Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

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linda09
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Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#1

Beitrag von linda09 »

Hallo an alle,

ich wende mich aktuell mit einem weiteren Thema das mich beschäftigt.
Aufgrund einer Beschluss Entscheidung des SG sollte die Gegenseite (JC) letztes Jahr meine entstandenen Kosten erstatten. Was dann folgte war: Ausreden die Quittungen nie erhalten zu haben, nicht lesserlich, kein Firmenstempel(stimmte nicht) nicht Vollständig eingereicht und weitere Ausreden so das Monate vergangen sind. Ich hatte einen Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt, mir sind weitere Kosten bedingt durch die o.g Ausreden des Gegenseite entstanden und aktuell hat man mir bis zu heutigen Tag die Kosten bisher nicht erstattet. SG und JC lagen mehrfach alle angeforderten Nachweise aber vor. Das SG schrieb :Kostenfestsetzungsbeschluss- Die Festgesetzten Kosten sind gem. § 202 SGG i.V.m § 104 ZPO ab Eingang des Antrages mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Ich habe eine Fehler gemacht. Ich habe das Verfahren inzwischen für erledigt´´ weil ich davon ausging das mir die Kosten endlich erstattet werden würden, und das Sozialgericht anfragte nachdem Beschluss ob ich das Verfahren für beendet erklären würde. Auf Anschreiben /Erinnerung /Stellungnahme wurde mehrfach von mir gebeten, aber beide Seiten reagieren bisher nicht weiter.

Ich wende mich daher an dieses Forum und wollte einerseits warnen´´ vor voreilig zurückgenommen Verfahren die wie sich jetzt herausstellt die Gegenseite geschickt ausnutzt um bisher nicht zu zahlen trotz Beschluss. Aber auch um bei euch anzufragen welche Möglichkeiten hat man noch gegen so fiese Tricks?

Gruß
L.
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marsupilami
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich bin kein Jurist, aber ich bin der Meinung: wenn Du gegenüber dem SG erklärst (womöglich schriftlich mit Unterschrift), dass für Dich das Verfahren erledigt ist, dann sagt natürlich das Gericht: Gut. Erledigt. Akte zu.
Und gibt genau das an das SG als Verfahrensbeteiligten so weiter.
Das JC wiederum wird sich hüten, dann auf nachträgliche Anfragen oder gar Forderungen von Dir in dieser Sache überhaupt zu reagieren.


Und wenn ein Verfahren mal abgeschlossen ist, dann müssen - soweit ich weiß - wirklich erhebliche neue Tatsachen in's Spiel gebracht werden (Form-, Verfahrensfehler, falsche Tatsachen bzw. Beweise der Gegenseite.....) um genau dieses Verfahren wieder aufzurollen.
Wobei ich nicht weiß, ob das im Bereich Sozialgesetzgebung generell überhaupt vorgesehen ist.


Wenn das Gericht urteilt: die Gegenpartei hat alle Kosten ..... zu erstatten, dann ist es vorerst Sache zwischen Dir und dem JC diese Kosten "auszuhandeln".
Dass das JC versucht zu tricksen - nun ja. Moralisch verwerflich, juristisch nicht ganz einwandfrei.
Aber da heißt es dann: Nerven bewahren, durchhalten, hartnäckig bleiben.
"Unterlagen/Quittungen/Belege nicht erhalten" kann man mit Einschreiben umgehen.
Oder persönlich aufschlagen und vorher Kopien anfertigen und sich auf jeder Kopie einen Eingangsstempel geben lassen und das abzeichnen lassen. Selbstverständlich auch die Kosten für diese Kopien geltend machen.


Das ist meine Meinung.
Ob sachlich absolut korrekt und belastbar?

:ka:

Aber nach dem, was ich hier so lese, dürfte es auch nicht zuuu verkehrt sein.
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Günter
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#3

Beitrag von Günter »

Ich würde das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg zur weiteren Vorgehensweise befragen.

Das ist vermutlich der schnellste Weg.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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benedetto
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#4

Beitrag von benedetto »

linda09 hat geschrieben:...Das SG schrieb :Kostenfestsetzungsbeschluss- Die Festgesetzten Kosten sind gem. § 202 SGG i.V.m § 104 ZPO ab Eingang des Antrages mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen...
Was war denn der Grund für Deine Erledigungserklärung? Hat der Verfahrensgegner JC zuvor im Verfahren den geltend gemachten Anspruch der Hauptsache anerkannt?

Und welcher konkrete Betrag der zu erstattenden Kosten ist im Gerichtsbeschluß (Kostengrundentscheidung) festgestellt worden? Hat der Verfahrensgegner formal Rechtsbehelf gegen den Beschluß erhoben?

