Folgeeinladung ????

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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fanchon
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Folgeeinladung ????

#1

Beitrag von fanchon »

Hallo,

ich bin etwas platt.

Ich habe gestern Abend im Briefkasten zwei Schreiben von zwei verschiedenen SB gefunden. Beide schreiben ich hätte einen Termin am 20.05.2014 versäumt.

Meine Wohnung ist jetzt aufgeräumt, der Schreibtisch wurde 2x umgehäufelt, die Papiertonne ist durchwühlt …………..
……… ich habe keine Einladung!

Am 11.06.2014 und am 13.06.2014 soll ich mich nun zu dem versäumten Termin äußern. Außerdem steht zum 11. da noch was von „SprinT-Startertag“ und das ich Bewerbungsunterlagen und einen Lebenslauf mitbringen soll. Am 13. steht nur was von Klärung des Meldeversäumnisses.

Und natürlich steht in beiden Schreiben auch, dass die Leistungen vorläufig eingestellt wurden.

Gehe ich jetzt einfach zu beiden Terminen (ich habe ja auch nichts anderes zu tun)? Oder ruf' ich da erstmal an (evtl. ein Termin abwenden)?

Was meint Ihr?

Vor fünf Jahren habe ich mal einen Termin verpasst (der 17. war am Freitag und nicht wie von mir gedacht am Montag). Ich rief am Montag an, hatte 2 Tage später einen Termin dazu, erklärte nochmal, dass ich fest der Meinung gewesen sei, der 17. wäre am Montag. Es wurde alles sehr freundlich aufgenommen, aber weitere 2 Tage später hatte ich ein Schreiben mit einer Sanktion von fast 300 € in der Hand.

lG fan
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marsupilami
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Re: Folgeeinladung ????

#2

Beitrag von marsupilami »

Definitiv 2 verschiedene SB's?

Dann würde ich 2 Schreiben fertig machen.

SgH/F SB,

Ihre Einladung mit Schreiben vom [Datum] hat mich nicht erreicht.

Offensichtlich hat mich auch Ihre Kollegin/Kollege Herr/Frau SB ebenfalls zum gleichen Termin eingeladen.

Bitte einigen Sie sich doch vorher, bevor Sie mich beide zum gleichen Termin einladen.


Eine - auch nur vorläufige - Einstellung der Leistungen ohne vorherige Anhörung ist nach meinen Recherchen rechtswidrig.

mfg.
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Günter
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Re: Folgeeinladung ????

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde ganz kurz und bündig schreiben:

Sehr verklärte ....

mir ist keine Einladung für den von ihnen erwähnten Termin am 20.05.2014 zugegangen.

Ich habe auch keine Kenntnis von irgendwelchen Sprint-Veranstaltungen.

Es gibt auch keinerlei Rechtsgrundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung.

Sollte ich bis zum 20.06.2014 keine Aufhebung der Leistungseinstellung erhalten, werde ich mich per einstweiliger Anordung vor dem Sozialgericht wehren.

An der Sprint-Veranstaltung werde ich nicht teilnehmen können, da mir jeglich Information (Bestimtheitsgebot) fehlt. Mangels Einladung zu dem Termin, habe auch keine Rechtshilfebelehrung erhalten.


An den Formulierungen muss noch etwas gefeilt werden, aber die Stoßrichtung sollte stimmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Folgeeinladung ????

#4

Beitrag von Koelsch »

Richtig, wobei mir der 20.6. noch "üppig" erscheint, was früher wäre auch denkbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Folgeeinladung ????

#5

Beitrag von Pegasus »

Das erinnert mich an einen umgekehrten Fall. Ich habe mal zwei Bescheide erhalten. Adressiert waren die an jeweils zwei andre Leistungsempfänger. :zensur:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
schimmy
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Re: Folgeeinladung ????

