Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Hallo liebe Leute,
meine Freundin lernt (vermutlich) nächste Woche aus und muss sich leider Arbeitslos melden, aufgrund der Nichtübernahme im Betrieb.
Nun haben wir von einigen Seiten gehört, dass mein Geld ihr angerechnet wird, eben aber auch Gegenteiliges.
Wir wohnen zusammen, haben nur einen Mietvertrag, allerdings getrennte Konten und zahlen unsere jeweilige Kost getrennt.
Es wäre nur schön zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, nicht das wir dann nächste Woche da stehen und die wollen ihr mein Geld anrechnen.
Zudem hätte ich noch eine Frage zur Berechnung des ALG I.
Meines Wissens nach, nimmt man für die Berechnung des Arbeitlosengeldes, die letzten 12 Einnahmen und davon 60 oder 80%.
Aufgrund der Tatsache das sie dann nun ausgelernt hat, würde ihr ja rein theoretisch 60-80% des Durchschnittsgehalts ihres Berufs zustehen, richtig? Denn, sie ist ja keine Auszubildende mehr, und würden sie ihr 80% davon zahlen was sie bislang bekam, könnte sie sich gleich erschießen.
Vielleicht könnt Ihr mich/uns aufklären.
Ich danke euch schonmal im Vorfeld für konstruktive Antworten.
Lg
Ronny
meine Freundin lernt (vermutlich) nächste Woche aus und muss sich leider Arbeitslos melden, aufgrund der Nichtübernahme im Betrieb.
Nun haben wir von einigen Seiten gehört, dass mein Geld ihr angerechnet wird, eben aber auch Gegenteiliges.
Wir wohnen zusammen, haben nur einen Mietvertrag, allerdings getrennte Konten und zahlen unsere jeweilige Kost getrennt.
Es wäre nur schön zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, nicht das wir dann nächste Woche da stehen und die wollen ihr mein Geld anrechnen.
Zudem hätte ich noch eine Frage zur Berechnung des ALG I.
Meines Wissens nach, nimmt man für die Berechnung des Arbeitlosengeldes, die letzten 12 Einnahmen und davon 60 oder 80%.
Aufgrund der Tatsache das sie dann nun ausgelernt hat, würde ihr ja rein theoretisch 60-80% des Durchschnittsgehalts ihres Berufs zustehen, richtig? Denn, sie ist ja keine Auszubildende mehr, und würden sie ihr 80% davon zahlen was sie bislang bekam, könnte sie sich gleich erschießen.
Vielleicht könnt Ihr mich/uns aufklären.
Ich danke euch schonmal im Vorfeld für konstruktive Antworten.
Lg
Ronny
- kleinchaos
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
http://www.sozialleistungen.info/arbeit ... chner.html
Hier kann sie mal so etwa ausrechnen wieviel ALG 1 sie bekommt.
Ob sie einen ergänzenden Anspruch auf ALG 2 hat kommt vor allem auf die Höhe des ALG 1 an.
Eventuell kann sie noch Wohngeld beantragen um ihre Kosten für Lebensunterhalt und Miete zu decken.
Wohngeld bekommt sie aber nicht, wenn ihr Einkommen ALG 1 + Wohngeld niedriger ist als der ALG2-Anspruch.
Ihr lebt zusammen, also wird auch dein Einkommen mit herangezogen, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
Allerdings kannst du, falls du ihren Bedarf ergänzen musst, diesen bei der Jahressteuererklärung geltend machen. Dazu brauchst du einen ablehnenden ALG2-Bescheid mit der Berechnung, da muss die Summe drinstehen die du "zu viel" hast.
Hier kann sie mal so etwa ausrechnen wieviel ALG 1 sie bekommt.
Ob sie einen ergänzenden Anspruch auf ALG 2 hat kommt vor allem auf die Höhe des ALG 1 an.
Eventuell kann sie noch Wohngeld beantragen um ihre Kosten für Lebensunterhalt und Miete zu decken.
