Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbindung

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Abißlwasgehtimmer
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Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbindung

#1

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Gelegentlich bin ich hier im Bulletin Board noch als stiller Mitleser unterwegs. Im Kontext des einen oder anderen Beitrages finde ich immer wieder Anregungen im Rahmen der Auseinandersetzungen mit meinem Jobcenter. Besonders Benutzer tigerlaw‘s Objektivität weiß ich zu schätzen.

Rest des Posts f. Verf. gelöscht
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Sa 28. Jan 2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#2

Beitrag von Olivia »

Eventuell zwei Umschläge verwenden? In den einen die Befunde, in den anderen die Schweigepflichtentbindungen?

Schweigepflichtentbindungen sind immer freiwillig. Was will das Jobcenter da bitte prüfen?

Wieso ist die Frist zur erneuten Einreichung der Unterlagen nur 5 Tage, gerechnet ab dem Erstellungsdatum des Jobcenter-Antwortschreibens? Bis Montag müsste die Antwort schon wieder beim Jobcenter sein. Sollst Du etwa einen Eilkurier schicken?
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Günter
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#3

Beitrag von Günter »

Strafanzeige, Bruch des Dienst-, Brief- und Sozialgeheimnisses.

Ich tendiere seit geraumer Zeit dazu, die SBs persönlich anzuzeigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#4

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#3 Strafanzeige, Bruch des Dienst-, Brief- und Sozialgeheimnisses. Ich seh's wie Du, Günter.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#5

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#2 Olivia :-)
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Mi 25. Jan 2017, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#6

Beitrag von Koelsch »

Lies Dir dazu auch mal http://alg-ratgeber.de/selbststandig-un ... rafanzeige durch. Das heißt aber nicht, keine Strafanzeige o.ä. - nicht überall ist München.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#7

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#6 Koelsch

Für meinen Landkreis ist die Staatsanwaltschaft und Sozialgericht München zuständig. Aber das heißt für nicht aber nicht, dass ich keine Strafanzeige o.ä. erstatten würde. Es kommt ja auch immer auf den Einzelfall und den "richtigen" Rechtsbeistand an.
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Mi 25. Jan 2017, 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#8

Beitrag von Günter »

Nur um es mal klarzustellen, mir ist durchaus bewusst, dass ein Teil der Anzeigen ins Leere gehen wird, aber einige werden auch treffen. Und die machen den SBs klar, dass sie eben nicht in einer uneinnehmbaren Festung sitzen, sondern dass sie mit ihren rechtswidrigen Handlungen den Opfern die Lunte in die Hand drücken, mit deren Hilfe sie Feuer unter den Hintern bekommen. Wenn sich endlich mal nur jeder 4. Betroffene entsprechend wehren würde, dann wäre viel gewonnen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#9

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#10

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

# 9 So isses, Koelsch. #8 Seh' ich haargenau wie Du, Günter.

Mir geht es bei meinem Widerstand auch darum zu zeigen, dass ich als Bezieher von ALG 2 Leistungen nicht in einem rechtsfreien Raum lebe. Die Jobcenter sind von ihren deutlich über 4Mio "Kunden" Widerspruch nur in sehr geringem Umfang ge(ver)wöhnt.

Die alltägliche Hartz-IV-Willkür | Südwestrundfunkt (SWR) Stand: 02.11.2016, 10.38 Uhr
Weniger gebildet, viel sanktioniert. » Video | mp4 (15,72 MB)
Weniger gebildet, viel sanktioniert (Text des Beitrages) » Text des Beitrages
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Günter
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#11

Beitrag von Günter »

Dann wünschen wir dir viel Erfolg. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#12

Beitrag von Koelsch »

Das wünsche ich auch - wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#13

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Die ursprüngliche Textlänge wurde jetzt reduziert.

Danke für eure Statements und guten Wünsche.
Der ALG-Ratgeber Server mag mir bitte verzeihen, dass der etwas Text umfangreicher geworden ist.
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Mi 25. Jan 2017, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#14

Beitrag von Günter »

Der Server wird es dir verzeihen und der geneigte Leser wird eben lesen oder wegklicken.
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#15

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Ist eine Wende im Kampf um meinen Arbeitsstatus in Sicht?

Heute erhielt ich das erste Mal seit sieben Wochen Briefpost von meiner Betreuerin für Schwerbeschädigte, ohne die mich stets empörenden Hinweise auf Sanktion oder gar Versagen der Leistungen. Statt weiterhin an meiner Arbeitsfähigkeit zu zweifeln, darf ich jetzt plötzlich auf zwei Vermittlungsvorschläge reagieren. Klar, dass pro Vermittlungsvorschlag drei mal das Wort »umgehend« erscheint, z.B.»Bewerben Sie sich bitte umgehend ... stellen Sie sich bitte umgehend persönlich vor oder vereinbaren Sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin«.

