Hallo zusammen,
im Internet habe ich gelesen, dass man auch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man in der Selbständigkeit nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat:
Selbständige, die vor ihrer Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III), wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Dieser Restanspruch und der neu erworbene Anspruch durch die freiwillige Weiterversicherung werden zu einem dem Alter entsprechenden Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.
Ich war vor meiner Selbständigkeit (mit Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt) 16 Jahre ohne Unterbrechung angestellt. Ich habe mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht. War auch nur 1 Monat arbeitslos.
Selbständig war ich 1 Jahr und 3 Monate.
Seit dem 1.9.2014 arbeite ich wieder in einem Anstellungsverhältnis, dass leider bis zum 31.12.2014 befristet ist (Projektarbeit).
Habe ich, trotz dem ich nicht freiwillig versichert war, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Danke für Feedbacks.
Nach Selbständigkeit ohne Arbeitslosenversicherung
Re: Nach Selbständigkeit ohne Arbeitslosenversicherung
bei uns im Forum
Ich denke, das siehst Du richtig. Wenn aus der Selbstständigkeit noch ein Restanspruch vorhanden ist, dann kannst Du den bei einer jetzt neuen Arbeitslosigkeit "mit abholen".
Ich denke, das siehst Du richtig. Wenn aus der Selbstständigkeit noch ein Restanspruch vorhanden ist, dann kannst Du den bei einer jetzt neuen Arbeitslosigkeit "mit abholen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.