Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Antworten
Jules
Beiträge: 4
Registriert: Mi 11. Mär 2015, 11:15

Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#1

Beitrag von Jules »

Hallo an alle hier im Forum von einer Neuen:)

ich bin etwas unschlüssig, wie ich in meinem folgenden Fall vorgehen soll:

Am 30.09.2014 endete mein Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber Nr. 1. Ich arbeitete dort 2 Jahre.
Ich hatte bereits einen neuen Arbeitsvertrag von Arbeitgeber Nr. 2 in der Tasche, der am 15.10.2014 begann und befristet war bis Mitte Januar (mit Option auf Verlängerung). Da ich nicht sicher war, wie ich mit diesem "Zwischenraum" von 2 Wochen bis Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses umgehen sollte und vermeiden wollte, dass mir bei Nicht-Meldung nachträglich irgendwelche Nachteile entstehen, ging ich zum Arbeitsamt und schilderte den Fall. Die Sachbearbeiterin wusste zunächst auch nicht, wie hier zu verfahren ist und telefonierte mit einem Kollegen. Ergebnis: Ich sollte einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen und dann im Januar, wenn das Arbeitsverhältnis enden sollte ggf. einen erneuten. Über mögliche Konsequenzen wurde ich nicht aufgeklärt. Ich erhielt folglich für die besagten 2 Wochen ALG I.

Obwohl mein Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber Nr. 2 zunächst verlängert wurde, musste er mich nun betriebsbedingt zum Ende Februar kündigen. Also: Neuer Antrag auf ALG I. Nun erhielt ich den Bescheid. Da mir der Betrag sehr niedrig vorkam (unter 1000 Euro), rief ich beim Arbeitsamt an. Ergebnis: Es handelt sich nicht um eine Neuberechnung, sondern um eine Weiterbewilligung auf Grundlage des Gehaltes von Arbeitgeber Nr. 1 (bei dem das Grundgehalt sehr niedrig war). Grund: Ich war nach der letzten Arbeitslosigkeit (von 2 Wochen!) nicht 1 Jahr beschäftigt. Das Gehalt von Arbeitgeber Nr. 2 (welches recht gut war) wurde also nicht mit einbezogen. Finanziell macht das einen erheblichen Unterschied aus.

Wenn ich mich also für die 2 Wochen nicht gutgläubig und unwissend arbeitslos gemeldet hätte, stände ich nun besser da. Das finde ich eigentlich eine Frechheit. Ich erwäge nun, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Hat jemand von Euch vielleicht ähnliches erlebt oder Erfahrung mit so etwas? Ich bin dankbar für jegliche Tipps und Einschätzungen.

Vielen Dank im Voraus und Grüße
Jules
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Als "Frechheit" klann ich das nicht bezeichen, es ist allerdings sehr dumm gelaufen.

Du könntest über die Schiene "sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" vielleicht noch etwas rausreißen, müsstest natürlich im Gegenzug das ALG für die zwei Wochen im Herbst 2014 zurückzahlen.

Der "Herstellungsanspruch" begründet sich damit, dass die Behörde zu einer richtigen Beratung der Antragsteller verpflichtet ist, und wenn sie das hier richtig getan hätte, wäre Dir geraten worden, gerade keinen ALG-Antrag zu stellen, um eben nicht jetzt "finanziell im Regen zu stehen"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30957
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Will mich nicht festlegen, aber ich glaub es bleibt bei dem niedrigeren ALG1, eben weil das 1 Jahr bei Arbeitgeber2 nicht voll war
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#4

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Will mich nicht festlegen, aber ich glaub es bleibt bei dem niedrigeren ALG1, eben weil das 1 Jahr bei Arbeitgeber2 nicht voll war
Und genau deswegen meine ich, dass nur noch der "sozialrechtliche Herstellungsanspruch" hier etwas retten kann.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30957
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Das wäre aber auch das einzige. Mehr fällt mir auch nicht ein.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
topas
Benutzer
Beiträge: 337
Registriert: Mo 7. Jun 2010, 20:52

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#6

Beitrag von topas »

Hallo,

ich verstehe nicht so ganz die Zeiträume, aber Du kannst darum bitten das für die Berechnung die letzten 24 Monate rangezogen werden. § weiss ich im mom nicht, hat bei mir aber funktioniert, wenn auch widerwillig.
venceremos
Jules
Beiträge: 4
Registriert: Mi 11. Mär 2015, 11:15

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#7

Beitrag von Jules »

Du könntest über die Schiene "sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" vielleicht noch etwas rausreißen, müsstest natürlich im Gegenzug das ALG für die zwei Wochen im Herbst 2014 zurückzahlen.

