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Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 18:28
von Koelsch
Wenn ich auf's Aktemzeichen gucke - das sind beides SGB II Sachen. Da gibt's keine Bagatellgrenze, das dürfte klar sein.

Hier haben wir aber 'nen SGB III = ALG I Fall, und da behauptet BA, wir haben € 10 Bagatellgrenze. Nur ich finde nirgends eine Rechtsgrundlage dazu - ich hab gesucht.

Es gab in ganz grauer Vorzeit mal 'ne Bagatellgrenze für solche Fahrtkosten in Höhe von DM 10,00

Die entsprechende BA Anweisung wurde aber meines Wissen ersatzlos gestrichen

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 18:54
von Günter
Besteht vielleicht die Möglichkeit die Reisekosten beim Prozess noch geltend zu machen ? Wenn denn mal der Termin kommt ?
Wenn du gewinnst muss der Antragsgegner deine Konsten bezahlen.

Also sämtliche Belege und Fahrscheine aufheben und Portokosten für die Schreiben ans Gericht. Ich würde die frankierten Briefe fotokopieren.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 19:10
von Koelsch
Die hier angesprochenen Reisekosten sind aber nicht Teil der laufenden Klage - leider. Also wäre da neue Klage nötig mit der Anregung", macht doch da eine Sache raus.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Sa 12. Aug 2017, 19:34
von Günter
:arge: Falsch interpretiert. Ich dachte du meinst die Fahrkosten zum Termin. :verlegen:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 21:32
von topas

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 21:41
von Koelsch
:Daumen: :Daumen:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 20:12
von topas
So es gibt es kleines update zum Fall.

Ich hatte ja seinerzeit die Fahrtkosten zur Maßnahme aus eigener "Tasche" bezahlt und einen Antrag auf übernahme gestellt.
Den Fahrtkostenantrag habe ich persönlich dort abgegeben (mit eingangsstempel), sowie mehrmals sachstandsanfrage gestellt.

Jo wie immer still und leise ruht der see, nach einem halben jahr habe ich tigerlaw um unterstüztung gebeten

Das tat er auch mit Erfolg. (Untätigkeitsklage)

Danke nochmals an tigerlaw

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 20:25
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 22:05
von tigerlaw
topas hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 20:12 (...)
Das tat er auch mit Erfolg. (Untätigkeitsklage)

Danke nochmals an tigerlaw
:verlegen: :verlegen:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:58
von topas
So ich war bei einer Sozialberatung, dort riet man mir gegen den VA noch Widerspruch zu erheben.
Ich weiss es muss nun ein Überprüfungsantrag werden. Ich nehme dann den § 37 SGB III und es gibt noch was
zum Zeitpunkt der EGV und des VA hatte ich noch keinen Bewilligungsbescheid, soweit mir bekannt ist geht das garnicht. Wie ist Eure Meinung dazu ? (Arbeitslosengeld 1)

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 19:19
von Koelsch
Der § 37 SGB III hat nicht den Bewilligungsbescheid als Voraussetzung sondern "nur" die Arbeitslosmeldung.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 19:32
von topas
ich finde es gerade nicht, hatte es aber. Hier ist immer noch Chaos wegen dem zweiten Unfall.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 14:19
von topas
Hallo, oh wunder nach einer zweiten Sachstandsanfrage hat sich das Gericht zurückgemeldet. Nun werden Unterlagen von mir, dem Maßnahmeträger und der Agentur verlangt. Ist einem von Euch bekannt was genau mit Maßnahmebogen gemeint ist ? Zitat: Maßnahmebogen über die streitige Eingliederungsmaßnahme Zitat ende, Und wie komme ich an Unterlagen die die Arbeitsagentur dem Sozialgericht zugesendet, welche ich aber nicht habe ???? das ganze überfordert mich ehrlich gesagt. VG

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 14:30
von marsupilami
Maßnahmebogen:
https://www.azav.com.de/begriffe/massnahmebogen/

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fra ... 014949.pdf

Im Grunde die Anmeldung und Vorstellung einer Maßnahme eines Maßnahmeträgers beim JC - muss der Maßnahmeträger bzw. JC beibringen.


Akteneinsicht beim JC verlangen?
Oder aber per Anwalt - der kriegt die ganze Akte.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 14:40
von topas
Danke erstmal,
@Wampe das Gericht hat es mir aber nicht geschickt.
Also, ich als "Kunde" sehe niemals diesen Maßnahmebogen ?
bezüglich Anwalt, alle mir bekannten guten Anwälte sind leider zu weit weg von mir, leider

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 14:58
von topas
@Wampe vermutlich schon, Schreiben vom Gericht an den Maßnahmeträger Zitat:

Der Klägerin war eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten worden, die beim "Name des Maßnahme Trägers" am "Datum" beginnen sollte. In Ihrer Mitteilung an die Agentur für Arbeit "Stadt" vom "Datum" haben Sie einen Kontaktbericht Ihrer Assistentin "Name" zitiert.



Hinweis: Auf Grund des Datenschutztes wurden alles in den Anführungenstrichen ersetzt

Will halt auch diesen Kontaktbericht

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 15:30
von marsupilami
.... in Kopie ....
:jojo:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 16:54
von tigerlaw
Hallo Topas,

wenn ich mich mal einklinken darf:

"Maßnahmebogen" kannte ich bisher auch nicht, dürfte das Gericht wohl anfordern, um zu prüfen, ob es eher "Kindergartenmaßnahme" oder tatsächlich "handfeste" Maßnahme war.

