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Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 11:58
von 7up
Mal ne Frage so nebenbei. Bekommt das JC Krankenscheine von mir, die für diesen und nächsten Monat gelten? Weil die AfA mir extra ein Schreiben geschickt hatte, wo drin steht, dass ich keine Krankenscheine mehr schicken soll. Ist das beim Jc das gleiche?

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 12:04
von Olivia
Beim JC muss man Krankmeldungen meines Wissens nach zeitnah vorlegen und einreichen.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 12:29
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:09
von 7up
Ich bin immer noch am überlgen, was ich nun machen soll, weil sich bis jetzt noch niemenad gemeldet hat. :8:

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:16
von marsupilami
Wer soll auf was genau wie reagieren?

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:25
von 7up
Ich hatte damals einen Antrag an die AfA und ans Jc auf Kostenübernahme der BKrFQG 95 gestellt und bis jetzt hat sich bei mir aber niemand gemeldet, außer die AfA, dass das Jc für mich zuständig wäre.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:31
von Günter
Ich stell es mir besonders prickelnd vor, wenn ein suchtkranker zu jähzornigen Gewaltausbrüchen neigender LKW Fahrer mit einem 36 Tonner auf das Stauende zu fährt und dabei nur daran denkt schnell nach Hause zu kommen.

Mal ganz ehrlich, nach allem was du hier geschrieben hast, hab ich erhebliche Zweifel an deiner Eignung.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:41
von marsupilami
Hast Du denn beim JC einen entsprechenden Antrag gestellt?
Mit Kopie des Schreibens von der AfA, dass die nicht zuständig sind?

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 12:04
von vierzehnnothelfer
7up hat geschrieben: Mo 20. Nov 2017, 10:25 Ich hatte damals einen Antrag an die AfA und ans Jc auf Kostenübernahme der BKrFQG 95 gestellt und bis jetzt hat sich bei mir aber niemand gemeldet, außer die AfA, dass das Jc für mich zuständig wäre.
Ich würde den Antrag noch einmal ans JC schicken.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 18:15
von Günter
Zu deiner Meldung meines Beitrags #32, ich mach dich nicht von der Seite an. Ich sag dir meine Meinung offen ins Gesicht.

Alkoholkranke Schläger gehören nicht ans Lenkrad eines Kfz und schon gar nicht eines tonnenschweren LKWs. Ob es dir paßt oder nicht ist mir egal.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 21. Nov 2017, 23:07
von angel6364
Ich schließe mich Günter an.
Leider muss ich viel fahren, und es sind mir einfach zu viele Vorfälle auf der Straße, bei denen man eine Vollbremsung hinlegen muss, um zu überleben - weil einer sich mal wieder überschätzt.
Egal, dass der dann schuld wäre - mein Kind und ich wären die Deppen, das nützt uns dann auch nix mehr.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 08:33
von 7up
vierzehnnothelfer hat geschrieben: Di 21. Nov 2017, 12:04 Ich würde den Antrag noch einmal ans JC schicken.
Nach mehr als 3 Jahren mittlerweile?

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 08:43
von Koelsch
Das kann ich Dir nicht sagen, ob "angefangene Kurse" ein ewiges Leben haben. Aber natürlich kann man jederzeit einen erneuten Antrag stellen. Entweder wird der angenommen oder abgelehnt, mehr kann da kaum passieren.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 09:49
von 7up
Stand der Dinge ist folgender, siehe mein post #21. Die AfA hat sich leider mit Ablehnung des Widerspruchs gegen Nichtzuständigkeit des JC abgewiegelt und als ich bei meiner SB gefragt habe, hat diese mir mitgeteilt, als wäre die AfA kein Geldautomat, dass ich bei ihr keine solchen Anträge stellen könne. Das JC hat damals die Verantwortung auf die AfA geschoben und diese hat sich abgewiegelt, ich hätte ersmal Gehör einklagen müssen, bevor ich klage, dass sie die Kosten übernehmen. Die machen einem das so schwer, um sich nicht an ihre eigenen Regeln halten zu müssen, das is der blanke Horror. Aber beim kleinen Mann könne sie immer aus der Tasche nehmen, der hats ja dicke.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 11:25
von vierzehnnothelfer
7up hat geschrieben: Mi 12. Apr 2017, 16:36 Nochmal einen Auflistung meiner Tätigkeiten bisher, um nicht durcheinander zu kommen.

