ALG 1 oder 2??

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

ALG 1 oder 2??

#1

Beitrag von OLDMEN55 »

Ein herzliches Hallo.

Eine gute Bekannte von mir ist kurz vor dem 2. Staatsexamen und hat das Referendariat damit bald beendet. Jetzt muß sie sich vorsorglich arbeitslos melden.

Hat sie Anspruch auf ALG 1 oder fällt sie sofort auf H4?

Laut Seminarleitung sollte sie H4 beantragen. Ich meine ALG 2.

Was ist nun richtig.


Danke für die Antworten
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35657
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG 1 oder 2??

#2

Beitrag von marsupilami »

H4 und ALG II ist das Gleiche.

ALG 1 gibt es dann, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung eine bestimmte Anzahl von Monaten gearbeitet hat.
Und zwar sozialversicherungspflichtig, d.h. AG hat sie "ordentlich angemeldet" (KK, RV, PV).

In dem Falle würde ich einfach pi mal Daumen vermuten, dass evtl. Anspruch auf ALG 1 besteht (wg. bezahlter Praktika o.ä.), die Höhe aber auf gar keinen Fall ausreicht um davon Leben und Unterkunft zu bestreiten.

http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2015

http://biallo.sueddeutsche.de/tz/suedde ... echner.php


Was ebenfalls nicht zu verachten ist: prüfen, ob evtl. Anspruch auf Wohngeld besteht bzw. man/vrau mit ALG 1 und Wohngeld hinkommt.
Das vermeidet die schärferen Restriktionen des ALG-II-Bezuges.

Wohngeldrechner gibt's ebenfalls im Netz:
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

http://biallo.sueddeutsche.de/tz/suedde ... echner.php
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35657
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG 1 oder 2??

#3

Beitrag von marsupilami »

marsupilami hat geschrieben:H4 und ALG II ist das Gleiche.
Sorry, falsch!

Hartz IV ist eines der Reformpaket.
Hat mit ALG I und/oder II erstmal nichts zu tun.


ALG II ist die Frühere Sozialhilfe, heute Grundsicherung genannt.


Die beiden Begriffe werden gerne falsch verwendet.
Auch von Journalisten und Medien.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG 1 oder 2??

#4

Beitrag von Koelsch »

Guck mal, ob hier die Frage beantwortet wird - http://www.lto.de/recht/studium-referen ... atsexamen/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#5

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank marsupilami für deine Antwort.

Sie ist Lehramtsreferendariat und hat ganz normal 18 Monate dort gearbeitet. Das wurde besoldet als Beamtenanwärter mit privater Kranken-Versicherung usw. usw.

Ich weiß nur das sie 1250 Euro netto hatte. Steuern wurde wenig bezahlt, so wie es so üblich ist als Ref. Natüröich kommen dann noch Abzüge für private "Lehrerversicherungen" und privaten Karankenversicherungen. Ich glaube wegen 50% Zuschuß oder Ähnlichem. Ich kann mich da nicht so aus.

Dann sollte sie also doch ALG 1 und nach meiner Einschätzung ca. 700 Euronen bekommen. Das Brutto ist mir nicht bekannt.


Auch vieln Dank an Kölsch.

Diese Seite kannte ich noch nicht, hilft auch weiter. :jojo:
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#6

Beitrag von OLDMEN55 »

Sehr interessant fand ich

Zitat:
Entgegen weit verbreiteter Gerüchte ist es für Referendare nicht notwendig, sich drei Monate im Voraus als arbeitssuchend zu melden. Denn ob das Examen überhaupt bestanden ist, steht erst nach der mündlichen Prüfung sicher fest.
Bei Nichtbestehen bleibt der Referendar ein solcher, wird also nicht arbeitslos. Besteht er, endet sein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, und die Arbeitslosigkeit beginnt.


War mir völlig unbekannt.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35657
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG 1 oder 2??

#7

Beitrag von marsupilami »

Könnte aber sein, dass das JC auf dieser 3-Monats-Regelung besteht!
Der/die DeliquentIn soll sich auch darauf schon mal psychisch und physisch vorbereiten.
Also entsprechende Argumentations-Kette notieren.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG 1 oder 2??

#8

Beitrag von Günter »

Da ALG I beantragt wird ist das JC nicht zuständig, sondern die BA.

