Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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nonsens
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Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#1

Beitrag von nonsens »

Alg 1 Anfang Oktober Ablehnungsbescheid,heute bekam ich eine Folgeeinladung(Ersteinladung keine) mit Belehrung über Rechtsfolgen!
Wenn Alg 1 abgelehnt wurde,kann doch keine Einladung erfolgen,oder? Meine Logik hört hier auf.
Könnte mir das jemand bitte,bitte übersetzen.
vielen Dank schon mal. :Fränkin:
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kleinchaos
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#2

Beitrag von kleinchaos »

Kommt drauf an warum ALG 1 abgelehnt wurde. Wenn wegen Sperrzeit, dann musst du den Antrag nun abgeben.
Wichtig ist zu prüfen, ob trotz ALG 1 Ablehnung das Arbeitsamt die Rentenbeiträge zahlt. Wenn sie das tun, dann unterliegst du natürlich den Vermittlungsbemühungen.
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nonsens
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#3

Beitrag von nonsens »

Ablehnung wegen fortlaufender AU,beziehe jetzt Alg2 .
Keine Sperre.
Bin noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. :doof:
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marsupilami
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#4

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?

Ungekündigtes Arbeitsverhältnis oder arbeitslos?

Wenn Du "nur" freigestellt bist, weil Firma im Insolvenzverfahren, gibt es Konkursausfallgeld.
Ist 'ne völlig andere Baustelle.


Aber ungekündigtes Arbeitsverhältnis und ALG I oder II beziehen geht nicht.


ALG-I-Ablehnung wg. fortlaufender AU ist auch ein Unding.
Dann hätten die Dich längst zum MD einbestellt.


Irgendwas passt nicht.


Nachtrag:
Kannst Du mal den Ablehnungsbescheid digitalisieren, anonymisieren und hier einstellen?
Wenn kein Scanner, dann mach mit Foto-handy oder Digi-Cam.
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 3. Nov 2014, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
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nonsens
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#5

Beitrag von nonsens »

Ablehnung und Folgeeinladung
Zuletzt geändert von nonsens am Mo 3. Nov 2014, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#6

Beitrag von marsupilami »

Die Folgeeinladung ist eine ganz normale Einladung, weil halt der 1.Termin nicht geklappt hat, warum auch immer.
Also wird einfach versucht, einen 2. Gesprächstermin zu vereinbaren.

Für mich irritierend:
Folgeeinladung ist vom JC Friedrichshafen, die Ablehnung ALG I ist vom JC Ulm
Diese Orte sind gut 100 km auseinander.


Welches dieser JC's ist nun wirklich für Dich zuständig?
Zuletzt geändert von marsupilami am Mo 3. Nov 2014, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#7

Beitrag von kleinchaos »

Wenn krank und Anspruch auf Krankengeld, dann gibt es kein ALG 1. Du bekommst Krankengeld und kannst das gegebenenfalls mit Wohngeld aufstocken. Sind KG und WG zusammen niedriger als der ALG2-Anspruch, dann gibts kein Wohngeld und du musst ergänzendes ALG 2 beantragen.
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marsupilami
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#8

Beitrag von marsupilami »

ALG II läuft wohl, siehe Posting #3.

ALG II vermutlich bewilligt von Friedrichshafen und die wollen natürlich schauen, daß sie ihn in Arbeit bekommen.
Deshalb die sog. "Folgeeinladung".
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kleinchaos
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#9

Beitrag von kleinchaos »

Das Arbeitsamt kann dich ja jederzeit einladen, denn die wissen ja nicht wie lange du noch krank bist. Einfacher Anruf, eventuell Kopie Krankenschein, sollten reichen um da keine "Leistungseinstellung" erfolgen zu lassen.

Aber du schreibst, dass du in ungekündigter Beschäftigung bist.
Ich guck mal in meine Kristallkugel: Aufgrund der langen Krankheit und wahrscheinlicher dauerhafter Leistungseinschränkungen hast du Reha-Leistungen beantragt wie etwa Umschulung, Arbeitsplatzumgestaltungen oder ähnliches?
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nonsens
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#10

Beitrag von nonsens »

Rücksprache Jobcenter Einladung nicht von Ihnen.
Einladung von der Agentur für Arbeit,trotz Ablehnung?

:kristall_defekt:
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tigerlaw
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#11

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, aber da scheint einiges falsch zu laufen:

Wenn nonsens AU ist, aber noch nicht gekündigt, dann ist er beschäftigungslos, aber nicht arbeitslos.

KG wird aber nur für max. 78 Wochen gezahlt (abzügl. Lohnfortzahlung).

Wenn man dann immer noch nicht wieder gesund ist, dann ist man (von der KK) "ausgesteuert".

In diesem Fall gibt es dann "Anschlussarbeitslosengeld", damit man nicht sofort in ein Loch fällt. Also: ALG I, obwohl man wegen AU der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.

Wenn auch nach Auslaufen des ALG-I immer noch AU, dann (aber auch erst dann) originär ALG-II.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
nonsens
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#12

Beitrag von nonsens »

Richtig tigerLaw
meine Frage war aber : Agentur für Arbeit - ALG 1 abgelehnt,wie kann dann eine Einladung erfolgen.Zudem eine Folgeeinladung der AFA,eine "Erst"Einladung gab es nicht.

:beten:
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Koelsch
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Re: Alg 1 abgelehnt trotzdem Einladung ??????

#13

Beitrag von Koelsch »

:ka: ich würd hingehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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