Seltsames bei der Eingliederungsvereinbarung

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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unothammer
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Seltsames bei der Eingliederungsvereinbarung

#1

Beitrag von unothammer »

Mein Vertrag ist ausgelaufen und leider wird er nicht verlängert, sodaß ich jetzt leider wiedermal auf Arbeitsuche bin.

Alles läuft auch soweit, hatte ein Gespräch mit meinem Berater und es auch alles gut gelaufen.

Wir haben dann, die Eingliederungsvereinbarung aufgesetzt (das kenne ich ja schon) und haben alles besprochen reingeschrieben.

Ich will das unterschreiben und warte auf ein zweites Exemplar, da meint mein Berater:

"Das brauchen Sie nicht zu unterschreiben - wir machen das einfach auf Vertrauensbasis !"
???????

Hier wollte ich mal nachfragen, ob das "normal" ist.

Ich hab eine andere Vermutung, die auch mit Gregor Gysis aussage von August 2013 zu tun hat.

Kann es sein, daß mein Berater "vorsichtshalber" nichts mehr unterschreibt, falls demnächst die Maske der BRD-GmbH fällt ?
Wer weiß schon, was dann mit unterschriebenen Verträgen von "Ämtern" passiert.

Sollte ich auf eine Unterschrift von uns beiden bestehen, oder nicht ?
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Koelsch
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Re: Seltsames bei der Eingliederungsvereinbarung

#2

Beitrag von Koelsch »

Nöö, dann hat er nix in der Hand und Du auch nicht - also luftleerer Raum. Das kann nur vorteilhaft sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
unothammer
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Re: Seltsames bei der Eingliederungsvereinbarung

#3

Beitrag von unothammer »

Danke für deine schnelle Antwort !

Aber ich hab dann auch keine ALG I zahlungen gesichert, oder ?
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Koelsch
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Re: Seltsames bei der Eingliederungsvereinbarung

#4

Beitrag von Koelsch »

Die ALG I Zahlung ist meines Wissens nicht abhängig von einer Eingliederungsvereinbarung. Über die Zahlung erhältst Du natürlich einen Bescheid.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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