Wohngeld bekommt sie aber nicht, wenn ihr Einkommen ALG 1 + Wohngeld niedriger ist als der ALG2-Anspruch.
Ihr lebt zusammen, also wird auch dein Einkommen mit herangezogen, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.
Allerdings kannst du, falls du ihren Bedarf ergänzen musst, diesen bei der Jahressteuererklärung geltend machen. Dazu brauchst du einen ablehnenden ALG2-Bescheid mit der Berechnung, da muss die Summe drinstehen die du "zu viel" hast.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Das ist doch unfassbar.
Wir sind nicht verheiratet, haben keine Kinder und wohnen auch nicht mal 2 Jahre zusammen.
Woraus setzt sich denn eine Bedarfsgemeinschaft zusammen, immerhin haben wir kein gemeinsames Konto, da fehlt mir jeglicher Verstand.
Danke für die Antwort.
Wir sind nicht verheiratet, haben keine Kinder und wohnen auch nicht mal 2 Jahre zusammen.
Woraus setzt sich denn eine Bedarfsgemeinschaft zusammen, immerhin haben wir kein gemeinsames Konto, da fehlt mir jeglicher Verstand.
Danke für die Antwort.
Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Sie hat Anspruch auf lächerliche 300€????
Und da wird noch mein Anteil abgezogen??
Hat sie da noch Anspruch auf Kindergeld da unter 25?
Und da wird noch mein Anteil abgezogen??
Hat sie da noch Anspruch auf Kindergeld da unter 25?
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
ALG II ist ein Kampf um jeden einzelnen Euro... das ist die bittere Realität.rOn hat geschrieben:Sie hat Anspruch auf lächerliche 300€????
Ich wünsche Dir halbwegs auskömmliche Bearbeiter und jede Menge Nerven wie Drahtseile.
Ach ja, fast vergass ich's:
- kleinchaos
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Nun mal wieder runter von der Palme.
Sie hat also Anspruch auf ca 300€ ALG 1 im Monat? Die werden anrechnungsfrei ausgezahlt, es ist eine sogenannte Versichertenleistung.
Mit 300€ brauch sie allerdings auch nicht zur Wohngeldstelle gehen, da gibts kein Wohngeld.
ALG 2 hingegen ist eine Sozialleistung aus Steuermitteln, dafür muss man eine Bedürftigkeit nachweisen.
Rein rechnerisch:
Ihr Anspruch 353€ (Volljährig in einer BG)
Miete 200€ (bzw ihr tatsächlicher Mietanteil ohne Strom)
Bedarf =553€
- ALG 1 -300€
+ Freibetrag + 30€
Anspruch =283€
Nun wird dein Einkommen herangezogen. Als Erwerbstätiger hast du ein paar Freibeträge.
Was insgesamt dabei herauskommt kannst du hier berechnen http://www.alg-ratgeber.de/post282031.html#p282031
Sie hat also Anspruch auf ca 300€ ALG 1 im Monat? Die werden anrechnungsfrei ausgezahlt, es ist eine sogenannte Versichertenleistung.
Mit 300€ brauch sie allerdings auch nicht zur Wohngeldstelle gehen, da gibts kein Wohngeld.
ALG 2 hingegen ist eine Sozialleistung aus Steuermitteln, dafür muss man eine Bedürftigkeit nachweisen.
Rein rechnerisch:
Ihr Anspruch 353€ (Volljährig in einer BG)
Miete 200€ (bzw ihr tatsächlicher Mietanteil ohne Strom)
Bedarf =553€
- ALG 1 -300€
+ Freibetrag + 30€
Anspruch =283€
Nun wird dein Einkommen herangezogen. Als Erwerbstätiger hast du ein paar Freibeträge.
Was insgesamt dabei herauskommt kannst du hier berechnen http://www.alg-ratgeber.de/post282031.html#p282031
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- angel6364
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Kindergeldanspruch besteht keiner mehr, da sie ja die Ausbildung abgeschlossen hat.
