ALG I und PDU 2 Antrag auf Mitnahme von ALG I ins Ausland wegen monatelanger Arbeitsunfähigkeit nicht vor Umzug möglich

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Aril
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ALG I und PDU 2 Antrag auf Mitnahme von ALG I ins Ausland wegen monatelanger Arbeitsunfähigkeit nicht vor Umzug möglich

#1

Beitrag von Aril »

Kurzzusammenfassung:
Darf mir die AfA die Leistung verweigern, weil ich wegen mehrmonatiger durchgehender Arbeitsunfähigkeit (noch während ich mich in einen unbefristeten Anstellungsverhältnis befand und die nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiter bestand, unter Zahlung von Krankengeld), nicht vor "Umzug" nach Österreich (gemeldet bin ich noch in Deutschland) einen PDU 2 Antrag (Mitnahme der Leistung ins Ausland) stellen konnte. Der Antrag wäre zu 99,9% bewilligt worden, wegen Familienzusammenführung (mein Mann hat einen unbefristeten Job in Österreich angenommen). Ich konnte wegen der Arbeitsunfähigkeit und den Bezug von Krankengeld noch dazu gar kein Arbeitslosengeld I beantragen, sondern erst als ich zwei Wochen nach dem Umzug wieder arbeitsfähig war.


Hier die ausführliche Schilderung meinen komplizierten Fall:

Am 1.02 habe ich mein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichsten Termin, den 31.05, gekündigt, weil es wegen Mobbings und daraus resultierender Depression für mich untragbar war dort weiterhin zu arbeiten. Ein Schreiben meiner behandelnden Ärztin die mir eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen attestiert liegt vor.

Ab den 11.04.2016 war ich durchgehend arbeitsunfähig bis zum 15.10.2016 „geschrieben“. In der Zwischenzeit hat mein Mann zum 31.07.2016 gekündigt und eine neue Arbeitsstelle zum 1.08 angetreten, der Sitz der Firma liegt in Österreich. Deshalb kündigte mein Mann den Mietvertrag zum 30.09.2016 und mietete eine neue Wohnung in Österreich ab den 01.10 an.

Ich habe weder die Wohnungskündigung noch den Mietvertrag für die neue Wohnung mit unterschrieben. Auch bin ich noch an der alten Adresse in Deutschland gemeldet (ich weiß dass ich mich eigentlich innerhalb von 2 Wochen ummelden müsste)…

Nun ist es so dass ich seit den 01.10 im „Urlaub“ bei meinen Mann bin (dazwischen aber immer wieder bei meinen Eltern in Deutschland) und nur für die Arbeitslosmeldung und einen Gerichtstermin beim Arbeitsgericht (mein Ex-Arbeitsgeber hat keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 2 Wochen geleistet und mir auch keine Urlaubsabgeltung gewährt), wieder an meinen gemeldeten Wohnort war.

Am 15.10 habe ich den Arbeitslosegengeld Antrag online eingereicht und mich online arbeitssuchend gemeldet, am 18.10 habe ich mich persönlich arbeitslos gemeldet, mit der sofortigen Bitte mir den Antrag PDU 2 auszuhändigen und Erklärung des Sachverhalts. Leider fühlte sich kein Mitarbeiter der AfA zuständig und mir wurde nur gesagt dass mir ein Beratungstermin zugeschickt werden würde (eine Stunde vor Schließung der öffentlichen Beratung), den Antrag erhielt ich trotz mehrmaliger Bitte nicht.

Deshalb habe ich einen Tag später bei der Hotline der AfA angerufen und noch einmal darum gebeten bzw. den gesamten Sachverhalt geschildert, immer noch erhielt ich keine Auskunft bzw. den Antrag zugeschickt.

Ich habe noch einmal am 20.10 mit den Mitarbeitern der Servicehotline der Arbeitsagentur gesprochen, dass es wohl nicht sein kann dass ich nicht einmal den Antrag PDU 2 stellen kann und dass ich aufgrund meiner langen Arbeitsunfähigkeit benachteiligt werde, weil ich wegen meiner dieser den Antrag auf PDU2 oder wenigstens auf Bewilligung eines Urlaubs im Ausland nicht schon vor Aufgabe der Wohnung, „ganz normal“ stellen dürfte bzw. konnte, weil mir das im August und September verwehrt wurde mit der Begründung ich wäre ja noch arbeitsunfähig…

