Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

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Malergeselle
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Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#1

Beitrag von Malergeselle »

Hi,eine Frage,mal wieder.

Ich bin ja online bei der Jobbörse tätig und bekomme recht flott die diversesen Vermittlungsvorschläge (Zeitarbeit) auf die ich mich binnen 3 Tage bewerbe.
Natürlich setze ich anschließend den Status online auf BEWORBEN.

Anschließend erhalte ich 2-3 Tage später diese nochmal schriftlich mit der Post. :1:
Auf diesen notiere ich mir bisher nur das Datum wann ich mich beworben haben.

Muss ich diese Schriftstücke eigenlich mal beim Arbeitsamt einwerfen ? Es steht auch kein Datum drauf bis wann ?
Ich bestätige ja bisher immer alles online.

Und vor allem ,soll ich die zurücksenden ,ohne das ich ein Ergebniss eintragen konnte ?

Viele Grüße,
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Zur Sicherheit würde ich gegenüber dem Amt auch noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass Du Dich auf die Stellen beworben hast.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#3

Beitrag von Olivia »

Und das dann gegen Empfangsbestätigung im Jobcenter abgeben, alternativ via Einwurf-Einschreiben zurücksenden.
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#4

Beitrag von marsupilami »

Richtig, wie Koelsch und Olivia schon gepostet hatten.
Denn ich glaube nicht, dass sich der SB im JC die Zeit nimmt, zu verifizieren, wer sich alles wann auf diese Stellen online beworben hat.
Und auch nicht, wie viele Bewerbungen Malergeselle diesen Monat bereits getätigt hat.
Deshalb ja auch der zusätzliche Versand per Post.
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Muss das sein?
Olivia
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#5

Beitrag von Olivia »

Richtig. Wenn keine schriftliche Rückmeldung auf die VVs im JC eingeht, wird bestimmt ein Sanktionsbescheid erlassen. Online guckt da keiner nach. Und wenn keine Abgabebestätigung vorhanden ist, kann man im Zweifel nicht belegen, dass man reagiert hat.
Malergeselle
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#6

Beitrag von Malergeselle »

Wenn keine schriftliche Rückmeldung auf die VVs im JC eingeht, wird bestimmt ein Sanktionsbescheid erlassen.
Sanktionen obwohl ich noch bis 31.10 in "Urlaub" (mein Resturlaub der letzten Firma) und erst ab dann arbeitslos bin ?
Online guckt da keiner nach.
Das stimmt nicht,es stand das ein oder andere Mal als Zusatztext ,das darauf Zugriff genommen wurde.

Aber ich werde die nächsten Tage mal alle bis dahin eingegangenen Schriftstück abgeben. :Daumenhoch:
Und wenn keine Abgabebestätigung vorhanden ist, kann man im Zweifel nicht belegen, dass man reagiert hat.
A) ich habe einen Screenshot
B) alle Mails gespeichert

Bis dato in 3 Wochen 109 Bewerbungen verschickt.
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#7

Beitrag von Koelsch »

Da kann Dir niemand vorwerfen, Du hättest Dich nicht bemüht :Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Malergeselle
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#8

Beitrag von Malergeselle »

Das hoffe ich,80% der umliegenden Firmen habe ich durch (5 Städte),der Rest hat keine Mailadresse bzw Homepage.
Denen ohne Mailadresse schicke ich dann eben eine schriftliche Bewerbung.
Mehr kann ich nicht machen. In meinen Augen. :1:
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#9

Beitrag von Koelsch »

Das siehst Du richtig, mehr ist im Moment nicht drin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#10

Beitrag von schimmy »

Sind die Vermittlungsvorschlaege mit einer Rechtsfolgebelehrung?
Malergeselle
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#11

Beitrag von Malergeselle »

4 von 12 ja.
Aber wie gesagt,ich bin ja noch nicht arbeitslos,bis zum 31.10 (Resturlaub) freigestellt.
Ab 1.11 arbeitslos.

Hinten auf den Zetteln steht unter anderen das ich auch online Rückmeldung geben kann?
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#12

Beitrag von marsupilami »

Vergiß diese online-Rückmeldung!
Das ist im Ernstfall nicht gerichts-fest.
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Malergeselle
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#13

Beitrag von Malergeselle »

Guten Morgen,ich kann die Sache aufklären,das ich per Mail von meinem Arbeitsvermittler die Nachricht bekommen habe,das
online ausreicht.(Ich hatte nachgefragt)
Natürlich werde ich diese Mail "besonders" abspeichern. :Daumen:
Siehe Text zeigen:
► Text anzeigen
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschäge zurücksenden ?

#14

Beitrag von marsupilami »

Gut.
Mach das so.
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