Da keine Kristallkugel über das Bestehen des Examens Auskunft gibt, kann sie sich erst nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse arbeitssuchend melden.

Mach doch keine schlafenden Pferde scheu oder wie das heißt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35657
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG 1 oder 2??

#9

Beitrag von marsupilami »

Es schadet aber auch nix, wenn man/vrau sich eine bissfeste Hose zulegt.
Signatur?
Muss das sein?
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#10

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hoffe ich kann dann als Beistand mitgehen. Das mit der Glaskugel find ich auch gut. :bravo:

Leider sind die Reffs von 24 Monate auf 18 gekürzt worden. Das hat den Nachteil, dass der gleiche Stoff durchgepauckt wird und man zudem 6 Monate arbeitslos wird.
Im April / Mai wird ein Schulleiter keinen mehr einstellen. Die Stellen sind begrenzt und wer weiß wo was frei wird. Die Betreffende. fährt jetzt schon ca 50km bis zur Schule und dann mehrfach die Woche zum Seminar weitere 30km, natürlich nach der Schule. :angel:
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG 1 oder 2??

#11

Beitrag von Koelsch »

Es wird eben überall gespart :ironiea:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30957
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: ALG 1 oder 2??

#12

Beitrag von kleinchaos »

In Sachsen werden Lehrer gesucht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: ALG 1 oder 2??

#13

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben:
marsupilami hat geschrieben:H4 und ALG II ist das Gleiche.
Sorry, falsch!

Hartz IV ist eines der Reformpaket.
Hat mit ALG I und/oder II erstmal nichts zu tun.


ALG II ist die Frühere Sozialhilfe, heute Grundsicherung genannt.


Die beiden Begriffe werden gerne falsch verwendet.
Auch von Journalisten und Medien.

Sorry, Marsu, aber hier liegst Du falsch!

Es gibt ALG I (das ist im SGB III - Arbeitsförderung - geregelt), und es gibt ALG II (gerewgelt im SGB II - Grundsicherung für Arbeitslose -).

Die Bezeichnungen H-1 bis H-4 wurden seinerzeit im BMAS kreiert, um die verschiedenen Materien auseinanderzuhalten.

Ach was, was soll ich mir hier etwas mühsam zusammenformulieren, es gibt ja Leute, die das schon gemacht haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept

Ein Kollege von mir weigert sich ostentativ, die Bezeichnung Hartz-4 zu gebrauchen, da er den Namen Peter Hartz nicht in den Mund nehmen will.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#14

Beitrag von OLDMEN55 »

kleinchaos hat geschrieben:In Sachsen werden Lehrer gesucht

Danke KC für den Hinweis, aber Lehrer ist nicht Lehrer. So sollten die Fächer uns die Schulform schon passen. In diesem Fall Fremd-Sprachen in einem Gymnasium.

So viel ich mitbekommen habe, gibt es extra Lehrerseiten im I-Net für ausgeschriebene Stellen. Auch muß man auch zwingend warten, bis man das Zeugnis hat, dann erst bewerben.

Am Anfang des Studiums wurde "vorhergesagt" das gerade diese Fächer gesucht werden. Jetzt hat sich wegen der aktuellen politischen Situation einiges geändert.


Man wird sehen was draus wird, aber erst nach den Sommer-Ferien.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG 1 oder 2??

#15

Beitrag von Günter »

Auch muß man auch zwingend warten, bis man das Zeugnis hat, dann erst bewerben.
Und genau deswegen kann es keine 3 Monatsfrist geben.
marsupilami hat geschrieben:Könnte aber sein, dass das JC auf dieser 3-Monats-Regelung besteht!
Der/die DeliquentIn soll sich auch darauf schon mal psychisch und physisch vorbereiten.
Also entsprechende Argumentations-Kette notieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#16

Beitrag von OLDMEN55 »

Da hast du Recht Günter. Ich hab mir das wichtige kopiert und für den Fall der Fälle weggelegt.

Wie ich das JC einschätze, halten sich aber an ihren 3 Monatsfristen fest.

Da kann kommen wer will.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: ALG 1 oder 2??

#17

Beitrag von Günter »

BA, nicht JC. Du hast oben das Argument, dass sie erst nach bestandener Prüfung arbeitssuchend ist. Wenn Prüfung nicht bestanden, dann gilt der Ausbildungsvertrag weiter.

