zu bearbeiten. Klar macht es in den nächsten Fällen Sinn, aber hier..... also schön weiterschlafen.....

Werde zu Sicherheit trotzdem mal bei Gelegenheit in die alte dicke Akte blättern. Denn Vorbeugen ist immer vorteilhafter. :mrgreen:

Peg
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