Jetzt teilt mir die Sachbearbeiterin am 24.10, am Telefon mit, dass mein Leistungsbescheid, den ich schon an der Adresse meiner Eltern erhalten habe, wieder durch einen Aufhebungsbescheid oder wie man das nennt „aufgehoben“ wird, weil ich falsche Angaben gemacht hätte und ich bei Antragsstellung ja schon im Ausland gewohnt hätte (ich bin nicht in Österreich gemeldet sondern in Deutschland, brauche ich denn unbedingt eine Wohnung um ALGI zu erhalten?
Kann das AfA von mir erwarten, dass ich mir solange das PDU2 noch nicht beantragt ist bzw. ich auf die Bewilligung warten muss, ich mir für die 1-4 Wochen extra eine Wohnung mieten muss? Die ich mir wenn ich nicht krank gewesen wäre, nicht hätte mieten müssen?

Ich kann wegen meiner Arbeitsunfähigkeit meinen zu 99,9% bewilligten Antrag auf PDU2 nicht fristgerecht vor „Umzug“ einreichen und nun erhalte ich deshalb keine Leistungen mehr? Das ist mehr als unfair und eine Benachteiligung aller Arbeitsunfähigen.

Was kann ich dagegen nun tun?
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Koelsch
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Re: ALG I und PDU 2 Antrag auf Mitnahme von ALG I ins Ausland wegen monatelanger Arbeitsunfähigkeit nicht vor Umzug mögl

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Leider kann ich Dir zu der Problematik nicht sehr viel sagen. Ich meine aber, für die ALG I Antragstellung brauchst Du durchaus eine Wohnung hier in Deutschland und auch der PDU2-Antrag muss vor dem Umzug in's Ausland gestellt werden. Schau bitte mal, ob Dir der Anhang etwas weiter hilft
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Aril
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Re: ALG I und PDU 2 Antrag auf Mitnahme von ALG I ins Ausland wegen monatelanger Arbeitsunfähigkeit nicht vor Umzug mögl

#3

Beitrag von Aril »

Vielen Dank Koelsch, dass du versuchst mir zu helfen.

Das Dokument in deinen Datenanhang kenne ich zu gut (ich gehöre zu den Menschen die Fragen zuerst googeln bevor sie sich extra für die Fragestellung in einen Forum anmelden), leider konnte es mir schon vor meiner Fragestellung hier nicht viel weiterhelfen.

Gestern kam der "Aufhebungsbescheid" an.
Bin gestern extra 7 Stunden zu meinen Eltern gefahren und habe mich heute rückwirkend zum 15.10.2016 beim Einwohnermeldeamt dort umgemeldet (wie gesagt ich war noch nie in Österreich gemeldet). Danach bin ich mit der Bescheinigung des Amts zur örtlichen AfA und habe ich dort erneut persönlich arbeitslos gemeldet, sowie natürlich noch einmal den Sachverhalt genau erklärt. Leider hat die Miniaußenstelle der AfA nur Mo + Mi + Do offen, sodass ich keinen sofortigen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin/Arbeitsvermittlerin bekommen, sondern erst für Montag.
Ich konnte also den mir endlich bei der Meldung ausgehändigte PDU2 Antrag nicht sofort ausfüllen und von der zuständigen Sachbearbeiterin bescheiden lassen bzw. nicht sofort 3 Wochen Urlaub gewährt bekommen, in der Zeit in der über den Antrag entschieden wird.

Hoffentlich löst sich nun alles am Montag beim Gespräch auf. Darf ich sagen, dass ich mich erst ab Ende November bewerben möchte, wenn ich mein Bachelorzeugnis (Uni) endlich erhalten habe? Weil meine berufliche Ausbildung in Österreich nicht wirklich anerkannt wird, sondern ich nur als Akademikerin als Fachkraft für diesen Bereich gelte?
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Koelsch
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Re: ALG I und PDU 2 Antrag auf Mitnahme von ALG I ins Ausland wegen monatelanger Arbeitsunfähigkeit nicht vor Umzug mögl

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich drück die Däumchen und würde keine "Verzögerung" bei den Bewerbungsbemühungen nennen. Ich denke auch, Du kannst Dich ohne Bachelorzeugnis bereits als Bachelor bewerben. Notfalls wird das eben nachgereicht.
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marsupilami
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Re: ALG I und PDU 2 Antrag auf Mitnahme von ALG I ins Ausland wegen monatelanger Arbeitsunfähigkeit nicht vor Umzug mögl

#5

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Man/vrau muss nicht immer und überall die ganze Wahrheit auf den Tisch legen.
Signatur?
Muss das sein?
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