Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
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Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Guten morgen, im Moment brennts hier wirklich mit den Behörden.
Wir haben eine junge Frau, die ALG1 bezieht, ihr Partner auch, sie erwarten ein Kind.
Ihr Partner sollte von Arbeitsamt eine Zusatzqualifikation zu seinem Beruf bewilligt bekommen.
Sie hat gestern Alg2 beantragt, denn mit dem Alg1 kommen sie nicht aus.
Die Arge hat sie sofort beim Arbeitsamt abgemeldet und damit ist auch diese Zusatzqualifikation hinfällig. Alle bewilligten Massnahmen vom Arbeitsamt sind damit weg.
Seit wann ist das so?
Uns kommt das nicht ganz sauber vor also haben wir eben mit der Arge telefoniert und der SB meinte das wäre so richtig.
Sie bekommen das ALG2 (bzw. würden es) doch nur als Aufstocker.
LG Nicole
Wir haben eine junge Frau, die ALG1 bezieht, ihr Partner auch, sie erwarten ein Kind.
Ihr Partner sollte von Arbeitsamt eine Zusatzqualifikation zu seinem Beruf bewilligt bekommen.
Sie hat gestern Alg2 beantragt, denn mit dem Alg1 kommen sie nicht aus.
Die Arge hat sie sofort beim Arbeitsamt abgemeldet und damit ist auch diese Zusatzqualifikation hinfällig. Alle bewilligten Massnahmen vom Arbeitsamt sind damit weg.
Seit wann ist das so?
Uns kommt das nicht ganz sauber vor also haben wir eben mit der Arge telefoniert und der SB meinte das wäre so richtig.
Sie bekommen das ALG2 (bzw. würden es) doch nur als Aufstocker.
LG Nicole
- kleinchaos
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Hallo Nicole,
das kommt mir mehr als spanisch vor, dass sie beim Arbeitsamt "abgemeldet" wurden. Das kann doch nicht sein, sie beziehen doch Leistungen von dort. Zumindest anrechenbare Leistungen.
Aber, und da wird des Pudels Kern sitzen, wenn sie zusätzlich Leistungen nach SGB2 beziehen, dann maßt sich die ARGE auch die Vermittlung an und die "Weiterbildung". Und da die ARGEn ja so hervorragende Weiterbildungsangebote und ach so tolle Vermittlungsquoten hat, wird das Arbeitsamt froh sein, dafür nicht zahlen zu müssen.
das kommt mir mehr als spanisch vor, dass sie beim Arbeitsamt "abgemeldet" wurden. Das kann doch nicht sein, sie beziehen doch Leistungen von dort. Zumindest anrechenbare Leistungen.
Aber, und da wird des Pudels Kern sitzen, wenn sie zusätzlich Leistungen nach SGB2 beziehen, dann maßt sich die ARGE auch die Vermittlung an und die "Weiterbildung". Und da die ARGEn ja so hervorragende Weiterbildungsangebote und ach so tolle Vermittlungsquoten hat, wird das Arbeitsamt froh sein, dafür nicht zahlen zu müssen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Das hieße dann, den Alg2 Antrag zurückziehen.
Denn die Zusatzqualifikation vom Arbeitsamt macht wirklich Sinn. Er ist Gas und Wasserinstallateur und soll nun zum Kundenmonteur weitergebildet werden. Damit hat er dann gute Chancen auch ein gutes Gehalt zu verdienen.
Ich rechne erstmal durch wieviel Alg2 denen überhaupt zustehen würde.
Denn die Zusatzqualifikation vom Arbeitsamt macht wirklich Sinn. Er ist Gas und Wasserinstallateur und soll nun zum Kundenmonteur weitergebildet werden. Damit hat er dann gute Chancen auch ein gutes Gehalt zu verdienen.
Ich rechne erstmal durch wieviel Alg2 denen überhaupt zustehen würde.
