Hallo liebes Forum,
ich habe bisher verschiedenes gelesen. Was ist richtig.
Der Fall:
Gearbeitet vom 1.7.2012 bis 30.06.2014 -> 2 Jahre
Darauf wurde 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für 1390 Euro pro Monat vom Amt ermittelt.
Auszahlung bis Dezember 2014 -> 6 Monate von 12 aufgebraucht,
-> Restanspruch 6 Monate a 1390 Euro stehen noch zur Verfügung
Ab 1.Januar bzw. 1 Februar wird eine Stelle im Vertrieb angetreten. Dort ist das garantierte Bruttogehalt allerdings nicht 48 000 Euro sondern 24 000 Euro als Fixum, der Rest ist variabel.
Der Vertrag ist auch 1 Jahr befristet.
Die Tatsache,dasss das Garantiere nette dann bei ca. 1300 Euro liegt, somit niedriger als das Arbeitslosgenelde 1 ist nicht gerade toll, allerdings hört sich die Stelle interessant an und sollte ordentlich verkauft werden, kann auch ordentlich Geld verdient werden.... Der Arbeitsvertrag ist befristet für 1 Jahr
Für die Zukunft könnten sich diese Fälle ergeben
1.) In der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst
-> Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitslosengeld?
-> Wie lange und in welcher Höhe gibt es Arbeitslosengeld?
-> Gibt es etwas besonders zu beachten?
2.) Der neue befristete Arbeitsvertrag von der Vertriebs AG wird Ende 2015 auslaufen
-> Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitslosengeld?
-> Wie lange und in welcher Höhe gibt es Arbeitslosengeld?
-> Gibt es etwas besonders zu beachten?
.
3.) Der befristete Arbeitsvertrag von der Vertriebs AG wird einmal verlängert, dann aber Ende 2016 auslaufen
-> Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitslosengeld?
-> Wie lange und in welcher Höhe gibt es Arbeitslosengeld?
-> Gibt es etwas besonders zu beachten?
4.) Entweder nach 1 oder 2 Jahren läuft der Vertrag bei der Vertriebs AG aus.
Ich werde dannach ein paar Jahre im Ausland arbeiten
-> Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitslosengeld?
-> Wie lange und in welcher Höhe gibt es Arbeitslosengeld?
-> Gibt es etwas besonders zu beachten?
5.) Sollte man mehrfach im Leben arbeitslos werden, gibt es den Anspruch auf Arbeitslosgeld unbeschränkt oft, oder ab einer bestimmten Höchstzahl bekommt man dann nicht mehr.
Gerade wenn man z.B. sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert um im nicht EU Ausland eine Arbeit anzunehmen gibt es so weit ichinformiert bin maximal 2 Mal im Leben die Möglichkeit sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Das soll unabhängig sein ob man nur 2 Monate oder volle 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen hat.
Ich habe bezüglich des Restanspruches, der Höhe und der Zeit verschiedenes Gelesen.
Wer kann es mir genau sagen, bzw. wo kann ich genau die Antwort in einer normal verständlichen Sprache finden?
Besten Dank für eure Hilfe und Zeit.
John
Restanspruch Arbeitslosengeld 1 Rechenbeispiel
Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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