Also kann sie sich erst mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses arbeitssuchend melden und nicht eine Minute früher.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#18

Beitrag von OLDMEN55 »

Update:

Die Betreffende hat sich heute telefonisch bei der BA gemeldet.
Da sie im Beamtenanwärterin ist und die BA sowieso keine Handhabe in Betreff auf Lehrerstellen, braucht sie sich erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden.


Vielen Dank für die Unterstützung :knutsch:
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#19

Beitrag von OLDMEN55 »

Update:

Das Zweite Staatsexamen war SEHR erfolgreich, Gesamtnote 1,2. Trotzdem keine Stelle im Umkreis von 70km Luftlinie bekommen.

Zwei Vorstellungen ganz schön weit weg, aber war nichts. Noch nicht einmal bis zu den Ferien als Vertretung. Eine Stelle hätte sie annehmen können ca. 50 km Hinweg, für 6 Stunden die Woche. Aber allein die Benzinkosten kommen damit nicht hin.

Da nicht jeder der Refs. ein Job bekommen hat, wird gemunkelt, das man nur ALG 2 bekommt, weil man ja nichts eingezahlt hat. ???

Jetzt auch noch das Problem mit der privaten Krankenversicherung. Muss die jemanden gehen lassen? Arbeitslos und private Krankenversicherung geht doch nicht!

Weiß jemand etwas darüber?

Danke für jede Antwort
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#20

Beitrag von OLDMEN55 »

Hab selber was gefunden.

Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat. Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass die Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage beitragspflichtig beschäftigt war. Der beitragspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt sind Wehr- und Ersatzdienst von mindestens 10 Monaten und der Bezug von Elterngeld. Wer ein Jahr einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist und unter 45 Jahre alt ist, erhält für die Dauer von sechs Monaten Arbeitslosengeld in Höhe von 60% des jeweiligen Nettoentgeltes, bei mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind 67%. Bei längeren Beschäftigungszeiten verlängert sich die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges auf bis zu 12 Monate für unter 50 Jährige.
Arbeitslosengeld kommt für Referendare nur dann in Betracht, wenn sie den Vorbereitungsdienst als Angestellte und nicht als Beamte auf Widerruf absolviert haben.


Arbeitslosengeld II

Referendarinnen und Referendare haben als Arbeitslose nach dem Referendariat Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die wichtigsten sind:
Man muss erwerbsfähig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Man muss hilfebedürftig sein, also weder über Vermögen noch über Einkünfte verfügen. Dafür gelten bestimmte Grenzwerte.
Angerechnet werden Einkünfte von Ehegatten und Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften (Bedarfsgemeinschaften).
Das Arbeitslosengeld II beträgt für Alleinstehende 364,-- Euro monatlich zzgl. der (angemessenen) Miete. Weitere Informationen dazu sind bei der GEW und bei der Arbeitsagentur erhältlich.


Krankenversicherung

Die Referendarinnen und Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben während des Vorbereitungsdienstes einen Anspruch auf Beihilfe und sind in einer privaten Krankenversicherung versichert. Mit Ende des Vorbereitungsdienstes entfällt die Beihilfeberechtigung, so dass der 100% Krankenversicherungsschutz durch eine anderweitige Absicherung hergestellt werden muss. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:

Sofern Arbeitslosengeld gewährt werden, erfolgt eine Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über das Arbeitsamt. Es ist in diesem Fall auch möglich, die private Krankenversicherung beizubehalten und einen Zuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten, falls die Versicherung einen entsprechenden Tarif anbietet.
Wer eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, ist grundsätzlich ebenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Versicherungspflichtig ist eine Arbeitnehmertätigkeit dann, wenn die Einkünfte 400,- € monatlich übersteigen. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse, die von vornherein nicht länger als 2 Monate oder 50 Tage dauern, sind sozialversicherungsfrei.

Verheiratete arbeitslose ehemalige Referendarinnen und Referendare unterliegen der Familienversicherung, wenn ihre berufstätigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und sie selbst nicht versichert sind. Auch gemeinsame Kinder fallen in der Regel unter die Familienversicherung des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten.

Bei vielen privaten Krankenversicherungen ist es möglich, den Vertrag für eine Übergangsfrist ruhen zu lassen oder zu einem niedrigeren Tarif weiterzuführen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn man bei einer späteren Verbeamtung keinen neuen Vertrag abschließen will, weil er z. B. aufgrund von Alter etc. teurer ist als der bisherige.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: ALG 1 oder 2??