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fu ... inder.html
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fu ... inder.html
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Meines Wissens gibt es auch kein Kindergeld, da Ausbildung abgeschlossen. Kommt auf das genaue Alter an, aber bei älter als 18 sieht's trübe aus.
Alleine aus dem zusammen wohnen, kann nicht auf eine Bedarfsgemeinschaft, also Anrechnung Deines Einkommen geschlossen werden. Das JobCenter wird aber eine Bedarfsgemeinschaft vermuten, und diese Vermutung zu widerlegen ist sehr, sehr schwer.
Lies mal hier
http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... t9961.html
und hier
http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... t5282.html
daraus könnt ihr eventuell Hinweise entnehmen, was ihr jetzt noch "vorbereiten" könne.
Alleine aus dem zusammen wohnen, kann nicht auf eine Bedarfsgemeinschaft, also Anrechnung Deines Einkommen geschlossen werden. Das JobCenter wird aber eine Bedarfsgemeinschaft vermuten, und diese Vermutung zu widerlegen ist sehr, sehr schwer.
Lies mal hier
http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... t9961.html
und hier
http://www.alg-ratgeber.de/bedarfsgemei ... t5282.html
daraus könnt ihr eventuell Hinweise entnehmen, was ihr jetzt noch "vorbereiten" könne.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Das Rechenbeispiel allerdings versteh ich nicht ganz..
Das Rechenbeispiel allerdings versteh ich nicht ganz..
- kleinchaos
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Zuerst wird ihr Bedarf ermittelt. Das wären die 353€ Regelbedarf plus die Miete.
Dann wird ihr Einkommen, nach Abzug der jeweiligen Freibeträge, vom Bedarf abgezogen, und es bleibt ihr Anspruch übrig. Also das, was sie noch ausgezahlt bekommen müsste.
Dann wird ihr Einkommen, nach Abzug der jeweiligen Freibeträge, vom Bedarf abgezogen, und es bleibt ihr Anspruch übrig. Also das, was sie noch ausgezahlt bekommen müsste.
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- angel6364
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Es ist auch ein wenig schwierig, ohne konkrete Zahlen zu rechnen.
Man bräuchte die Kaltmiete (inklusive Nebenkosten, ohne Strom) und die Heizkosten, dazu Dein Einkommen und den genauen Alg I-Betrag.
Habt Ihr eigentlich auf dem Mietvertrag beide unterschrieben, stehen beide Namen drin?
Man bräuchte die Kaltmiete (inklusive Nebenkosten, ohne Strom) und die Heizkosten, dazu Dein Einkommen und den genauen Alg I-Betrag.
Habt Ihr eigentlich auf dem Mietvertrag beide unterschrieben, stehen beide Namen drin?
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Hast Du mal unseren von kc verlinkten Rechner "gefüttert" mit Deinem Einkommen in brutto und netto und dem ALG I Deiner Freundin. Dann solltest Du den ALG II Anspruch für Euch zwei erhalten.
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Nunja, meinen Lohn werde ich ja nun nicht hier her kraxeln.
Aber sagen wir mal es tendiert zwischen 1100 - 1500€
Kaltmiete liegt bei ~ 389€ Nebenkosten sind zusammengerechnet Warmmiete 540€ ..also kann man sagen jeweils 75,50€ Wasser/Heizung.
Der genaue Alg I Betrag den ich dank des Rechners berechnen konnte, liegt bei 301,50€.
Ja, wir haben beide auf dem Mietvertrag unterschrieben.
Aber sagen wir mal es tendiert zwischen 1100 - 1500€
Kaltmiete liegt bei ~ 389€ Nebenkosten sind zusammengerechnet Warmmiete 540€ ..also kann man sagen jeweils 75,50€ Wasser/Heizung.
Der genaue Alg I Betrag den ich dank des Rechners berechnen konnte, liegt bei 301,50€.
Ja, wir haben beide auf dem Mietvertrag unterschrieben.
