Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Chippel
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Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#1

Beitrag von Chippel »

Hallo,

es handelt sich um einen VV mit Rechtsbelehrung

Ich hatte die Tage ein Gespräch bei dem Unternehmen, wo ich mich über den VV beworben hatte. Der Personalverantwortliche möchte jetzt allerdings, dass ich ein Praktikum absolviere.

Meine Frage: Kann ich das Praktikum ablehnen? Es gibt doch die gesetzliche Probezeit, damit mich der potentielle AG testen kann. Wieso soll ich für 14 Tage für 0 Cent seitens des AG arbeiten? Was muss ich machen und wie verhält sich die Situation?

Auf welche Quellen kann ich verweisen, wenn ich es ablehnen kann? Und muss ich mich bei meinen SB wenden?

Grüße
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Praktika sind leider heute ein stark um sich greifendes Übel geworden. Ich würde dem Personalverantwortlichen sagen, dass Du nicht zustimmen kannst, ohne zuvor die Zustimmung des JobCenters zu diesem Praktikum erhalten zu haben. Sag ihm, dass Du Dich sofort beim JobCenter erkundigen wirst.

Einfach ablehnen würde ich es nicht, denn je nachdem wie das JC gestrickt ist, kommen die dann und sagen - Du hast nicht alles zumutbare unternommen, um an den Job zu kommen - und schon hast Du eine Sanktion.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Chippel
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#3

Beitrag von Chippel »

Ja, so sind wir auch verblieben....

Mein SB war aber mal der Meinung, dass Praktika MEGGAAAAAA toll sind.

Kann ich auf irgendetwas verweisen, damit ich dieses Praktikum nicht antreten muss? Es ist im Bereich EH in einem Handy-Shop. Kurz vor Weihnachten habe ich die Bedenken, dass nur jemand gesucht wird, der für das starke Weihnachtsgeschäft aushilft.

Ich muss da heute noch Bescheid wissen. Es ist in meinen Augen unseriös.
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, Dein Verdacht ist berechtigt, aber wenn SB ausdrücklich (schriftlich!!) erklärt, dass Du das Praktikum machen sollst und das er zumindest Deine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in der Zeit übernimmt, dann wird's schwer, dem zu widersprechen.
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Chippel
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#5

Beitrag von Chippel »

Was meinst du mit "aber wenn SB ausdrücklich (schriftlich!!) erklärt"?

Ist unbezahlte Arbeit nicht sittenwidrig?
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#6

Beitrag von Koelsch »

Praktika gelten meines Wissens leider nicht als sittenwidrig.

Sag dem SB, ich hätte jetzt gerne schriftlich, dass ich hier 14 Tage unbezahlt arbeiten soll und dass das JobCenter mir die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle zahlt. Und wenn er das schreibt, dann würde ich da hin gehen und das Praktikum machen, denn anderenfalls droht eben Sanktion und evtl. sehr langer Ärger mit ungewissem Ausgang, ob Du diese Sanktion per Widerspruch/Klage vom Tisch bekommst.
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Olivia Cole
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Das läuft glaube ich unter Aktivierung für Arbeit, ging mir vor Jahren ähnlich. Ich musste in einem Callcenter antreten. Wenigstens gabs ab dem 2. Tag eine Art zusätzliche kleine Aufwandsentschädigung vom Callcenter. Es war arbeiten ab der 1. Stunde. Der Arbeitsvermittler hat gesagt, dass das Praktikum Pflicht wäre, ich bekäme ja Geld von der Fördergesellschaft (das war allerdings eine Fördermassnahme mit Betriebspraktikumsplatz gewesen).
Chippel
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#8

Beitrag von Chippel »

Wie läuft das mit der "Fahrtzeit"?

Ich habe gelesen, dass es insgesamt 2,5 Stunden sein können. Wie wird das berechnet? Ich habe vor meiner Haustür eine Bushaltestelle und die komplette Verbindung incl Wartezeit beträgt für den Hinweg 1 Stunde und 20 Minuten.
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#9

Beitrag von marsupilami »

2,5 h pro Arbeitstag.

d.h. rein rechnerisch 1h 15min morgens hin und abends das gleiche nochmal zurück.


Vermutlich wird sich das JC auf den Standpunkt stellen:
Stellen Sie sich nicht so an wg. der 5 Minuten!