Kannst mir ja mal die Scheiben des SG als Scan zumailen.

Eigentlich schreibt das Gericht immer nur diejenige Stelle an, die die erbetenen Unterlagen haben könnte, also dürfte - von der Logik her - diese Anforderung nicht an Dich gegangen sein.

Andererseits muss das Gericht auch jeder "Partei" in Kopie mitteilen, was es an die Gegenseite geschrieben hat. Vielleicht hast Du gerade aus der Kopie zitiert?

Gruß

:tiger:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 20:06
von topas
Hallo Tigerlaw, mein email Klient behauptet das Dir der Scan um 14:36 zugegangen ist.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 16. Apr 2020, 21:46
von tigerlaw
Ja, Topas, ist hier eingegangen.

WAr heute nachmittag nicht in der Kanzlei, hatte auf dem Rückweg unterwegs die Mailbox abgehört auch mit Deiner Frage. Als ich wieder hier war, hatte ich sofort im Forum nachgeschaut und dann geantwortet, ohne erst noch die Mails zu checken.

Wie bereits vermutet: Das SG will wohl der Sache auf den Grund gehen und möglichst noch in diesem Jahr (sobald es COVId-19 zulässt) einen Termin anberaumen. Außerdem mögest Du bereits jetzt eine Kopie der von Dir unterzeichneten Eingliederunsvereinbarung einreichen.
Die anderen beiden Schreiben zuvor sind Kopien der Briefe an die BA-Filiale und den Maßnahmeträger. Bei ihm erbittet man die aktuelle Adresse der Büroassistentin x.Ö. (auch wenn sie bereits ausgeschieden sein sollte), um sie förmlich als Zeugin laden zu können,
Bei der Bundesagentur erbittet man den Maßnahmebogen, ebenfalls die EGV vom 28.02.2017 und das von Dir benannte "Merkblatt 3" nebst Mitteilung, wann es Dir ausgehändigt bzw. sonstwie zugeleitet wurde.

Das Gericht will also von allen Seiten "Butter bei die Fische" erhalten. Du selber sollst nur die EGV in Kopie einreichen.

Du siehst, es ist gar nicht so schlimm!

Bleib gesund!

:tiger:

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 16:02
von topas
Update, ich hatte nun endlich meinen Gerichtstermin oh wunder nach 5 Jahren.

Okay "Rekordhalter" bleibt selbstverständlich Marco.

Es gab ein Anerkenntnisurteil. Nachzahlung erfolgte auch, natürlich ohne Zinsen, obwohl es in der Niederschrift drin steht.

Dann gibt es da noch was lustiges, Sie haben mir ja auf Grund der Sperre diesen einen Tag abgezogen und beriefen sich auf diese 1Monat
wird mit 30 Tagen berechnet § 339 Satz 2 SGBIII.

Auf dem Bescheid steht dieser 1 Tag nun drauf, zitat: .....Daher ergibt sich in Ihrem Fall eine Überzahlung in Höhe von xxx€ für den 31. Kalendertag

des Nachzahlungsmonats März 2017. Dieser Betrag wird mit der Nachzahlung in voller höhe aufgerechnet § 333 SGBIII.

Also wird er doch wieder abgezogen. Weil nach Rechnung habe ich nur 21 Tage Nachzahlung bekommen und nicht 22 Tage.

Kann mir das jemand von Euch erklären ?

VG

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 17:23
von Koelsch
Kann ich nicht. Wegen der Zinsen würde ich meckern. Wenn Zinsen vereinbart sind, haben die zu zahlen.

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 17:37
von Günter
Kann mir das jemand von Euch erklären ?
Kannst du mir die Relativitätstheorie erklären?

Ich würde hinschreiben.


SgDuH,

ich bin verpflichtet, Ihre Bescheide zu überprüfen. Das setzt voraus, dass sie verständliche, nachvollziehbare Bescheide erstellen. Da ich ein Nichtjurist bin, fordere ich Sie hiermit auf, einen für Normalbürger verständlichen Bescheid erstellen.

Außerdem fordere ich Sie auf, die Zinsen laut Urteil .... bis zum 15,94,2022 nachzuzahlen. Sollte ich keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich erneut das SG bemühen.

mfG

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 18:31
von tigerlaw
Wenn die Sperrfrist innerhalb eines Monats (Jan., Mrz., Mai, Jul., Aug., Okt. oder Dezember) lag (also zwischen dem 1. und 10. begann), so wurde für die ersten Tage bis zum Beginn der Sperrzeit, und dann für die restliche Zeit (also ab 21. bis 31.) gezahlt. Entweder wurden in diesem Monat nur 9 Tagessätze geleistet, oder aber 10. Der Monat hat aber nur insgesamt 30 "Zahl"-Tage.

Und damit dürfte @topas dann doch nicht betuppt worden sein.

Sie muss jetzt prüfen, exakt wie viele Tage (incl. der Nachzahlung) es waren. Wenn es weniger als 30 sind, dann muss sie sich auf die Hinterbeine stellen!

Re: Bewerbungstraining - Maßnahme

Verfasst: Do 31. Mär 2022, 18:41
von Günter
Trotzdem muss der Bescheid nachvollziehbar sein.