Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigk.

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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pwdl
Beiträge: 1
Registriert: Mo 24. Feb 2014, 19:29

Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigk.

#1

Beitrag von pwdl »

Hallo liebe Forenmitglieder!

Wegen vieler recht widersprüchlicher und z.T. komischer Aussagen und Infos, auch von der AA-Hotline, bitte ich Euch um Rat und Eure persönlichen Erfahrungen:
Ich hatte mich im letzten Jahr 1 Monat nach Kündigung meiner Festanstellung durch den AG AL gemeldet (Antrag ist da, aber noch nicht ausgefüllt, weil ich noch Fragen dazu habe). Ich hatte bei meinem AG mehr als 1 Jahr solzialversicherungspflichtig gearbeitet, also einen ganz normalen ALG I Anspruch. Während der AL hatte ich parallel auch eine selbständige Nebentätigkeit <15h/W und <165 E/M im Arbeitspaket angekündigt.
Durch einen selbständigen Auftrag konnte ich mich dann nach 1M aus der AL komplett abmelden (erst mal unterbrochen, dann nach 6 W ganz abgemeldet).

Nun ist der Auftrag versiegt / es kommt kein Umsatz mehr und ich möchte mich wieder AL melden.

Jetzt weiss ich nicht, wie genau ich das machen muss: Schließlich definiere ich ja irgendwie selbst, ab wann ich erneut AL bin? Es scheint mir, dass der für das AA Ausschlag gebende punkt der ist, dass ich (wieder) weniger als 15h/W selbständig (oder anders) arbeite? Kann ich mich denn jetzt einfach täglich ohne auf etwas besonderes zu achten, erneut AL melden mit der Begründung ab genau heute (oder gestern?) arbeite ich < 15 h/W? Gibt es in dem Fall bei AL nach selbständiger Tätigkeit vielleicht typische Fallstricke? Während der neuen AL möchte ich natürlich ebenfalls wieder meine selbständige Nebentätigkeit <15h/W ausführen, um ggf. wieder einen Auftrag zu ergattern.

Oder gibt es zB bestimmte Fristen, an die ich mich halten muss (nicht länger als x Wochen nachdem der letzte Umsatz erzielt wurde etc.), muss ich mich wie bei normaler AL aus Festanstellung zuerst arbeitssuchend melden oder vielleicht schon im Vorfeld das AA vorwarnen, dass meine Auftragslage schlechter wird / werden könnte / Umsätze fehlen / keine extern beauftragten Tätigkeiten seit x Wochen mehr existieren? Soweit ich weiss kann das AA bei Sperrzeiten / Sanktionen sehr streng sein und das möchte ich natürlich vermeiden.

Fällt Euch noch etwas ein, das es hier ggf. zu beachten / bedenken geben könnte, was ungeschickt wäre, habt Ihr mit Abmeldung und wieder Beantragung wegen einem selbständigen Auftrag Erfahrungen, was man hier ggf. falsch oder ungünstig machen kann?


Ganz lieben Dank für Eure Hilfe und vielleicht Erfahrungen hier!!!
:)


PS, bitte beachten:

Mein ALG I (Rest-)Anspruch kommt in diesem Fall dem Grunde nach aus einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Festanstellung, es handelt sich also nicht um einen ALG I Anspruch aus freiwilliger ALV während einer vorherigen Selbständigkeit! Es ist ein "ganz normaler" ALG I Anspruch, nur die zwischenzeitliche Abmeldung war wegen einer selbständen Tätigkeit > 15h/W.
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigk.

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Zu den Fristen kann ich leider nichts sagen, aber generell gilt, je eher desto besser. Also morgen hin zur BA.

Du kannst und musst begründen - keine Aufträge mehr, daher weniger als 15 Stunden Arbeit. Das sollte dann reichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
tristanaa
Beiträge: 2
Registriert: So 9. Mär 2014, 20:12

Re: Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigk.

#3

Beitrag von tristanaa »

pwdl hat geschrieben:Hallo liebe Forenmitglieder!

