Aber Achtung: Es gibt nicht nur die Absenkung von H-4 für 3 Monate, das H-4- wird nach § 34 I SGB II zurückgefordert!Günter hat geschrieben:
Natürlich macht es Sinn, denn in der Sperrzeit erhält er kein ALG I, muss also ersatzweise ALG II beantragen.
EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
ja ich bekomme ALG I und seit gestern Krank geschrieben.marsupilami hat geschrieben:Okay, einverstanden, er bekommt ALG I.
Ist ja eigentlich auch egal.
Die Frage war ja: wie kommt er aus der Nummer raus?
So wie ich schon gepostet hatte?
Sofort AU besorgen, abgeben und Widerspruch beim JC bzw. Arbeitsagentur?
Was genau muss in diesem Widerspruch drin stehen, was muss ich da beachten? Gibt es vielleicht ein Muster zum runterladen?
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
Ein Muster haben wir nicht. Schreib möglichst detailliert rein, warum Du daran nicht teilnehmen kannst, warum das keinen Sinn macht. Und vergiß nicht, die aufschiebende Wirkung zu beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35558
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
Vorschlag:
Du bist Dir aber im Klaren darüber, daß Du sofort nach Beendigung der Krankmeldung verpflichtet bist, Dich bei dem Verein wieder zu melden.
Oder eben rechtzeitig neue Krankmeldung zu besorgen.
Oder so ähnlich.Widerspruch gegen die Zuweisung vom 20.10.2014
SgDuH,
Gegen diese oben genannte Zuweisung erhebe ich Widerspruch.
Begründung:
Nach Vorlage meiner Bewerbungsunterlagen am [Datum] bei Frau [Name der SB] hat diese die Notwendigkeit der Teilnahme an einer solchen oder ähnlichen Veranstaltungen verneint.
Außerdem ist in der Zuweisung die Erstattung der Fahrtkosten nicht geregelt, ja nicht einmal ansatzweise erwähnt.
Es ist mir nicht möglich, mit dieser Ungewissheit aus meinem Existenzminimum heraus in Vorleistung zu gehen.
Des weiteren beantrage ich die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches.
mfg.
Du bist Dir aber im Klaren darüber, daß Du sofort nach Beendigung der Krankmeldung verpflichtet bist, Dich bei dem Verein wieder zu melden.
Oder eben rechtzeitig neue Krankmeldung zu besorgen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
läuft das bei mir eigentlich per Verwaltungsakt? Ich denke mal nicht steht ja nix drin davon.
Re: EGV noch nicht Unterschrieben. Muss ich trotzdem hin?
Doch, das dürfte ein Verwaltungsakt sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.