- kleinchaos
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Interessant in dem Zusammenhang vielleicht auch der § 16 SGB2. In dem steht aber auch gar nichts, dass Leistungen aus SGB3 nun bei SGB2 nicht mehr gelten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html§ 16 Leistungen zur Eingliederung
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann die übrigen im Dritten Kapitel, im Ersten und Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Fünften Kapitel, im Ersten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421f, 421g, 421k, 421o, 421p, 421q und 421t Absatz 4 bis 6 des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. Für Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige nach diesem Buch gelten die §§ 97 bis 99, 100 Nr. 1 und 4, § 101 Abs. 1, 2 und 5, die §§ 102, 103 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 und die §§ 109 und 111 des Dritten Buches entsprechend. § 1 Abs. 2 Nr. 4, die §§ 36, 46 Abs. 3 und § 77 Abs. 3 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden.
(2) Soweit dieses Buch nichts Abweichendes regelt, gelten für die Leistungen nach Absatz 1 die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Dritten Buches mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung nach § 47 des Dritten Buches sowie der Anordnungsermächtigungen für die Bundesagentur und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt. § 45 Abs. 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die anderen Leistungen nach dem Zweiten Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen darf. Die Arbeitsgelegenheiten nach diesem Buch stehen den in § 421f Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches genannten Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung und den in § 421g Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches genannten Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen gleich.
(3) Abweichend von § 45 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.
(4) Die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann die Ausbildungsvermittlung durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur wahrnehmen lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Höhe, Möglichkeiten der Pauschalierung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Erstattung von Aufwendungen bei der Ausführung des Auftrags nach Satz 1 festzulegen.
(5) Die Entscheidung über Leistungen und Maßnahmen nach §§ 45, 46 des Dritten Buches trifft der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder der nach § 6b Abs. 1 zuständige Träger.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Nein, den Antrag auf keinen Fall zurückziehen, genau das sollte diese angedrohte Leistungseinstellung bewirken.
In solchen Fällen schlage ich immer die gleiche Vorgehensweise vor.
Die mündliche angekündigte Leistungseinstellung ist ein Verwaltungsakt. -> Dieser Verwaltungsakt ist unverzüglich gem. §33 SGB X in einen schriftlichen VA umzuwandeln, der mit einer ausführlichen Begründung nach §35 zu versehen ist.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, die müssen sich auf Rechtsgrundsätze festlegen, wir brauchen nicht rätseln, und man kann Einspruch und wenn möglich Antrag auf eA stellen.
In solchen Fällen schlage ich immer die gleiche Vorgehensweise vor.
Die mündliche angekündigte Leistungseinstellung ist ein Verwaltungsakt. -> Dieser Verwaltungsakt ist unverzüglich gem. §33 SGB X in einen schriftlichen VA umzuwandeln, der mit einer ausführlichen Begründung nach §35 zu versehen ist.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, die müssen sich auf Rechtsgrundsätze festlegen, wir brauchen nicht rätseln, und man kann Einspruch und wenn möglich Antrag auf eA stellen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Moin Günni,
siehste, nun bin ich wieder öfter da :-))
Ich hab grad mal gerechnet, Wohngeld ist doch eine vorrangige Leistung?
Beantragen wollte sie gestern ursprünglich nur die einmaligen Beihilfen und der freundliche SB hat sie darauf hingewiesen das sie nen ALG2 Anspruch hätte.
Mit WG würden sie aus dem Alg2 wieder rausfallen.
Also doch Antrag zurück, nicht natürlich die einmaligen Beihilfen und Wohngeld beantragen?
LG Nicole
siehste, nun bin ich wieder öfter da :-))
Ich hab grad mal gerechnet, Wohngeld ist doch eine vorrangige Leistung?
Beantragen wollte sie gestern ursprünglich nur die einmaligen Beihilfen und der freundliche SB hat sie darauf hingewiesen das sie nen ALG2 Anspruch hätte.
Mit WG würden sie aus dem Alg2 wieder rausfallen.
Also doch Antrag zurück, nicht natürlich die einmaligen Beihilfen und Wohngeld beantragen?
LG Nicole
Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Nicole schreibt doch, die Zusatzqualifikationsmaßnahme sei bereits bewillilgt gewesen. Wenn das tatsächlich schriftlich bewilligt war, dann würde ich sofort einen formlosen und terminlich sehr eng gefassten Antrag an ARGE stellen, dass diese Maßnahme auch unter der Regie der ARGE bewilligt wird. Dann muss ARGE im Zweifel brgünden, warum sie mit dem Kopf schüttelt.