Wegen vieler recht widersprüchlicher und z.T. komischer Aussagen und Infos, auch von der AA-Hotline, bitte ich Euch um Rat und Eure persönlichen Erfahrungen:
Ich hatte mich im letzten Jahr 1 Monat nach Kündigung meiner Festanstellung durch den AG AL gemeldet (Antrag ist da, aber noch nicht ausgefüllt, weil ich noch Fragen dazu habe). Ich hatte bei meinem AG mehr als 1 Jahr solzialversicherungspflichtig gearbeitet, also einen ganz normalen ALG I Anspruch. Während der AL hatte ich parallel auch eine selbständige Nebentätigkeit <15h/W und <165 E/M im Arbeitspaket angekündigt.
Durch einen selbständigen Auftrag konnte ich mich dann nach 1M aus der AL komplett abmelden (erst mal unterbrochen, dann nach 6 W ganz abgemeldet).

Nun ist der Auftrag versiegt / es kommt kein Umsatz mehr und ich möchte mich wieder AL melden.

Jetzt weiss ich nicht, wie genau ich das machen muss: Schließlich definiere ich ja irgendwie selbst, ab wann ich erneut AL bin? Es scheint mir, dass der für das AA Ausschlag gebende punkt der ist, dass ich (wieder) weniger als 15h/W selbständig (oder anders) arbeite? Kann ich mich denn jetzt einfach täglich ohne auf etwas besonderes zu achten, erneut AL melden mit der Begründung ab genau heute (oder gestern?) arbeite ich < 15 h/W? Gibt es in dem Fall bei AL nach selbständiger Tätigkeit vielleicht typische Fallstricke? Während der neuen AL möchte ich natürlich ebenfalls wieder meine selbständige Nebentätigkeit <15h/W ausführen, um ggf. wieder einen Auftrag zu ergattern.

Oder gibt es zB bestimmte Fristen, an die ich mich halten muss (nicht länger als x Wochen nachdem der letzte Umsatz erzielt wurde etc.), muss ich mich wie bei normaler AL aus Festanstellung zuerst arbeitssuchend melden oder vielleicht schon im Vorfeld das AA vorwarnen, dass meine Auftragslage schlechter wird / werden könnte / Umsätze fehlen / keine extern beauftragten Tätigkeiten seit x Wochen mehr existieren? Soweit ich weiss kann das AA bei Sperrzeiten / Sanktionen sehr streng sein und das möchte ich natürlich vermeiden.

Fällt Euch noch etwas ein, das es hier ggf. zu beachten / bedenken geben könnte, was ungeschickt wäre, habt Ihr mit Abmeldung und wieder Beantragung wegen einem selbständigen Auftrag Erfahrungen, was man hier ggf. falsch oder ungünstig machen kann?


Ganz lieben Dank für Eure Hilfe und vielleicht Erfahrungen hier!!!
:)


PS, bitte beachten:

Mein ALG I (Rest-)Anspruch kommt in diesem Fall dem Grunde nach aus einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Festanstellung, es handelt sich also nicht um einen ALG I Anspruch aus freiwilliger ALV während einer vorherigen Selbständigkeit! Es ist ein "ganz normaler" ALG I Anspruch, nur die zwischenzeitliche Abmeldung war wegen einer selbständen Tätigkeit > 15h/W.
Guten Morgen,

na das hört sich alles ziemlich verworren an. Brauchst auf jeden Fall mehrere Infos zu verschiedenen Themen. Interessante für Dich wichtige Infos kannst nachlesen in :

1. http://www.arbeitsrechtberlin.net/arbeitslosengeld/
2. http://www.akademie.de/wissen/nebenberu ... itsagentur
3. http://www.helpster.de/arbeitslos-nach- ... ten_115729

Ich denke das Dir diese Leitartikel einen kurzen Überblick geben :-)

Sag mal bescheid, was bei Dir dann rausgekommen ist!

Vielen Dank
ratreua
Beiträge: 1
Registriert: Di 25. Mär 2014, 13:21

Re: Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigk.

#4

Beitrag von ratreua »

tristanaa hat geschrieben:
pwdl hat geschrieben:Hallo liebe Forenmitglieder!

