Sanktion wegen VV
Sanktion wegen VV
Hallo,
ich habe schon öfters über die Probleme berichtet, nun wird es noch verrückter.
Ich habe mich auf einem VV beworben und habe nun eine Anhörung bekommen weil ich angeblich nicht zu einem Bewerbungstermin erschienen bin. Ich habe überhaupt nicht gewußt das ich einen Termin habe.
In der Sanktion steht das die Firma wo ich mich beworben dem JC das mitgeteilt hat.
Wie formuliere ich einen Einspruch und kann ich etwas gegen die Firma bei der ich mich beworben habe unternehmen? Ich habe kein Einverständnis erteilt das sie an 3. eine Übermittlung machen dürfen.
Welche Mittel stehen mir noch zur Verfügung?
ich habe schon öfters über die Probleme berichtet, nun wird es noch verrückter.
Ich habe mich auf einem VV beworben und habe nun eine Anhörung bekommen weil ich angeblich nicht zu einem Bewerbungstermin erschienen bin. Ich habe überhaupt nicht gewußt das ich einen Termin habe.
In der Sanktion steht das die Firma wo ich mich beworben dem JC das mitgeteilt hat.
Wie formuliere ich einen Einspruch und kann ich etwas gegen die Firma bei der ich mich beworben habe unternehmen? Ich habe kein Einverständnis erteilt das sie an 3. eine Übermittlung machen dürfen.
Welche Mittel stehen mir noch zur Verfügung?
Re: Sanktion wegen VV
Ich würde schreiben: Ich habe mich am ..... bei der Firma Lügefix beworben, Kopie anbei.
Ich habe weder eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch noch eine Absage bekommen.
Sollte jemand etwas anderes behaupten, so bitte ich um entsprechende Beweise, damit ich gegen denjenigen wegen bewusster Verleugnung strafrechtlich vorgehen kann.
Mit freundlichen *****
Gegen die Weitergabe deiner Daten an das JC kannst du nicht vorgehen, denn die müssen dem JC Rückmeldungen geben.
Ich habe weder eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch noch eine Absage bekommen.
Sollte jemand etwas anderes behaupten, so bitte ich um entsprechende Beweise, damit ich gegen denjenigen wegen bewusster Verleugnung strafrechtlich vorgehen kann.
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Gegen die Weitergabe deiner Daten an das JC kannst du nicht vorgehen, denn die müssen dem JC Rückmeldungen geben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sanktion wegen VV
Ok, Danke Dir. Wenn das schon einmal reichen würde wäre es ja gut.
Was ist wenn besagte Lügenfirma nun zum Beispiel eine Mail im Schlepptau hat und da der Bewerbungstermin drin steht, bin ich verpflichtet im Spam Ordner zu schauen? Ich rechnen mittlerweile mit allem.
Was ist wenn besagte Lügenfirma nun zum Beispiel eine Mail im Schlepptau hat und da der Bewerbungstermin drin steht, bin ich verpflichtet im Spam Ordner zu schauen? Ich rechnen mittlerweile mit allem.
Re: Sanktion wegen VV
Mail zählt meines Wissens nach nicht als gerichtsfester Beweis.
Wie hast du dich denn beworben? Per Brief oder per Mail?
Wie hast du dich denn beworben? Per Brief oder per Mail?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sanktion wegen VV
Ich habe mich per Mail beworben.
Re: Sanktion wegen VV
hast du denn eine Mail im Spamordner?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sanktion wegen VV
Das ist leider der übliche Sch....
Mail ist nicht rechtssicher. Du hast den Vorteil, dass zumindest die Bewerbung eingegangen ist, denn sonst hätte es ja nicht den angeblichen Termin gegeben. Ansonsten wie Günter schreibt, aber nicht Verleugnung sondern Verleumdung.
Mail ist nicht rechtssicher. Du hast den Vorteil, dass zumindest die Bewerbung eingegangen ist, denn sonst hätte es ja nicht den angeblichen Termin gegeben. Ansonsten wie Günter schreibt, aber nicht Verleugnung sondern Verleumdung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktion wegen VV
Nein da ist keine, war nur rein hypothetisch gemeint.Günter hat geschrieben:hast du denn eine Mail im Spamordner?
Re: Sanktion wegen VV
Kann ich auch gegen die Firma etwas unternehmen? Die gehen ja anscheinend sehr freizügig mit meinen Bewerbungsunterlagen um, ich vermute mal nicht weil es ja ein VV gegeben hat.
Re: Sanktion wegen VV
Ich denke nicht, denn die Firma erhält vermutlich vom JC eine Mitteilung, dass Du einen VV erhalten hast mit der Bitte, doch dem JC zu berichten, ob Du "brav" warst. Die meinen, Dir einen Termin geschickt zu haben, Du hast keinen bekommen. Dann muss Firma beweisen, dass Du den bekommen hast, reine Mitteilung, wir haben den geschickt sollte für eine Sanktion nicht ausreichend sein.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktion wegen VV
Schade, ich habe einen VV bekommen.