Es versteht sich für mich, die Bewerbungen keinesfalls auf die lange Bank zu schieben, denn einerseits sind das zwei Tätigkeiten, die meinen Fähigkeiten entsprechen und andererseits ist zu beachten ( BGH Urteil vom 12.8.2009 – VIII ZR 254/08 ): »Mit der Aufforderung zur umgehenden Nacherfüllung wird eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist.«
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#16

Beitrag von Koelsch »

Da drück ich mal die Däumchen :Daumen: :Daumen:
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marsupilami
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#17

Beitrag von marsupilami »

:ironiea: :ironiea: :ironiea:

Dass er 'nen Job kriegt oder der Kelch an ihm vorübergeht?

:8:
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich trink doch nich, also zumindest nix alloholmäßiges , also hab ich's nicht so mit die Kelche .... obwohl, so'n schöner Blütenkelch .....
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#19

Beitrag von schimmy »

Du hast drei Werktage Zeit um dich auf die VV zu bewerben.
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#20

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#19 Immerhin kann ich mir mehr Zeit nehmen als die damaligen DDR-Bürger sich nach Schabowskis legendären "sofort, unverzüglich" am 9.11.1989 genommen haben.

Aber mal im Ernst. Wo sind "drei Werktage" manifestiert, die besagen, dass man(n) sich innerhalb dieser Frist auf die VV zu bewerben hat?
Gibt es eine Gesetzesgrundlage oder fällt das in den Ermessensspielraum der einzelnen JC-MitarbeiterInnen?
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Koelsch
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#21

Beitrag von Koelsch »

Für unverzüglich gibt es keine feste Definition, aber 3 Tage werden meines Wissens auch von diversen Gerichten als unverzüglich angesehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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schimmy
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#22

Beitrag von schimmy »

Die besagten drei Werktage Zeit für eine Bewerbung stehen in vielen EGV.
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#23

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

#21 unverzüglich, umgehend, augenblicklich, sofort, zeitnah - je mehr ich zu den Definitionen recheriere, desto jeck'er werd' ich. Es kommt wohl auf den Einzelfall und den Betrachter an, wie lange der Zeitraum der Handlungszeit sein kann. Spätestens am dritten Tage nach Erhalt scheint das Gebot der Stunde für ALG2ler.

:kopfkratz:

#22 Du hast Recht. Gut, dass Du mich darauf hingewiesen hast. Danke.

Nicht in meiner aktuell gültigen EGV, aber in einer EGV per VA findet sich der Satz »Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt, auf Stellenangebote oder Vermittlungsvorschläge«

Ich gehe davon aus, dass die Frist ab Erhalt der schriftlichen VVs per Briefpost gilt, d. h. Erstellungsdatum der schriftlichen VV plus Postlauf.

Das Erstellungsdatum der VV im Online Jobbörsen-Account ist identisch dem vorgenannten - wäre also theoretisch früher zu lesen, vorausgesetzt der Jobbörsen-Account würde werktäglich wie der Postbriefkasten kontrolliert werden. Das ist aber in keiner meiner EGVs festgelegt.

Habe mal alle EGV und VA der letzten Jahre aus dem Jobbörsen-Account als PDF heruntergeladen. Das Wort »Jobbörse« erscheint nirgends.
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marsupilami
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#24

Beitrag von marsupilami »

Ha!
schimmy hat was für den Thread-Ersteller gefunden!

http://alg-ratgeber.de/post427077.html#p427077


Und hier noch der direkte Link zum Urteil:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=151690


Koelsch:

Jetzt muss ich hier mal schmieren: Der Link jetzt: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 77#p427077
Signatur?
Muss das sein?
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Gesundheitsfragebogen verschlossenen Umschlag Informationsblatt zur Vorstellung im ÄD der AA * Schweigepflichtentbin

#25

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

marsupilami hat geschrieben:Ha! schimmy hat was für den Thread-Ersteller gefunden! http://alg-ratgeber.de/post427077.html#p427077
:brilleputzen1: Fragebogen = Fragebogen! Aha?
Zwischen dem 5-seitgen Gesundheitsfragebogen zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III und einem Personalfragebogen eines privaten Arbeitgebers liegen himmelweite Unterschiede.

Beim Gesundheitsfragebogen des ÄD der AA wird deutlich die Mitwirkungspflicht und mögliche Rechtsfolgen hinzuweisen. Dass das nicht sofortige Ausfüllen des Personalfragebogen des Arbeitgeber, der … P… und …service GmbH, nicht mit einer Sanktion nach dem SGB II zu belegen ist, wird wohl der fehlenden Rechtsgrundlage geschuldet sein. Die avisierten Sanktionen resp. Versagungs-/Entziehungsgründe gem. §§ 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung, allerdings haben es in sich.
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