ALG I, Maßnahme?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Bellamy
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ALG I, Maßnahme?

#1

Beitrag von Bellamy »

Ich beziehe ALG I seit mehreren Monaten. Leider wurde ich aber trotz Bewerbungen nicht so häufig zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Die Vermittlerin hat bei meinem letzten Besuch angesprochen, dass sie in meinem Fall eine sog. Bewerbungscoaching und Training für sinnvoll hält. Sie hat mir einen Infozettel ohne Rechtfolgenbelehrung mitgegeben. Der Zettel ist gar nicht von der Arbeitsagentur sondern wirklich nur mit der Information diesbezüglich. Ich soll ihr bald Bescheid sagen, ob ich es mitmachen möchte. Ist damit eine Maßnahme gemeint? Wenn man es nicht akzeptiert, wäre es mit einer Sanktion zu rechnen? Ist so einen Kurs überhaupt sinnvoll? Wie lange und wie oft findet es statt?
Olivia
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Re: ALG I, Maßnahme?

#2

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Meine laienhafte Meinung dazu: ich würde das Coaching auf jeden Fall machen und mir die Kenntnisse aneignen. ALG I ist was grundsätzlich anderes als ALG II, und Du solltest alles daran setzen, nach 12 Monaten nicht ins ALG II abzurutschen. Wer erstmal dorthin abgerutscht ist, kommt dort nur noch sehr schwer heraus. Du kannst Dir das so ähnlich vorstellen wie bei einem Karrussell, wo man rausgeschleudert wurde. Versuche mal dort wieder einzusteigen, während es sich dreht!

Die Massnahmen bei ALG I sind anders als die bei ALG II. ALG I ist eine Versicherungsleistung und der Arbeitslose wird relativ normal behandelt. ALG II dagegen müsstest Du Dich warm anziehen! :kalt:
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marsupilami
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Re: ALG I, Maßnahme?

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Jep, vermutlich ist damit eine Maßnahme gemeint.
Ein Bewerbungstraining.

Wg. der Anzahl der Einladungen zu Bewerbungsgesprächen:
Das ist ja abhängig von mehreren Faktoren, die zum Teil außerhalb Deiner Einflußnahmemöglichkeiten liegen.


Aufgrund von was genau hält der/die ArbeitsvermittlerIn die Teilnahme an so einer Maßnahme für sinnvoll?
Meckert sie am Anschreiben herum, am Lebenslauf, ....?

Soweit ich weiß, geistern hier im Forum ziemlich häufig andere Foristen herum, die bisken Ahnung von Anschreiben und LeLauf haben.
Wenn Du magst, anonymisiere (Name und Adresse weg, Firmennamen aus dem LeLauf raus) beides, lad' das mal hoch und dann können die einen Blick drauf werfen und eine Kommentar abgeben.
Aber wirklich nur, wenn Du magst.


Der Info-Zettel ist vermutlich eine Info von so einem "Coaching-Verein" der div. Maßnahmen anbietet und für das JC bzw. Arbeitsagentur durchführt.
Ist da vielleicht eine Internet-Adresse angegeben?

Solange Du keine förmliche Zuweisung hast, mußt Du nicht teilnehmen.


Schwieriger wird's, wenn Du eine förmliche Zuweisung hast, also an der Maßnahme teilnehmen mußt.
Dann kannst Du evtl., wenn Du ohne wichtigen Grund da wegbleibst oder fehlst, sanktioniert werden.


Gibt es eigentlich eine EGV? Eingliederungsvereinbarung?
Wenn ja, magst Du auch die mal anonymisieren und hochladen?

Hier gibt es ein paar Anleitungen:
http://alg-ratgeber.de/forum22/
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Günter
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Re: ALG I, Maßnahme?

#4

Beitrag von Günter »

Liebe Olivia, kennst du auch nur einen menschen, der durch ein Bewerbungstraining Arbeit gefunden hat? Ich nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: ALG I, Maßnahme?

#5

Beitrag von Olivia »

@Günter: Ich auch nicht. Eigenerfahrung mit meinem ersten Bewerbungstraining war aber durchaus positiv, da ich damals überhaupt nicht wusste, wie man eine Bewerbung schreibt. Besser ist natürlich, man setzt sich auch ohne Bewerbung durch und lässt sich empfehlen bzw. wird auf Zuruf akzeptiert, je nach Branche.

Beim zweiten und dritten Bewerbungstraining ist mir dann allerdings schnell die Lust vergangen.
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marsupilami
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Re: ALG I, Maßnahme?

#6

Beitrag von marsupilami »

Aber ich.

Ich hatte ja Arbeit durch die Bewerbungstrainings. :verlegen:
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Olivia
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Re: ALG I, Maßnahme?

#7

Beitrag von Olivia »

Also meiner Meinung nach kann ein Bewerbungstraining durchaus Sinn ergeben. Vor allem im ALG I, wo man ja ganz anders behandelt wird als im ALG II. Noch dazu, wenn einem die Zeit davonläuft (nach 12 Monaten landet man im ALG II) und wenn die Bewerbung Dreh- und Angelpunkt für das Finden einer neuen Stelle ist.