Wegen vieler recht widersprüchlicher und z.T. komischer Aussagen und Infos, auch von der AA-Hotline, bitte ich Euch um Rat und Eure persönlichen Erfahrungen:
Ich hatte mich im letzten Jahr 1 Monat nach Kündigung meiner Festanstellung durch den AG AL gemeldet (Antrag ist da, aber noch nicht ausgefüllt, weil ich noch Fragen dazu habe). Ich hatte bei meinem AG mehr als 1 Jahr solzialversicherungspflichtig gearbeitet, also einen ganz normalen ALG I Anspruch. Während der AL hatte ich parallel auch eine selbständige Nebentätigkeit <15h/W und <165 E/M im Arbeitspaket angekündigt.
Durch einen selbständigen Auftrag konnte ich mich dann nach 1M aus der AL komplett abmelden (erst mal unterbrochen, dann nach 6 W ganz abgemeldet).

Nun ist der Auftrag versiegt / es kommt kein Umsatz mehr und ich möchte mich wieder AL melden.

Jetzt weiss ich nicht, wie genau ich das machen muss: Schließlich definiere ich ja irgendwie selbst, ab wann ich erneut AL bin? Es scheint mir, dass der für das AA Ausschlag gebende punkt der ist, dass ich (wieder) weniger als 15h/W selbständig (oder anders) arbeite? Kann ich mich denn jetzt einfach täglich ohne auf etwas besonderes zu achten, erneut AL melden mit der Begründung ab genau heute (oder gestern?) arbeite ich < 15 h/W? Gibt es in dem Fall bei AL nach selbständiger Tätigkeit vielleicht typische Fallstricke? Während der neuen AL möchte ich natürlich ebenfalls wieder meine selbständige Nebentätigkeit <15h/W ausführen, um ggf. wieder einen Auftrag zu ergattern.

Oder gibt es zB bestimmte Fristen, an die ich mich halten muss (nicht länger als x Wochen nachdem der letzte Umsatz erzielt wurde etc.), muss ich mich wie bei normaler AL aus Festanstellung zuerst arbeitssuchend melden oder vielleicht schon im Vorfeld das AA vorwarnen, dass meine Auftragslage schlechter wird / werden könnte / Umsätze fehlen / keine extern beauftragten Tätigkeiten seit x Wochen mehr existieren? Soweit ich weiss kann das AA bei Sperrzeiten / Sanktionen sehr streng sein und das möchte ich natürlich vermeiden.

Fällt Euch noch etwas ein, das es hier ggf. zu beachten / bedenken geben könnte, was ungeschickt wäre, habt Ihr mit Abmeldung und wieder Beantragung wegen einem selbständigen Auftrag Erfahrungen, was man hier ggf. falsch oder ungünstig machen kann?


Ganz lieben Dank für Eure Hilfe und vielleicht Erfahrungen hier!!!
:)


PS, bitte beachten:

Mein ALG I (Rest-)Anspruch kommt in diesem Fall dem Grunde nach aus einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Festanstellung, es handelt sich also nicht um einen ALG I Anspruch aus freiwilliger ALV während einer vorherigen Selbständigkeit! Es ist ein "ganz normaler" ALG I Anspruch, nur die zwischenzeitliche Abmeldung war wegen einer selbständen Tätigkeit > 15h/W.
Guten Morgen,

na das hört sich alles ziemlich verworren an. Brauchst auf jeden Fall mehrere Infos zu verschiedenen Themen. Interessante für Dich wichtige Infos kannst nachlesen in :

1. http://www.arbeitsrechtberlin.net/arbeitslosengeld/
2. http://www.akademie.de/wissen/nebenberu ... itsagentur
3. http://www.helpster.de/arbeitslos-nach- ... ten_115729

Ich denke das Dir diese Leitartikel einen kurzen Überblick geben :-)

Sag mal bescheid, was bei Dir dann rausgekommen ist!

Vielen Dank
Guten Tag,

es sind verschiedene Möglichkeiten und Tipps ratsam bei solchen Problemen. Als erstes sollte die Fachbehörde aufgesucht werden! Und das so schnell wie möglich!

Lg
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marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erneuter ALG I-Antrag nach zeitw. Abmeldung wg Selbständigk.

#5

Beitrag von marsupilami »

An welche Fachbehörde denkst Du da so?
Signatur?
Muss das sein?
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