Nebenjob bei ALG1

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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georg2016
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Nebenjob bei ALG1

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

da ich neben meiner Bewerbungstätigkeiten und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen "nicht viel mehr zu tun habe" - Und das Arbeitsamt den Bedarf (siehe frühere Threads) - eher nicht so gerne decken wird wie es scheint, habe ich mir als Plan B überlegt die knappe finanzielle Lage mit einem kurfristigem Nebenjob aufzubessern. (Man bekommt ja lokal meistens schnell was auf solche Basis, Pizza ausliefern etc.)

Habe mich zum Thema nun belesen. Was ich so mitbekommen habe.

- Maximal 165 Euro damit es für die ALG1 Leistung unschädlich ist
- Maximal 14 Std und 59 Min. / Woche (Ab 15 Std die Woche gilt man nicht mehr als Arbeitslos)
- Job muss am ersten Tag der Agentur gemeldet werden.

Ist das wirklich alles was man beachten muss?

Als Zusatzinfo wüsste ich gerne wie berechne ich die ALG1 Minderung sofern der Verdienst 165 Eur übersteigt.

mfG

georg2016
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Koelsch
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Re: Nebenjob bei ALG1

#2

Beitrag von Koelsch »

Alles richtig, wenn Lohn die € 165 übersteigt, wird meines Wissens der übersteigende Betrag komplett abgezogen (§ 155 Abs. 1 SGB III)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Nebenjob bei ALG1

#3

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Malergeselle
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Re: Nebenjob bei ALG1

#4

Beitrag von Malergeselle »

Guten Morgen,
mir wurde von der Sachbarbeiterin gesagt,ich darf erdienen was ich will,aber alles über 175 Euro wäre weg.

Und das mit den 15 Std. stimmt,aber die beinhalten nach ihrer Aussage auch die Fahrzeit zur Arbeitsstelle.
So wurde mir das mitgeteilt. :1:
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kleinchaos
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Re: Nebenjob bei ALG1

#5

Beitrag von kleinchaos »

Blödsinn. Jedenfalls das mit der Fahrtzeit. Das würde ja bedeuten, dass du die wie Arbeitszeit bezahlt bekommen würdest. Was ja nun echt Quatsch ist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Nebenjob bei ALG1

#6

Beitrag von Koelsch »

Es sind 165 € und meines Wissens zählt die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit. Anscheinend sollte sich die SB mal für eine Grundausbildung vormerken lassen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Nebenjob bei ALG1

#7

Beitrag von kleinchaos »

Ich helfe gern weiter gegen eine angemessene Spende an unseren Verein ;)
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Malergeselle
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Re: Nebenjob bei ALG1

#8

Beitrag von Malergeselle »

Blödsinn. Jedenfalls das mit der Fahrtzeit. Das würde ja bedeuten, dass du die wie Arbeitszeit bezahlt bekommen würdest. Was ja nun echt Quatsch ist
Ich kanns nur so weitergeben wie es mir gesagt wurde,mein Frauchen war dabei. :1:
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kleinchaos
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Re: Nebenjob bei ALG1

#9

Beitrag von kleinchaos »

Wie Koelsch schon schrieb: 165€ sind anrechnungsfrei, alles was drüber ist wird angerechnet.
Die 15 Stunden je Woche sollten keinesfalls überschritten werden, weil du dann, egal wie wenig du verdienst, nicht mehr arbeitslos im Sinne des SGB III bist und das ALG 1 ersatzlos gestrichen wird.
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