Was mich nur nervt ist der SB, ich hatte ja schon öfters berichtet und es wird immer schlimmer. Ich habe ja noch nicht einmal die Chance einen anderen SB zu bekommen.
Im Fall die Sanktion kommt, kann ich vorm SG einstweiligen Rechtsschutz beantragen? In der Anhörung steht das die Miete an meinem Vermieter überwiesen wird, die haben aber gar keine Kontonummer und ich gebe die mit Sicherheit nicht heraus, was wird dann? Und was wird dann mit der Stromabschlag?
Was mich nur nervt ist der SB, ich hatte ja schon öfters berichtet und es wird immer schlimmer. Ich habe ja noch nicht einmal die Chance einen anderen SB zu bekommen.
Im Fall die Sanktion kommt, kann ich vorm SG einstweiligen Rechtsschutz beantragen? In der Anhörung steht das die Miete an meinem Vermieter überwiesen wird, die haben aber gar keine Kontonummer und ich gebe die mit Sicherheit nicht heraus, was wird dann? Und was wird dann mit der Stromabschlag?
Re: Sanktion wegen VV
Miete ist an Dich zu überweisen, Stromabschlag ebenfalls an Dich. Strom ist doch im "normalen" Regelbedarf enthalten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sanktion wegen VV
Wie ich schon schrieb, ich würde in der Anhörung den Namen des Mitarbeiters der Firma verlangen mit dem Hinweis auf eine Strafanzeige, da dir durch die Verleumdung ein wirtschaftlicher Schade entsteht.
Egal was bei rauskommt, es reicht scho, dass der Staatsanwalt den Mitarbeiter zur Stellungnahme auffordern wird. Das darf man denen nicht ungestraft durchgehen lassen. Und wenn die den Namen nicht rausgeben, dann mach Anzeige gegen Unbekannt, schilder den Fall, dann schreiben die das JC entsprechend an.
Egal was bei rauskommt, es reicht scho, dass der Staatsanwalt den Mitarbeiter zur Stellungnahme auffordern wird. Das darf man denen nicht ungestraft durchgehen lassen. Und wenn die den Namen nicht rausgeben, dann mach Anzeige gegen Unbekannt, schilder den Fall, dann schreiben die das JC entsprechend an.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sanktion wegen VV
Ach das wußte ich noch gar nicht, gut zu Wissen, das werde ich dann bei Bedarf Schreiben. Achso, ganz vergessen auch bei einer Sanktion mit 60%?Koelsch hat geschrieben:Miete ist an Dich zu überweisen, Stromabschlag ebenfalls an Dich. Strom ist doch im "normalen" Regelbedarf enthalten.
Re: Sanktion wegen VV
Meinst Du das bringt was? Bisher kämpfe ich nur gegen Windmühlen. Ich werde es auf jeden Fall versuchen.Günter hat geschrieben:Wie ich schon schrieb, ich würde in der Anhörung den Namen des Mitarbeiters der Firma verlangen mit dem Hinweis auf eine Strafanzeige, da dir durch die Verleumdung ein wirtschaftlicher Schade entsteht.
Egal was bei rauskommt, es reicht scho, dass der Staatsanwalt den Mitarbeiter zur Stellungnahme auffordern wird. Das darf man denen nicht ungestraft durchgehen lassen. Und wenn die den Namen nicht rausgeben, dann mach Anzeige gegen Unbekannt, schilder den Fall, dann schreiben die das JC entsprechend an.
Re: Sanktion wegen VV
Wenn man sanktionieren möchte, muß dann in dem VV die RFB enthalten sein, oder genügt das wenn die RFB im Verwaltungsakt der EGV steht?
In dem VV steht nichts davon drin, ich habe das Schreiben gerade einmal herausgesucht, daß hat ein anderer SB geschrieben und den Textbaustein vergessen.
In dem VV steht nichts davon drin, ich habe das Schreiben gerade einmal herausgesucht, daß hat ein anderer SB geschrieben und den Textbaustein vergessen.
Re: Sanktion wegen VV
Es reicht meiner Meinung nach in der EGV.
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- kleinchaos
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Re: Sanktion wegen VV
Bei 60% Sanktion sieht der § 31 a Abs 3 SGB 2 die Mietzahlung an den Vermieter als "soll" vor.
Und Lebensmittelgutscheine auf Antrag
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sanktion wegen VV
„soll“ Ist ja weit dehnbar. Die Bankverbindung bekommen die auf jeden Fall nicht.kleinchaos hat geschrieben:Bei 60% Sanktion sieht der § 31 a Abs 3 SGB 2 die Mietzahlung an den Vermieter als "soll" vor.
Und Lebensmittelgutscheine auf Antrag
Re: Sanktion wegen VV
Soll ist nicht sehr weit dehnbar. Soll heißt ist, außer es liegen ungewöhnliche Umstände vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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