Hallo liebes Forum
ich habe den ALG Ratgeber gerade ebend erst "gefunden" ich bin ganz neu bei euch.
Kurz zu meiner Person:
bin 40 und seit jetzt fast fünf Jahren nicht mehr Arbeitslos.
Das ändert sich nun leider zum 01.01.15.
Die Kündigung habe ich schon ja und muß mich spätestens bis zum 30.09. arbeitssuchend melden.
Nun kenne ich diese "Angelegenheit" schon von damals also von 2008, damals bin ich auch arbeitslos geworden und habe mich drei Monate vor der Kündigung arbeitssuchend gemeldet und auch gleich einen sehr aktiven Sachbearbeiter bekommen der mich in den drei Monaten vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit im wahrsten sinne des Wortes "bombardiert" hat mit Vermittlungsvorschlägen (natürlich alles Zeitarbeitsfirmen).
Das Ende der Geschichte ich hatte schon zwei Sperrzeiten wegen Ablehnung von Vermittlungsvorschlägen bevor ich überhaupt Arbeitslos wurde.
Als ich dann offiziell Arbeitslos war bekam ich kurze Zeit später einen anderen Vermittler und hatte dann Glück und habe dann meine bisherige Stelle gefunden. (Hätte aber ganz schnell auch anderes ausgehen können)
Nun Rätsel ich schon Wochenlang darüber nach ob ich mich nicht lieber erst ende Dezember melde und lieber "nur" die eine Woche Sperrzeit hinnehme um nicht das Risiko einzugehen eventuell schon vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit gesperrt zu werden.
Was könnt Ihr mir dazu Raten?? habt Ihr eventuell Erfahrungen der gleichen Art gesammelt?
Vielleicht könnt Ihr mir ein paar Ratschläge geben
Freue mich
Gruß
die Kriegerin
Arbeitssuchend Meldung!!!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Arbeitssuchend Meldung!!!
Warum willst Du die Sperre riskieren?
Solange der AV gilt, gilt der.
Fertig.
Amen.
Wenn SB Dir Vermittlungsvorschläge schickt, ist doch schick.
Beim AG gehst Du hin, sagst, ich hab morgen/übermorgen/nächste Woche Dienstag Vorstellungsgespräch, ich will entsprechend frei.
Er muß Dir die Gelegenheit dazu geben, denn er hat ja gekündigt, wenn ich es recht verstanden habe.
Das Gleiche gilt natürlich auch für die Vorladungstermine beim JC.
Beim potentiellen neuen AG sagst Du: alter AV geht bis 31.12.
Nein, ich kann nicht vorher anfangen.
Vor allem dann, wenn's ein AG bzw. Job ist, der Dir nicht gefällt.
Man wird Dir vermutlich eine EGV vorlegen, die Du bitte sofort unterschreiben sollst.
Laß Dich nicht darauf ein, nimm die mit zur Prüfung.
Und dann kannst Du uns mit Fragen löchern.
Nachtrag:
Ganz vergessen: im Forum.
Solange der AV gilt, gilt der.
Fertig.
Amen.
Wenn SB Dir Vermittlungsvorschläge schickt, ist doch schick.
Beim AG gehst Du hin, sagst, ich hab morgen/übermorgen/nächste Woche Dienstag Vorstellungsgespräch, ich will entsprechend frei.
Er muß Dir die Gelegenheit dazu geben, denn er hat ja gekündigt, wenn ich es recht verstanden habe.
Das Gleiche gilt natürlich auch für die Vorladungstermine beim JC.
Beim potentiellen neuen AG sagst Du: alter AV geht bis 31.12.
Nein, ich kann nicht vorher anfangen.
Vor allem dann, wenn's ein AG bzw. Job ist, der Dir nicht gefällt.
Man wird Dir vermutlich eine EGV vorlegen, die Du bitte sofort unterschreiben sollst.
Laß Dich nicht darauf ein, nimm die mit zur Prüfung.
Und dann kannst Du uns mit Fragen löchern.
Nachtrag:
Ganz vergessen: im Forum.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Arbeitssuchend Meldung!!!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.