2 Jahre gearbeitet mit schlechterem Lohn - Bestandschutz ?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
unothammer
Benutzer
Beiträge: 29
Registriert: Mo 18. Apr 2011, 11:40

2 Jahre gearbeitet mit schlechterem Lohn - Bestandschutz ?

#1

Beitrag von unothammer »

Hallo Forumsgemeinde,

Frage für meine Schwester:

Sie hat bis 31.10.12 bei einem Krankenhaus gearbeitet zu Gehaltsstufe 9. Sie war dort 14 Jahre lang tätig.

Dann hat sich die Stimmung dort verschlechtert.

Sie ist freiwillig gegangen und hattte eine neue Stelle gefunden und es ging ohne Pause weiter - allerdings nur zu Gehaltsstufe 8.

Vom 1.11.12 bis 31.10.14 war sei in einem anderen Krankhaus beschäftigt, wie gesagt, eine Gehaltsstufe weniger, aber sie hätten sie sonst nicht genommen. Dann wurde dort der Vertrag nicht verlängert und jetzt ist sie arbeitslos.

Sie war noch nie arbeitslos, also weiß natürlich das AA nichts von ihrer vorherigen höher bezahlten Stelle.

Mir schwirrt im Kopf irgendwas von unbilligende Härte rum oder Bestandschutz, aber ich weiß es nicht genau.

Die Leistungsabteilung hat ihr schon Ihre Leistungen genannt, es sind die üblichen 60% vom letzten Nettolohn.

Frage an die Experten: Soll sie den alten Arbeitsvertrag einzureichen, indem der deutlich (ca. 300 Euro) höhere Lohn angegeben ist ?

Vielen Dank für eure Antworten !
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: 2 Jahre gearbeitet mit schlechterem Lohn - Bestandschutz ?

#2

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: 2 Jahre gearbeitet mit schlechterem Lohn - Bestandschutz ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Schaden kann es nichts, dann aber gleich mit Widerspruch gegen den Bescheid. Ich meine aber, sie ist 1 Monat zu lange in der niedriger entlohnten Stelle gewesen, daher kann die vorherige nicht mehr berücksichtigt werden. Aber Versuch macht kluch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“