Hast Du nach Rechtskraft des Beschlusses beantragt, den B. mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen?

ZITAT:"...Kostenfestsetzungsbeschluss ist Vollstreckungstitel (§ 199 Abs 1 Nr 4). Zur Vollstreckung bedarf es der Vollstreckungsklausel (§ 198 Abs 1 iVm §§ 724, 725 ZPO)."

https://beck-online.beck.de/default.asp ... 197.T0.htm

Stelle den Gerichtsbeschluß doch mal hier als PDF-Datei ein.

https://beck-online.beck.de/default.asp ... 199.T0.htm
linda09
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Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#5

Beitrag von linda09 »

Hallo

vielen Dank für eure Beiträge. Was die Rücknahme betraf es war ein anderes Verfahren ich hab mich vertan also hat nichts mit dem aktuellen Fall zu tun.

Als Anhang füge ich die Erste Seite eines Beschlusses vom SG / = April 2014 - da die Gegenseite alles in die Länge zog gab es noch ein weiteres Schreiben vom SG auch dieses füge ich als Anhang 2 und 3 mit bei.
Es geht hier um keinen grossen Betrag aber die Kosten sind mir entstanden, sollten laut Beschluss auch erstattet werden, wurden sie bisher aber nicht.
Ob die Gegenseite dagegen vorgegangen ist ? Bisher habe ich keine Informationen darüber und ausserdem ist auch deren Frist längst abgelaufen.

Zum Thema Kundenreaktionsmanagement: Wäre ein zusätzliche Option vielen Dank!
Gruß
L.
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kleinchaos
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#6

Beitrag von kleinchaos »

Meiner Meinung nach ist das eine vollstreckbare Ausfertigung. Also kannst du damit zum Gerichtsvollzieher gehen und den losschicken um das Geld einzutreiben.
Vorher aber vielleicht doch nochmal zum SG gehen und prüfen lassen, ob eine Missbrauchsgebühr verhängt werden kann. Ich würd da versuchen alle Register zu ziehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#7

Beitrag von marsupilami »

Da sieht die Welt schon anders aus.

Mach, wie kc schrieb.
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Koelsch
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#8

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: Sehe ich auch so, das ist vollstreckbar, denn es steht ein € Betrag drin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
linda09
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#9

Beitrag von linda09 »

Hallo,

danke für eure Beiträge. Frage: Da ich mich wenig auskenne wie gehe ich am besten jetzt vor? Kann mir jemand etwas mithilfe anbieten? Wen muss ich kontaktieren? Ich kenne mich nicht so gut mit §§ aus, und eine Rückmeldung vom SG erhalte ich nicht, (kann vielleicht noch kommen). Was genau soll ich Schreiben?

Es handelt sich um keinen grossen Betrag (vielleicht deshalb das verzögern)? Es geht um die Erstattung meiner Kopierkosten, nur was soll ich machen wenn die Gegenseite diese nicht zahlen will? Nochmals das SG kontaktieren (Missbrauchsgebühr)?



Gruß

L.
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Koelsch
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich würde nochmals das SG kontaktieren. Schreib die einfach an und bitte um eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses. Da müsstest Du dann Antwort bekommen.
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benedetto
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#11

Beitrag von benedetto »

Linda, das mit der Mißbrauchsgebühr kannst Du vergessen. Denn das Verfahren ist doch abgeschlossen und die Voraussetzungen eines Mißbrauchs liegen hier nicht vor. Die ärgern Dich mit dummen Tricks, also laß den Obergerichtsvollzieher Deine anerkannte Geldforderung vollstrecken!

Nach meiner Ansicht fehlt auf dem Beschluß die Vollstreckungsklausel (§ 198 Abs 1 iVm §§ 724, 725 ZPO).

Der Stempel der Urkundsbeamtin genügt nicht. Die Klausel müßte auf der Rückseite ganz oben des Kostenfestsetzungsbeschlusses geschrieben und mit Unterschrift, Datum und Siegel eingetragen sein.

Zudem mußt Du § 882a ZPO - Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung beachten.