#6

Beitrag von schimmy »

Ja es ist immer schon wieder komisch was so in der letzten Zeit in den JC so abgeht,höre das auch immer wieder von Bekannten, das immer des öfteren die zuständigkeit wieder gewechselt wird heißt permanent neue SB die für ein zuständig sein sollen.
fanchon
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Re: Folgeeinladung ????

#7

Beitrag von fanchon »

Vielen Dank für eure Antworten.

Damit kann ich immer viel anfangen.

Nun hatte ich heute Vormittag jemanden sprechen können, der über Abläufe/Zuständigkeiten in der hiesigen AfA etwas Bescheid weiß.

Ich habe da wohl etwas falsch verstanden. Ich hatte nicht bei zwei SB einen Termin, sondern bin nun von zwei verschiedenen SB zur Stellungnahme zu diesem versäumten Termin eingeladen worden. Der eine SB sitzt in einem Bereich wo nur solche Sachen bearbeitet werden, der andere SB ist für Maßnahmen zuständig und will von mir wohl ebenfalls eine Begründung hören.

Ich gehe zu diesem Maßnahmen-SB (wird zeitlich eng, ist aber ein netter Kunde). Soll er doch an den SB am Freitag meine Stellungnahme zum versäumten Termin weiterleiten.

Dazu nehme ich folgendes Schreiben mit und lasse es mir vom SB unterschreiben.


Sehr geehrte Frau ………,

mir ist keine Einladung für den von Ihnen erwähnten Termin am 20.05.2014 zugegangen.

Mangels Einladung existiert auch keine Rechtsbehelfsbelehrung, somit keinerlei Rechtsgrundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung. Ohne vorherige Anhörung ist meinen Kenntnissen nach eine – auch nur vorläufige - Einstellung der Leistungen rechtswidrig. Sollte ich bis zum 17.06.2014 keine schriftliche Mitteilung über die Aufhebung der Leistungseinstellung erhalten, werde ich mich per einstweiliger Anordnung vor dem Sozialgericht wehren.

Offensichtlich hatte mich auch Ihr Kollege Herr ……… zu einer Klärung über den versäumten Termin am 20.05.2014 eingeladen.
Bitte leiten Sie meine Stellungnahme an ihn weiter. Ich gehe davon aus, das der Termin am Freitag, 13.06.2014 um 8:30h bei Hern …… hinfällig ist.


Mit freundlichen Grüßen



Schreiben am 11.06.2014 erhalten


Unterschrift SB



Was meint ihr?
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marsupilami
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Re: Folgeeinladung ????

#8

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte Frau ………,

mir ist keine Einladung für den von Ihnen erwähnten Termin am 20.05.2014 zugegangen.

Mangels Einladung existiert auch keine Rechtsbehelfsbelehrung, somit keinerlei Rechtsgrundlage für eine vorläufige Leistungseinstellung. Ohne vorherige Anhörung ist meinen Kenntnissen nach eine – auch nur vorläufige - Einstellung der Leistungen rechtswidrig. Sollte ich bis zum 17.06.2014 keine schriftliche Mitteilung über die Aufhebung der Leistungseinstellung erhalten, werde ich mich per einstweiliger Anordnung vor dem Sozialgericht wehren.

Offensichtlich hatte mich auch Ihr Kollege Herr ……… zu einer Klärung über den versäumten Termin am 20.05.2014 eingeladen.
Bitte leiten Sie meine Stellungnahme an ihn weiter. Ich gehe davon aus, das der Termin am Freitag, 13.06.2014 um 8:30h bei Hern …… hinfällig ist.


Mit freundlichen Grüßen
Den Satz kannst Du getrost weglassen.
Solche Sachen immer kurz und knackig halten.

Und wie Du schon geschrieben hast, bestätigen lassen.
Original für SB, 1. Kopie für nächsten SB und auf Deiner Kopie für Dich Orga-Zeichen, Datum, Kürzel und/oder Unterschrift und den Namen ausgeschrieben.
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fanchon
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Re: Folgeeinladung ????