- kleinchaos
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Brauchst ja auch hier keine Zahlen nennen. Du sollst mal eure konkreten Zahlen in den Rechner (Die Excel-Tabelle) eingeben und dann kannst du ausrechnen ob ALG 2 für euch in Frage kommt.
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Also ich habe den Rechner mal probiert, ...aber so wirklich komme ich nicht klar.
Mir war dieses Arbeitsamt gedöns schon immer zu hoch...
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- angel6364
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Das ist schon okay, musst Du ja nicht preisgeben, wenn Du nicht möchtest. Koelsch hat sowieso die beste Variante genannt: der Rechner. Da kannst Du ja Eure Daten eingeben, der Rechner funzt.rOn hat geschrieben:Nunja, meinen Lohn werde ich ja nun nicht hier her kraxeln.
Aber sagen wir mal es tendiert zwischen 1100 - 1500€
Kaltmiete liegt bei ~ 389€ Nebenkosten sind zusammengerechnet Warmmiete 540€ ..also kann man sagen jeweils 75,50€ Wasser/Heizung.
Der genaue Alg I Betrag den ich dank des Rechners berechnen konnte, liegt bei 301,50€.
Schade. Sonst hätte sie einen Untermietvertrag abschließen können, ade, BG.Ja, wir haben beide auf dem Mietvertrag unterschrieben.
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Was hat es denn mit den Unterschriften auf dem MV auf sich?
E/ Schade...
E/ Schade...
- kleinchaos
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Ihr habt gemeinsam unterschrieben, also steht einer für die Zahlung des anderen ein.
Punkt 1 zur Einstehens- und erantwortungsgemeinschaft, kurz Bedarfsgemeinschaft.
Punkt 1 zur Einstehens- und erantwortungsgemeinschaft, kurz Bedarfsgemeinschaft.
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Ich hab die Zahlen mal in den Rechner eingegeben, 1300 brutto 979 netto
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Es wäre nett, wenn Du schildern könntest, wo Du beim Rechner Probleme hast.
Marsu und ich haben etliche Stunden in den Rechner gesteckt. Wir können den "beten" deshalb ist es für uns wichtig zu erfahren, wo es bei der Bedienung zu Problemen oder Missverständnissen kommt. Nur dann können wir den weiter verbessern.
Marsu und ich haben etliche Stunden in den Rechner gesteckt. Wir können den "beten" deshalb ist es für uns wichtig zu erfahren, wo es bei der Bedienung zu Problemen oder Missverständnissen kommt. Nur dann können wir den weiter verbessern.
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- marsupilami
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
... und für Euch Nutzer, die Ihr das "Erste Mal" mit diesem Gedöns konfrontiert werdet, verbessern, leichter bedienbar machen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Ach es ging um Bruttolohn? Ja dann zwischen 1600-1900..
Also ich zieh den Hut vor euch, so einen Rechner entworfen zu haben.
Es harpert bei mir einfach an der Verständlichkeit was ich alles zu berücksichtigen habe.
Für mich ist es das erste Mal das ich mich mit so etwas auseinander setzen muss, da ich das Glück hatte un gleich übernommen wurde, ist halt Neu...
Also ich zieh den Hut vor euch, so einen Rechner entworfen zu haben.
Es harpert bei mir einfach an der Verständlichkeit was ich alles zu berücksichtigen habe.
Für mich ist es das erste Mal das ich mich mit so etwas auseinander setzen muss, da ich das Glück hatte un gleich übernommen wurde, ist halt Neu...
Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Dann kannst Du ja jetzt selbst die korrekten Werte in den Rechner eingeben. Aber es ist schon wichtig für uns, so was zu hören. Da müssen wir uns überlegen, ob wir nicht einfach eine ausgefüllte "Beispielseite" mit einbinden, umd besser zu erläutern, wie das dann aussehen sollte.
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Re: Ab wann darf das Geld vom Partner angerechnet werden?
Ist eine tolle Idee.