1. 20.02.2017 Antrag auf Übernahme der Kosten der Lehrgänge beim JC
2. 23.02.2017 Ablehnung Antrag JC wegen Nichtzuständigkeit mit Hinweis auf AfA
3. 27.02.2017 Antrag auf Übernahme der Kosten der Lehrgänge bei AfA
4. 03.03.2017 Eröffnung des threads im alg-ratgeber.de-Forum
5. 04.03.2017 Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid wegen Nichtzuständigkeit JC
6. 14.03.2017 Ablehnung Widerspruch JC mit Hinweis auf AfA
7. 22.03.2017 Ablehnung Widerspruch AfA mit Hinweis auf JC und Sozialgericht

Die AfA hat mir geschrieben, dass die Ablehnung meines Widerspruchs beim JC richtig ist, also dass das JC Recht hat damit, mir den Widerspruch gegen Nichtzuständigkeit abzulehnen. Irgendwie komme ich langsam durcheinander.
Soll ich mit dem Schriebs jetzt zum Sozialgericht gehen oder abwarten, bis die AfA mir einen Bescheid schickt, dass sie meinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Lehrgänge ablehnt?
http://abload.de/img/img_0002a6scs.jpg
http://abload.de/img/img_0003afsbu.jpg
http://abload.de/img/img_0004pts7c.jpg

vielleicht eine Zusammenfassung in einem VERSTÄNDLICHEN Satz und eine Erklärung, was Gehör einklagen ist.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 11:49
von vierzehnnothelfer
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bedeutet genau was, was sind die Verpflichtungen?

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 13:14
von marsupilami
Kann man/vrau googeln, so man denn willens und fähig ist.

Ich hab heut' gute Laune:

https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufskra ... ons-Gesetz

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 13:22
von Günter
Ich hab heut' gute Laune:
Weil heute Montag ist?

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 13:51
von marsupilami
Z.B. :zwinker:

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 10:18
von 7up
Ok, ich mach das jetzt soweit fertig und beantrage das nochmal, nachdem es nun das 3. mal ist. Damals 2015, als ich arbeiten war und die Lehrgänge erst frisch gemacht hatte, hatte ich eine Anwältin, die mir aber offensichtlich nicht wirklich helfen wollte und alles im Sand verlaufen lassen hat. Das JC hatte sich mit einem psych. Gutachten abgewiegelt, was es kurzfristig erstellen lassen hat, um keine weiteren Kosten mehr tragen zu müssen und immer mit der Ausrede kommen zu können, dass in dem Gutachten gestanden hätte ich wäre nicht geeignet und nur mit Einschränkungen und blablubb. Jedenfalls war da damals ein Rechtsbehelf dran, den sie aber nicht genutzt hat und mir die Sache unter den Tisch fallen ließ. 2017 wollte das JC nichts von mir wissen und ich sollte mich zur AfA wenden. Die AfA hat sich auch nur abgewiegelt. Ich bin gespannt mit welcher Ausrede ich diesmal abgefertigt werde. schmunzel
Das schlimme ist, meine Fahrerlaubnis für LKW läuft dieses Jahr ab und ich konnte meine hart erarbeitete Umschulung noch nicht richtig nutzen, weil ich krank geworden bin. Die gilt immer nur 5 Jahre. Das zahlt mir wahrscheinlich kein JC mehr; wenn ich das verlängern lassen will, weil mir das dann wieder nur mit Ausreden kommen wird. Und wenn ich in 2 Jahren keine 95 mehr habe, muss ich wieder 350€ hinblättern, um gewerblich überhaupt fahren zu dürfen.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 12:31
von Koelsch
Dann wünschen wir hier viel Erfolg - wir kennen hier durchaus Beispiele, bei denen LKW Führerschein und das "Drumherum" vom JC bezahlt wurden. Das JC hatte da eine positive "Prognose" gegeben, eLB "kann LKW" und dann klappte das.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 14:32
von vierzehnnothelfer
sollte jemand, der so krank ist, LKW fahren??????????????????????????????

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 14:51
von trixi
Der Antrag läuft ja über die Führerscheinstelle, ich denke mal nicht, dass die Fahrerakte blütenweiß ist, da ja in diese auch Strafsachen aufgenommen werden die nichts mit Strassenverkehr zu tun haben. Ich sehe da nicht viel Erfolg mit dem Lkw Schein. Denke das , dass schon in der Vergangenheit die Ablehnung der beiden Ämter war.

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 16:08
von vierzehnnothelfer
Günter hat geschrieben: Di 21. Nov 2017, 18:15 Zu deiner Meldung meines Beitrags #32, ich mach dich nicht von der Seite an. Ich sag dir meine Meinung offen ins Gesicht.

Alkoholkranke Schläger gehören nicht ans Lenkrad eines Kfz und schon gar nicht eines tonnenschweren LKWs. Ob es dir paßt oder nicht ist mir egal.
durchaus möglich Trixi

Re: Antrag BKrFQG 95

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 17:48
von marsupilami
Nun laßt doch den armen Bub mal in Ruhe seinen Antrag an's JC schicken.