Denn es gilt: "(1) 1Die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung darf, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der zur Vertretung des Schuldners berufenen Behörde und, sofern die Zwangsvollstreckung in ein von einer anderen Behörde verwaltetes Vermögen erfolgen soll, auch dem zuständigen Minister der Finanzen angezeigt hat. 2Dem Gläubiger ist auf Verlangen der Empfang der Anzeige zu bescheinigen. 3Soweit in solchen Fällen die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zu erfolgen hat, ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht zu bestimmen."

http://www.buzer.de/gesetz/7030/a139843.htm

Die 4-Wochenfrist dürfte verstrichen sein, also gehe zur Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts und beantrage, daß eine vollstreckbare Ausfertigung an die Schuldnerin Jobcenter zugestellt wird. Dann wird sich das JC erklären müssen...bevor der Gerichtsvollzieher sich auf den Weg zur Pfändung begibt.
Senga
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#12

Beitrag von Senga »

Und wenn Du den Pfändungsbeschluß in den Händen hälst mit dem Gerichtsvollzieher zum JC. Da fragst Du nach dem Parkplatz der Mitarbeiter. Auf dem dicksten Wagen das Pfandsiegel kleben lassen und dann zum GF gehen. Entweder Kohle oder Du gehst heute zu Fuss nach Hause :gunni: :gunni: :gunni: :gunni:
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linda09
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Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#13

Beitrag von linda09 »

Hallo an alle,

vielen Dank. So werde ich es machen, und halte euch gern auf dem laufenden. Im April wird dann fast 1 Jähriges´´gefeiert es war bisher ne reine Qual mit denen. Niemals hätte ich gedacht welche Tricks ´´hier angewandt wurden (sei es Zeit zu gewinnen, oder den anderen zum aufgeben zu bewegen etc..) Schlimm!


Frage hierzu: ....Geschäftsstelle des Sozialgerichts und beantrage, daß eine vollstreckbare Ausfertigung an die Schuldnerin Jobcenter ..

Ist jetzt die Rechtsstelle oder das Jobcenter direkt damit gemeint? Ich hinterfrage es besser zur Sicherheit und damit keine weitere Verzögerungen stattfinden.

Erwähnen möchte ich das es kein Prüfsiegel oder dergleichen auf dem festgelegten letzten Schreiben vom SG gab.
Also für jemanden wie mich der sich wenig damit auskennt ist es der Horror pur. Daher danke nochmals diese Forum und seinen Teilnehmern die auf meine Fragen so ausführlich geantwortet haben.

Gruß
L.
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Koelsch
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#14

Beitrag von Koelsch »

Du erhältst vom SG die vollstreckbare Ausfertigung, und vermutlich wird das SG auch das JC informieren, dass die ausgestellt wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#15

Beitrag von tigerlaw »

Vorab: Der eigene Name und Adresse sollte tatsächlich geschwärzt werden (aber bereits der name des Jobcenters schon nicht mehr, allenfalls deren AKtenzeichen).
Alle anderen Angaben (Gericht, Aktenzeichen, Datum des Besschlusses/Urteils) sollten auf jeden Fall lesbar bleiben, denn mit diesen Angaben kann man ggf. in Dantenbanken o.ä. suchen. Auch der Name des Richters braucht nicht anonymisiert zu werden.

Auch dass Du x Kopien zu je 0.15 € an Verfahrenskosten hattest, ist sicher noch keine Information, die geheim bleiben müsste.
Die Parteien des Rechtsstreits werden im Dokument eigentlich immer nur mit ihrer Rollenbezeichnung (Kläger, Antragsgegnerin usw.) benannt.

Zur Sache selber:

1. Das Gericht hat im (materiellen) Beschluss festgelegt, dass das JC Deine notwendigen Kosten übernehmen muss (Kost3ngrundentscheidung).

2. Du hattest die Kosten zur Festsetzung angemeldet (x Kopien mit einer entsprechenden Quittung)

3. Das Gericht hat diese Quittung als ausreichend angesehen und entsprechend festgesetzt.

4. Wenn JC mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann es "Erinnerung" einlegen (so heißt dieses Rechtsmittel), dann entscheidet der Richter selber noch einmal über den Antrag.

5. Wenn keine Erinnerung eingelegt wurde, oder aber ihr nicht abgeholfen wurde, ist sie bestandskräftig.

6. Zur Vollstreckung muss diese Entscheidung ("Kostenfestsetzungsbeschluss") förmlich dem JC zugesandt werden, das macht auf Antrag das Gericht, indem es ein sog. "Empfangsbekenntnis" beifügt, das vom JC unterschrieben und zurückgesandt werden muss.

7. Rufe doch einmal beim Gericht an; unter der angegebenen Durchwahl meldet sich meistens die "Geschäftsstelle" der zuständigen Kammer und frage, ob die Richterin Geiger da ist und nenne auch die AKtennummer des SG. Dann legt die Geschäftsstellenmitarbeiterin die AKte der Richterin vor und verbindet dich dann mit ihr. Dort kannst Du dann noch mal Dein Leid klagen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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benedetto
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#16

Beitrag von benedetto »

linda09 hat geschrieben:...Frage hierzu: ....Geschäftsstelle des Sozialgerichts und beantrage, daß eine vollstreckbare Ausfertigung an die Schuldnerin Jobcenter ..