#21

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: ALG 1 oder 2??

#22

Beitrag von tigerlaw »

@oldmen55: Im Prinzip hast Du die richtigen Texte gefunden, nur die Geldbeträge für H-4- sind inzwischen höher.

Ich weiß jetzt nicht, ob in der PKV (wie in der Lebensversicherung) inzwischen Unisex-Tarife Zwang sind. Auf jeden Fall ist Deine Bekannte ja noch recht jung, so dass sie - da ein "gutes Risiko" - noch recht geringe Prämien zahlt. Sie sollte sich bei Ihrer PKV erkundigen, ob es einen Tarif gibt (mit möglichst wenig Jahres-SB), der nur so viel kostet wie die halbe Basisversicherungs-Prämie, denn bis zu diesem Betrag zahlt das JC die Prämien.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#23

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank für die Info @tigerlaw

Gerade mit der PKV gibt es Probleme. So kommt esrt mal keiner zum Gespräch, dann schickten sie gestern (erst) einen "Mitarbeiter" der sich nicht auskennt. Eine Beratung stell ich mir anders vor.

Mal schauen was so wird.
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLDMEN55
Benutzer
Beiträge: 340
Registriert: Di 26. Mär 2013, 18:02

Re: ALG 1 oder 2??

#24

Beitrag von OLDMEN55 »

Heute Morgen war ich Beistand bei der Betreffende und habe noch Fragen.

Unter-Miete wird bar bezahlt, deswegen Unter-Mietvertrag. Darf der geschwärzt werden damit man den Namen des hauptmieters nicht mehr erkennen kann?

KFZ-Schein, Kaufvertrag wird verlangt. Auf Nachfrage ob dies notwendig ist, wurde betont das man den haben muß und wenn man den Wagen, wie hier geschehen ist, erst kurz hat, auch den Kaufvertrag mitzubringen hat. ???

Nachweis über bestehender KFZ-Versicherung. ???

Wie erwähnt alles beim Erstantrag.

Heute waren 2 Termine direkt hintereinamder. Beide wollten Telefonnummer, sowie den Ausweis Kopieren dem aber widersprochen wurde und Komunikation nur schriftlich.

Beim 2. "Vorsprechen" wurde dann nocheinmal gesagt dass morgen der nächste Termin beim Arbeitsvermittler stattfindet. Darufhin ein Einwand unsererseits, dass das Land die Herrschaft über Lehrer hat und die ARGE gar nicht vermitteln kann, verpuffte.
"Sinngemäß": Wenn Geld haben wollen, dann kommen!


Von der PKV hat sich ein "Wissender" gemeldet, der kannte sich wirklich aus. Leider muss man Glück habe, wenn man einen erwischt.

Zwischenzeitlich haben sich 3 Schulen bei denen man sich nicht beworben hat gemeldet und bekundeten starkes Interesse. 1 Jahres Vertretungen nach den Sommerferien. Aber ab dem 15. Mai werden wieder Stellen ausgeschrieben und dabei werden die studierten Fächer auch verstärkt gefragt sein, also auch Planstellen.


Vielen Dank für die Unterstützung.

mfg
Gruss
OLD Men


Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35657
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: ALG 1 oder 2??

#25

Beitrag von marsupilami »

Mit dem Kfz-Schein hat man alle Daten, um den (im Vermögen angegebenen) Wert des Kfz. zu überprüfen. Soll von mir aus sein.

Was aber soll der Kaufvertrag? Will man überprüfen, ob der tatsächliche und der gezahlte Wert übereinstimmen?
Wenn Kaufvertrag, dann nur geschwärzt!
Es geht das JC einen feuchten Kehrricht an, bei wem gekauft wurde!


Nachweis über bestehende Kfz.Versicherung?
Ich dachte bisher, man bekommt ein Fahrzeug nur zugelassen bzw. angemeldet und Nummernschilder, wenn bei der Kfz.-Zulassungsstelle - und nicht beim JC - eine Versicherung vorgelegt wird!
Die Höhe der Versicherung ergibt sich aus den entsprechenden Überweisungen / Abbuchungen vom Konto!


Scheint eines dieser JC's zu sein mit einem etwas anderen Dienstleistungsverständnis.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“