100% Kürzung ALG I

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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jojo123
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100% Kürzung ALG I

#1

Beitrag von jojo123 »

Hallo,
ich erhielt vor kurzem eine 100% des ALG I und benötige nun dringend Geld um meine Miete und sonstiges zu bezahlen. Gegen die 100% des ALG I Kürzung kann ich warscheinlich nichts machen, da ich meinen Job gekündigt habe ohne es zu begründen. Wie auch immer... was mir nun Sorgen bereitet ist, dass mein zeitgleich gestellter Antrag auf ALG II (ich dachte mein ALG I Anspruch wäre zu gering, er beträgt aber mit 760 euro mehr als ich dachte) auch, scheinbar durch die Hintertür, mit 100% sanktioniert wurde.
Zitat Jobcenter: "Grundsätzlich besteht für den Zeitraum der Sanktion ein Leistungsanspruch.
Allerdings müssten die Leistungen für den Zeitraum 01. bis 30.4 (Zeitraum der Sanktion ALG I) nach Ende des Leistungsbezuges vollständig, incl. der Kranken- und Pflegeversicherung von ihnen zurückgefordert werden, da Sie die Gewährung von Leisungen durch ihr Verhalten selber herbeigeführt haben ( Kostenersatz nach $ 34 Abs. 1 SGB II)"

In dem Bewilligungsbescheid von der Arbeitsagentur steht, ich könne nun einen Antrag auf Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts einreichen. Wäre das dann ein anderer, zusätzlicher Antrag den ich stellen müsste?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. ich musste mir letzten Monat schon Geld leihen um meine Miete zu bezahlen.

Liebe Grüße
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tigerlaw
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Re: 100% Kürzung ALG I

#2

Beitrag von tigerlaw »

Das siehst Du leider richtig: Die Herbeiführung der Bedürftigkeit kann so missbilligenswert sein, dass eine Rückforderung der Leistungen gerechtfertigt ist. Das hat z.B. das LSG NRW erst kürzlich wieder bestätigt (Urteil vom 03.04.2013, - L 7 AS 108/13 B - ). Dass neben der Rückzahlungspflicht auch eine 30 % Sanktion festgesetzt werden wird, kannst Du auch nicht verhindern

Dennoch solltest Du jetzt erst einmal das Geld annehmen und damit Deinen momentanen Notstand abdecken!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: 100% Kürzung ALG I

#3

Beitrag von marsupilami »

Vor einer Kürzung steht eigentlich immer eine Anhörung.

Ich vermute mal eher, daß Du kein ALG I bekommen hast bzw. in die Sperre gerutscht bist, weil Du - wie Du ja geschrieben hast - den Job selber gekündigt hast.

Nach einer Begründung bist Du nicht gefragt worden?

Wie lange ist das her?
Länger als einen Monat?
Dann ist auch die Widerspruchsfrist abgelaufen.

Könnte nur noch ein Überprüfungsantrag evtl. was bringen.



Grundsätzlich hast Du Anspruch auf ALG II, wenn Du bedürftig bist.
Der Witz ist eben der, daß man später für den Zeitraum der Sperre dieses ALG II von Dir zurückverlangen wird.
Da Du in der Zeit ja Anspruch auf ALG I gehabt hättest.


Auf alle Fälle Antrag auf ALG II stellen.
Nicht abwimmeln lassen.
Ab besten mit Begleitung hingehen und auch gleich Vorschuß verlangen.
Signatur?
Muss das sein?
jojo123
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Re: 100% Kürzung ALG I

#4

Beitrag von jojo123 »

Danke für die Antworten.
Das ALG II hat das Jobcenter schon bewilligt und im selben Zug nachgefragt, ob ich es wegen der Rückzahlungspflicht auch ausgezahlt haben möchte.
Da lässt sich also voraussichtlich nichts mehr machen.
Eine Begründung habe ich verweigert, weil es das als Verletzung meiner Privatsphäre ansehe. Hätte halt nicht gedacht, das man mir die Leistungen für 3 Monate komplett versagt.
Naja, man lernt nie aus.
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marsupilami
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Re: 100% Kürzung ALG I

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn das ein guter Grund gewesen wäre (z.B. Mobbing, pflichtwidriges Verhalten des AG - ja, auch AG haben Pflichten!), wärest Du evtl. um eine Sperre herumgekommen.
Signatur?
Muss das sein?
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