Ist jetzt die Rechtsstelle oder das Jobcenter direkt damit gemeint? Ich hinterfrage es besser zur Sicherheit und damit keine weitere Verzögerungen stattfinden...
Linda, es geht doch eindeutig aus dem Wortlaut des Textes hervor: Geschäftsstelle bedeutet das Amtszimmer ("Sekretariat") des Sozialgerichts, wo die Urkundsbeamten tätig sind. Du brauchst Dich als Gläubigerin nicht persönlich an das Jobcenter zu wenden, da die Ankündigung und Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Geld- oder Sachpfändung Aufgabe des vom Gericht beauftragten Gerichtsvollziehers sind!

Liest Du eigentlich meine Links zu § 197ff. SGG? Dort ist alles beschrieben, was man als Laie wissen sollte. Der Kommentar vom Autor: Leitherer, in Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005 ist zwar nicht der neueste, aber ein anderer ist nicht im Internet bei C.H. Beck kostenlos verfügbar.

Versuch doch mal, Deine Berührungsängste mit "juristischem Zeug" und Paragraphen zu überwinden. Wer ohne Anwalt in seinen Rechtsangelegenheiten gegen eine Behörde/Grundsicherungsträger vorgehen will, muß sich etwas Fachwissen selbst aneignen, um zum Erfolg zu kommen und um zu verstehen wie der Gegner "tickt" und bei der Abwehr von Ansprüchen des Hartz IV-Empfängers argumentiert.

ZITAT:

"§ 725 ZPO Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel:

"Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt"

ist der Ausfertigung des Urteils am Schluss beizufügen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen."

http://dejure.org/gesetze/ZPO/725.html

Durch die Klausel und das Gerichtssiegel im Vollstreckungstitel wird Dir und dem Gerichtsvollzieher eine amtliche Bescheinigung (Urkunde) ausgehändigt, daß die Zwangsvollstreckung aus dem vorliegenden Titel zulässig ist. Der Titel wird durch die Klausel zur vollstreckbaren Ausfertigung.

Wichtig ist, daß dem Schuldner Jobcenter dies mit amtlicher Zustellung durch das Gericht mitgeteilt wird. Da brauchst Du selber nichts weiter zu unternehmen. Somit ist kein Anlaß für Horrorbefürchtungen. Bleib ruhig und warte ab, welches Ergebnis Dir der Gerichtsvollzieher mitteilt.
linda09
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#17

Beitrag von linda09 »

Danke

Gruß

l
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Nachtrag Kostenfestsetzung/ Vollstreckung Beantragung.

#18

Beitrag von linda09 »

Hallo,

anbei ein kleiner Nachtrag´´ und Fragen..

welche Möglichkeiten hat man wenn man ca. 10 Tage vorher eine beantragung Volstreckungstitel beim SG gegen JC stellt, und nach ca. 10 Tagen Verspätung(! Ohne jegliche Rückmeldung sei es SG oder JC..) der Betrag inzwischen verspätet ´´beglichen wurde?
Mir geht es in erster Linie dabei das hier Ordnungsgemäss etwas beantragt (Vollstreckung)wurde, man mir aber nicht eine Bestätigung hierzu gab, und überwiesen wurde nach Lust und Laune..
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen trotz inzwischen überwiesenen Betrag?



Gruß und Dank
L.
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benedetto
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Re: Nachtrag Kostenfestsetzung/ Vollstreckung Beantragung.

#19

Beitrag von benedetto »

Wenn der Schuldner die von Dir geltendgemachte offene Forderung nachweislich ausgeglichen hat
- Du bestätigst ja den Zahlungseingang auf Deinem Konto - , ist der Grund für eine Zwangsvollstreckung entfallen. Dein Verlangen auf Ausfertigung einer Vollstreckungsurkunde ist gegenstandslos...da hat das arge Jobcenter noch die Kurve gekriegt.

Du kannst den Fall zu den Akten legen und Dich über 2,55 € Haushaltsgeld freuen, andernfalls machst Du Dich lächerlich, wenn Du allen Ernstes jetzt noch etwas bemeckern willst...
Zuletzt geändert von benedetto am Di 3. Mär 2015, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
linda09
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#20

Beitrag von linda09 »

Besten Dank´´für Monate langes warten..So was von Unfair...
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tigerlaw
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Re: Kostenfestsetzung Beschluss aber bisher keine Auszahlung

#21

Beitrag von tigerlaw »

Ja, leider!

Aber gegen manchen Misthaufen kann man nicht anstinken!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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