Wärest Du denn mit den 1h 20min auch direkt vor der Haustür des AG oder mußt Du von der dortigen Haltestelle nochmal meilenweit laufen?
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Chippel
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#10

Beitrag von Chippel »

Hier vor meiner Tür ist eine Haltestelle. Ingesamt brauche ich, wie gesagt, gut 1 Std und 20 Min für den Weg. Dann bin ich aber erst am Bahnhof. Von dort muss ich laufen. Sind ~500m

Irgendwie ärgert mich das. Ich würde so gerne die Stelle annehmen, wenn er mich direkt einstellt und ich angemessen bezahlt werde. So kann mir niemand vergewissern, dass ich nach den 2 Wochen auch übernommen werde. Der AG hat den Vorteil, dass er meine Arbeitszeit ausnutzen kann, dafür nicht bezahlt und im Endeffekt "passt nicht" sagen kann. Bla...
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#11

Beitrag von marsupilami »

Sagt zwar nichts direkt zum Thema Praktikum, aber zumindest mal zu den Pendelzeiten.
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html
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kleinchaos
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#12

Beitrag von kleinchaos »

Richtig, der AG spart sich den Lohn für 2 Wochen Probezeit.
Denkt er.

Denn ein Praktikum ist es nur, wenn du ausschließlich weisungsgebunden und weitgehend unter Aufsicht arbeitest, wenn du dabei was lernst. Außer Handytarife.
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Chippel
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#13

Beitrag von Chippel »

Ich habe jetzt bei dem Amt angerufen und ich werde telefonisch zurückgerufen. Innerhalb von 2 Tagen wird sich meine neue SBin melden und wir klären das dann. Muss jetzt gleich den Personalverantwortlichen anrufen und ihm das sagen.

"3. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort"

Das ist gegeben. Der Ort ist einiges weiter entfernt.

@kleinchaos: Was meinst du?

Es ist ja so. Ich möchte nicht gekürzt werden, weil ich auf das Geld angewiesen bin. Allerdings möchte ich meine Arbeitsleistung auch nicht für 2 Wochen einfach so kostenlos anbieten. Es gibt halt nichts, was ich lernen könnte. Ich komme aus dem Bereich. Ich würde eine Soforteinstellung mit Probezeit sofort zustimmen, aber so habe ich ein komisches Gefühl. Gerade in einen Shop für Mobilfunk in der Weihnachtszeit.

Ich finde es einfach mega doof, dass jetzt alles von meiner Sachbearbeiterin abhängt. Wenn sie sagt, dass ich das machen muss, muss ich das wohl machen. Mir bleibt keine Chance...
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#14

Beitrag von marsupilami »

Frag doch den Personaler, was genau er sich unter einem Praktikum vorstellt.

Du stellst Dir darunter vor, daß Du einen bereits eingearbeiteten Mitarbeiter benannt und zugeteilt bekommst, der Dir Arbeitsanweisungen gibt und Deine einzelnen Schritte laufend überwacht.
Und war über den ganzen Tag und über die gesamte Dauer des Praktikums.

Ich fürchte, daß der Personaler da etwas andere Vorstellungen hat.
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#15

Beitrag von kleinchaos »

Noch besser. Wenn du aus dem Bereich kommst musst du nicht angelernt werden. Also wirklich ne billige Kraft für den AG. Wenn du nicht angelernt werden musst dann brauchst du in dem Bereich auch kein Praktikum.

Wenn dein Vermittler dich mit Rechtsfolgebelehrung und Sanktionsandrohung dorthin zum Praktikum schickt, dann mach das doch. Und dann forderst du vom JC den vollen Lohn ein. Hihi, die denken beim nächsten Praktikum sicher anders.

In meinem JC gibts solche Praktika nur für max 3 Tage
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#16

Beitrag von Chippel »

Wie genau soll ich das denn durchsetzen? Die sitzen wohl am längeren Hebel.
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kleinchaos
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#17

Beitrag von kleinchaos »

Wohl kaum. Es gibt inzwischen zu dem Thema eine gefestigte Rechtsprechung
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Chippel
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#18

Beitrag von Chippel »

Dann mach mir keine Hoffnung, dass ich das ohne Sanktionen ablehnen kann ;) :jojo:
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#19

Beitrag von kleinchaos »

Ablehnen vorher wird schwierig.
Wenn sich im Nachhinein jedoch herausstellt, dass du nur am 1. Tag kleine Einweisung ins Programm und in die Kasse brauchtest, ansonsten selbständig gearbeitet hast und womöglich überwiegend allein im Laden warst, dann kannst du Lohn einklagen, und zwar von dem, der dich dahingeschickt hat: JC
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#20

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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angel6364
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#21

Beitrag von angel6364 »

Protokolliere Dir jeden Tagesablauf genau. So á la "14-16 Uhr alleine im Verkauf, 16-16:15 Uhr Einweisung Lagerraum ...".
Das hilft danach enorm.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Olivia Cole
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Re: Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung - Praktikum

#22

Beitrag von Olivia Cole »

Mir wurde beigebracht, dass man max. 1 Tag umsonst für lau arbeitet. Ab Tag 2 - wenn richtige Arbeit verrichtet wird, also keine Praktikumstätigkeiten unter Aufsicht und mit Lerncharakter - steht Dir Lohn zu. Ich würde verfahren wie kc geschrieben hat.
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