Wie ist denn die Meinung der TE dazu? Bestehen Kenntnisse oder eher nicht?
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Günter
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Re: ALG I, Maßnahme?

#8

Beitrag von Günter »

jaja und die Erde ist ne Scheibe.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: ALG I, Maßnahme?

#9

Beitrag von marsupilami »

Jetzt laß mal den Thread-Ersteller zu Wort kommen und dann sehen wir weiter.
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kleinchaos
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Re: ALG I, Maßnahme?

#10

Beitrag von kleinchaos »

Wir haben hier in Leipzig einen, der ist ein Ein-Mann-Betrieb. Hin und wieder kann er sich auch mal ne Sekretärin leisten. Personalvermittlung und Bewerbungscoaching. Vorrangig für Hochschulabsolventen, aber auch für andere. Einzelcoaching, mit perfekten Unterlagen, mit Videoaufzeichnung für die Gespräche, mit Typberatung. Er hat damit Erfolg und vermittelt auch recht gut. An Zeitarbeitsfirmen vermittelt er nicht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Bellamy
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Re: ALG I, Maßnahme?

#11

Beitrag von Bellamy »

Vielen Dank für so viele Antworten!

Meine Vermittlerin hat meine Bewerbungsunterlagen selbst angeschaut und bestätigt, dass es nicht viel Verbesserungspotenzial gibt. Kein Wunder, da ich dafür auch eine professionelle Bewerbungshilfe benutzt habe. Das Hauptproblem ist nur, dass ich nicht so oft eingeladen wurde. Eine EGV habe ich auch, aber da gibt’s nichts Überragendes:

Unterstützung durch die AA: Veröffentlichung des Stellengesuchs (JOBBÖRSE), Nutzung der LERNBÖRSE, Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen der AA, Vermittlungsvorschläge, soweit möglich + Reisekosten / Bewerbungskosten.
Aktivitäten: sich bewerben x / Wo + nachweisen.
Der Info-Zettel ist vermutlich eine Info von so einem "Coaching-Verein" der div. Maßnahmen anbietet und für das JC bzw. Arbeitsagentur durchführt.
Genau so ist es. Das Coaching wird von einer lokalen Firma durchgeführt. Wie lange kann so ein Coaching dauern?
Bei mir wird das ALG I sowieso in paar Monaten auslaufen. Wie sieht es mit einer Maßnahme aus, wenn man die Arbeitlosenzeit vorbei ist? Muss man es trotzdem weitermachen?

Wäre es möglich zunächst „Nein“ auf eine delikate Weise mitzuteilen? Dies müsste man ja auch irgendwie schriftlich formulieren und ggf. begründen.
Kommt eine Zuweisung per Post oder wie wird man darüber informiert?
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marsupilami
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Re: ALG I, Maßnahme?

#12

Beitrag von marsupilami »

Grundsätzlich gilt: Arbeitsaufnahme vor Teilnahme an der Maßnahme.
D.h., wenn Du 3 Tage nach Maßnahmebeginn einen Job anfangen kannst, hat die AA und der "Maßnahmeträger" Pech gehabt.

Maßnahme und Ende ALG I werden schon ein wenig aufeinander abgestimmt, da ALG II dann aus einem sog. anderen Topf kommt.
Unter ALG II wird es auch etwas schwieriger, "Nein!" zu einer Maßnahme zu sagen.


Das Urteil Deiner Vermittlerin zu Deinen Bewerbungsunterlagen lassen wir einfach mal so stehen bzw. ich kommentiere das nicht weiter.

Was hast Du denn für eine Quote? d.h. wie viele Bewerbungen kommen auf eine Einladung zu einem Gespräch?


Was anderes: Hast Du mal daran gedacht, Dich evtl. über die AA in Deinem Beruf bzw. Berufs-Umfeld fortzubilden oder weiterzuqualifizieren in Deinem Job?
Hast Du da mal bei Deiner Vermittlerin nach Möglichkeiten nachgefragt?


Nachtrag: eine evtl. "Zuweisung" zu einer Maßnahme bekommst Du per Post, schriftlich.
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Olivia
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Re: ALG I, Maßnahme?

#13

Beitrag von Olivia »

Also wenn die Bewerbungsunterlagen in Ordnung sind, gibt es keinen Grund, noch ein Bewerbungstraining zu absolvieren. Denn dann liegt der "Grund" einfach in der mangelnden Resonanz potentieller Arbeitgeber. Das würde ich der Arbeitsvermittlung auch genau so sagen.

Überhaupt werden nicht so viele Jobs über Bewerbungen vergeben, sondern mehr über persönliche Kontakte und Empfehlungen. Ich würde versuchen, falls vorhanden solch ein Netzwerk zu nutzen. Falls nein, natürlich trotzdem viel Erfolg mit den Bewerbungsschreiben! :Daumenhoch:
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