#9

Beitrag von fanchon »

Danke!!!!!!

Ich verliere mich oft in Formulierungen.

"Original für SB" : klar,

"1. Kopie für nächsten SB": aha

"und auf Deiner Kopie für Dich Orga-Zeichen": steht das unter 'Mein Zeichen'?

"Datum, Kürzel und/oder Unterschrift und den Namen ausgeschrieben": okay
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Günter
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Re: Folgeeinladung ????

#10

Beitrag von Günter »

Und die Absage?

Oder willst du da hinsprinTen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Folgeeinladung ????

#11

Beitrag von marsupilami »

Sorry, mein Fehler. :arge:
Hatte ich nicht mehr auf dem Radar.
Sehr geehrte Frau ………,

mir ist keine Einladung für den von Ihnen erwähnten Termin am 20.05.2014 zugegangen.

Ohne vorherige Anhörung ist meinen Kenntnissen nach eine – auch nur vorläufige - Einstellung der Leistungen rechtswidrig. Sollte ich bis zum 17.06.2014 keine schriftliche Mitteilung über die Aufhebung der Leistungseinstellung erhalten, werde ich mich per einstweiliger Anordnung vor dem Sozialgericht wehren.

Offensichtlich hatte mich auch Ihr Kollege Herr ……… zu einer Klärung über den versäumten Termin am 20.05.2014 eingeladen.

An der Sprint-Veranstaltung werde ich nicht teilnehmen können, da mir jeglich Information (Bestimtheitsgebot) fehlt. Mangels Einladung zu dem Termin, habe auch keine Rechtshilfebelehrung erhalten.

Bitte leiten Sie meine Stellungnahme an ihn weiter. Ich gehe davon aus, das der Termin am Freitag, 13.06.2014 um 8:30h bei Hern …… hinfällig ist.


Mit freundlichen Grüßen
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Re: Folgeeinladung ????

#12

Beitrag von Qui »

lasse bitte Deine Finger vom Telefon, denn Du kannst kein Telefonat beweisen und gehe NIE alleine zum Amt - nimmm immer einen Beistand mit.

Zur Sache würde ich ganz kurz und bündig schreiben:

S. g. Fr./Hr SB,

unter Bezugnahme auf Ihre Schreiben vom xx.xx.2014 darf ich mitteilen, dass mich Ihre angedeuteten Schreiben zu keinem Zeitpunkt erreicht haben.

Auf § 37 Abs. 2 SBG X wird vorsorglich verwiesen .

MfG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: Folgeeinladung ????

#13

Beitrag von marsupilami »

Egal in welches Fettnäpfchen ich jetzt trete, aber die Formulierung von Qui ist typisches altmodisches Behördendeutsch.

Wenn schon kurz und bündig, dann bitte auch etwas moderner:


Ihr Schreiben vom ....

SgDuH,

Ihre Schreiben vom ... haben mich nicht erreicht.
Auf § Dingeskirchen wird vorsorglich hingewiesen.

mfg.


"unter Bezugnahme" ist uraltes Behördendeutsch.
Ich will auch in dieser Beziehung etwas frischen Wind in die Amtsstuben blasen.
"darf ich mitteilen" noch tiefer bücken geht nicht. Nase schlägt schon am Boden an.
Man darf nicht mitteilen, sondern man teilt mit.
Wir sind nicht bei Hofe seiner Majestät.


insgesamt ist das aber zu knapp.
Es wird nicht auf die - rechtswidrige - Leistungseinstellung eingegangen, nicht auf - unbestimmte - Veranstaltung, doppelte Einladung.
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Koelsch
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Re: Folgeeinladung ????

#14

Beitrag von Koelsch »

Nöö, kein Fettnäpfchen. Und was ich von §§ Nennungen halte, ist ja hier bekannt. Überflüssig wie ein Kropf bei solchen Schreiben.
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