Vielen Dank für die Antworten. Sollte ich mich im Widerspruch auf den Herstellungsanspruch berufen, sprich diesen erwähnen? Oder einfach nur Sachverhalt schildern und um erneute Überprüfung bitten? Habe so ein Schreiben noch nicht zuvor formuliert... Vielen Dank für kurzes Feedback.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#8

Beitrag von tigerlaw »

Ja, führe das auch schon im Widerspruchsschreiben mit auf, vielleicht knickt die BA dann schneller ein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#9

Beitrag von Koelsch »

Formulier mal kurz was vor, dann gucken wir noch mal drüber.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Jules
Beiträge: 4
Registriert: Mi 11. Mär 2015, 11:15

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#10

Beitrag von Jules »

Vermutlich viel zu ausführlich und lang....Vielen Dank für ein Feedback! LG Jules

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bewilligungsbescheid vom xx erhebe ich hiermit Widerspruch und fordere eine erneute Überprüfung.
Für meinen Widerspruch führe ich folgende Begründung an: Mein Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber xxx endete am 31.09.14. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz eines neuen Arbeitsvertrages mit Beginn am 15.10.14 und Befristung bis xx.xx.xxx mit Option auf Verlängerung. Zwischen Ende des alten und Beginn des neuen Arbeitsverhätnisses entstand somit eine beschäftigungsfreie Zeit von 14 Tagen. Da ich nicht sicher war, welche Schritte in diesem Fall im Hinblick auf die Agentur für Arbeit zu unternehmen sind, sprach ich am xx persönlich in der Geschäftsstelle xy vor. Die mir zugeteilte Sachbearbeiterin war zunächst ebenfalls überfragt und holte telefonisch Auskunft bei einem Kollegen ein. Daraufhin teilte sie mir mit, dass ich mich für die genannten 14 Tage beschäftigungsfreie Zeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen solle, sowie einen weiteren Antrag für eine etwaige eintretende Arbeitslosigkeit nach Ende des befristeten Vertrages.
Über mögliche Konsequenzen und Auswirkungen bezüglich einer erneuten Antragstellung wurde ich in keiner Weise aufgeklärt
Der befristete Arbeitsvertrag wurde noch einmal verlängert, musste jedoch zum xxx. betriebsbedingt gekündigt werden. Ich meldet mich demnach ordnungsgemäß am xxx arbeitslos und stellte einen Antrag auf ALG I.
Der Bewilligungsbescheid vom xx.xx.xx besagt nun, dass es sich um eine Weiterbewilligung auf Grundlage meiner Antragstellung vom xx Oktober handelt. Das neue Arbeitsverhältnis wurde nicht mit einbezogen, da ich nach meiner letzten Arbeitslosigkeit (die sich auf erwähnte beschäftigungslose Zeit von 2 Wochen beläuft) nicht 365 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Durch diesen Sachverhalt bin ich finanziell erheblich benachteiligt. Wäre ich korrekt aufgeklärt worden, hätte ich mich vom 1.-14. Oktober nicht arbeitslos gemeldet, damit die Einkünfte meines letzten Arbeitsverhältnisses bei der 2015 eingetretenen Arbeitslosigkeit in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen werden. Bezugnehmend auf den sozialgerichtlichen Herstellungsanspruch (insbes.§ 13 SGB I) beantrage ich daher eine erneute Überprüfung und Berechnung meines Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#11

Beitrag von Koelsch »

Das liest sich für mich recht gut. Einige Kleinigkeiten schmier ich unten mal rein
Jules hat geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bewilligungsbescheid vom xx erhebe ich hiermit Widerspruchund fordere eine erneute Überprüfung.
Für meinen Widerspruch führe ich folgende Begründungan:
Mein Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber xxx endete am 31.09.14. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz eines neuen Arbeitsvertrages mit Beginn am 15.10.14 und Befristung bis xx.xx.xxx mit Option auf Verlängerung. Zwischen Ende des alten und Beginn des neuen Arbeitsverhätnisses entstand somit eine beschäftigungsfreie Zeit von 14 Tagen. Da ich nicht sicher war, welche Schritte in diesem Fall im Hinblick auf die bei der Agentur für Arbeit zu unternehmen sind, sprach ich am xx persönlich in der Geschäftsstelle xy vor. Die mir zugeteilte Sachbearbeiterin war zunächst ebenfalls überfragt und holte telefonisch Auskunft bei einem Kollegen ein. Daraufhin teilte sie mir mit, dass ich mich für die genannten 14 Tage beschäftigungsfreie Zeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen solle, sowie einen weiteren Antrag für eine etwaige eintretende Arbeitslosigkeit nach Ende des befristeten Vertrages.
Über mögliche Konsequenzen und Auswirkungen bezüglich einer erneuten Antragstellung wurde ich in keiner Weise aufgeklärt
Der befristete Arbeitsvertrag wurde noch einmal verlängert, musste jedoch zum xxx. betriebsbedingt gekündigt werden. Ich meldete mich demnach ordnungsgemäß am xxx arbeitslos und stellte einen Antrag auf ALG I.
Der Bewilligungsbescheid vom xx.xx.xx besagt nun, dass es sich um eine Weiterbewilligung auf Grundlage meiner Antragstellung vom xx Oktober handelt. Das neue Arbeitsverhältnis wurde nicht mit einbezogen, da ich nach meiner letzten Arbeitslosigkeit (die sich auf erwähnte beschäftigungslose Zeit von 2 Wochen beläuft) nicht 365 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Durch diesen Sachverhalt bin ich finanziell erheblich benachteiligt. Wäre ich korrekt aufgeklärt worden, hätte ich mich vom 1.-14. Oktober nicht arbeitslos gemeldet, damit die Einkünfte meines letzten Arbeitsverhältnisses bei der 2015 eingetretenen Arbeitslosigkeit in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen werden. Bezugnehmend auf den Im Wege des sozialgerichtlichen sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (insbes.§ 13 & 14 SGB I) beantrage ich daher eine erneute Überprüfung und korrekte Berechnung meines Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35657
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#12

Beitrag von marsupilami »

Nö.

Das ist schon mal ganz gut.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bewilligungsbescheid vom xx erhebe ich hiermit Widerspruch und fordere eine erneute Überprüfung.
Für meinen Widerspruch führe ich folgende Begründung an: Mein Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber xxx endete am 31.09.14. Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz eines neuen Arbeitsvertrages mit Beginn am 15.10.14 und Befristung bis xx.xx.xxx mit Option auf Verlängerung. Zwischen Ende des alten und Beginn des neuen Arbeitsverhätnisses entstand somit eine beschäftigungsfreie Zeit von 14 Tagen. Da ich nicht sicher war, welche Schritte in diesem Fall im Hinblick auf die Agentur für Arbeit zu unternehmen sind, sprach ich am xx persönlich in der Geschäftsstelle xy vor. Die mir zugeteilte Sachbearbeiterin war zunächst ebenfalls überfragt und holte telefonisch Auskunft bei einem Kollegen ein. Daraufhin teilte sie mir mit, dass ich mich für die genannten 14 Tage beschäftigungsfreie Zeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen solle, sowie einen weiteren Antrag für eine etwaige eintretende Arbeitslosigkeit nach Ende des befristeten Vertrages.
Über mögliche Konsequenzen und Auswirkungen bezüglich einer erneuten Antragstellung wurde ich in keiner Weise aufgeklärt, d.h. Sie sind der Ihnen obliegenden Beratungspflicht nicht im vollem Umfang nachgekommen.
Der befristete Arbeitsvertrag wurde noch einmal verlängert, musste jedoch zum xxx. betriebsbedingt gekündigt werden. Ich meldet mich demnach ordnungsgemäß am xxx arbeitslos und stellte einen Antrag auf ALG I.
Der Bewilligungsbescheid vom xx.xx.xx besagt nun, dass es sich um eine Weiterbewilligung auf Grundlage meiner Antragstellung vom xx Oktober handelt. Das neue Arbeitsverhältnis wurde nicht mit einbezogen, da ich nach meiner letzten Arbeitslosigkeit (die sich auf erwähnte beschäftigungslose Zeit von 2 Wochen beläuft) nicht 365 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Durch diesen Sachverhalt bin ich finanziell erheblich benachteiligt. Wäre ich korrekt aufgeklärt worden, hätte ich mich vom 1.-14. Oktober nicht arbeitslos gemeldet, damit die Einkünfte meines letzten Arbeitsverhältnisses bei der 2015 eingetretenen Arbeitslosigkeit in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen werden. Bezugnehmend auf den sozialgerichtlichen Herstellungsanspruch (insbes.§ 13 SGB I) beantrage ich daher eine erneute Überprüfung und Berechnung meines Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Das "grüne" mit rein, das rote, durchgestrichene weglassen.
§§ sollen die selber raussuchen. Das gehört zu deren Job.
Außerdem: sollte das vor Gericht gehen und Du PKH beantragen könnte die abgeschmettert werden, weil Du ja die §§ alle kennst.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#13

Beitrag von Günter »

keiner Weise aufgeklärt, d.h. Sie sind der Ihnen obliegenden Beratungspflicht nicht im vollem Umfang nachgekommen.
Die haben auch nicht teilaufgeklärt, die haben schlichtweg ihre Aufklärungspflicht verletzt. Ob zu zehn % oder zu hundert ist unerheblich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Jules
Beiträge: 4
Registriert: Mi 11. Mär 2015, 11:15

Re: Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid?

#14

Beitrag von Jules »

Vielen Dank für die Anmerkungen:)!
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“