Weiterhin sehe ich im Moment keinen Rechtsgrund, warum die Genehmigung zurückgenommen werden könnte. Es ist keine Änderung eingetreten, die Auswirkungen auf diese Maßnhame hätten.
Weiterhin sehe ich im Moment keinen Rechtsgrund, warum die Genehmigung zurückgenommen werden könnte. Es ist keine Änderung eingetreten, die Auswirkungen auf diese Maßnhame hätten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Auf jeden Fall Wohngeld beantragen.
Ok, die Erstausstattung geht wohl flöten, aber die kann man teilweise auch von Caritas usw bekommen.
Ok, die Erstausstattung geht wohl flöten, aber die kann man teilweise auch von Caritas usw bekommen.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Nein, noch nicht zurück Nici, Wohngeld kann parallel beantragt werden.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... tungen.pdf
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Ich hab grad nochmalmit der Frau gesprochen, sie hat noch nicht mal etwas unterschrieben bei der Arge, aber die SB von gestern hat schonmal alles abgemeldet. Erfahren hat sie das, weil der Mensch vom Arbeitsamt bei ihr angerufen hat. Der Mitarbeiter ist wirklich gut, von dem hab ich schon öfter positives gehört, ich versuch den mal an die Strippe zu bekommen.
Das Problem bei unseren Klientinnen ist einfach, das sie oft nicht in der Lage sind sich zu wehren. Und wir kommen gegen diese Flut mit den Behörden auch nicht gegenan.
Das Problem bei unseren Klientinnen ist einfach, das sie oft nicht in der Lage sind sich zu wehren. Und wir kommen gegen diese Flut mit den Behörden auch nicht gegenan.
Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Sofort auf schriftlichen Bescheiden bestehen, parallel den Fall an das Kundenreaktionsmanagement senden, und dazu die Frage, seit wann ein noch nicht bearbeiteter Antrag auf ALG II zu einer Einstellung der Leistungen nach dem SGB III für ein Mitglied der BG führen kann.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Eventuell Antrag zurückziehen, dann die Ausbildung beginnen und dann noch mal neuen Antrag bei der ARGE.
Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Nein, erstens ist für die Zwischenzeit die Leistung flöten.
Aber was viel schlimmer ist, die ARGE fühlt sich in ihrer Handlungsweise gestärkt.
Mein Weg klingt zwar nach "mit dem Kopp durch die Wand, 10 cm neben der Tür" aber der sorgt dafür, dass sich "die ARGE" das nächste Mal sehr genau überlegt ob die wieder gesetzwidrig handeln.
Aber was viel schlimmer ist, die ARGE fühlt sich in ihrer Handlungsweise gestärkt.
Mein Weg klingt zwar nach "mit dem Kopp durch die Wand, 10 cm neben der Tür" aber der sorgt dafür, dass sich "die ARGE" das nächste Mal sehr genau überlegt ob die wieder gesetzwidrig handeln.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Wenn Anspruch auf Wohngeld besteht, dann ist das vorrangig.
Erstausstattung fürs Kind durch die ARGE gibt es nur bei ALG II-Bezug.
Die Möglichkeit über die Stiftung "Mutter und Kind" an die Mittel zur Erstaustattung zu kommen sollten trotzdem genutzt werden.
Erstausstattung fürs Kind durch die ARGE gibt es nur bei ALG II-Bezug.
Die Möglichkeit über die Stiftung "Mutter und Kind" an die Mittel zur Erstaustattung zu kommen sollten trotzdem genutzt werden.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
So, das Chaos lichtet sich ein wenig.
@Emmaly unsere Argen zahlen auch die einmaligen Beihilfen wenn man nicht im Bezug ist!
Ich habe mit dem Menschen aus dem Arbeitsamt gesprochen, es handelte sich um einen Bildungsgutschein. Diesen storniert er nicht. Er ist ziemlich erbost über die Vorgehensweise seiner Kollegen und möchte bitte das dieser Mann schnellstmöglich wieder sein Kunde wird. Das schaffen wir.
Wohngeld ist ja eh die vorrangige Leistung, die beiden sind schon auf dem Weg zur Beantragung. Alg2 wird zurückgezogen, nicht aber der Antrag auf einmalige Beihilfen. Am nächsten Mittwoch haben wir einen gemeinsamen Termin bei der Arge.
MannMannMann, schaun wir mal.
LG Nicole *die hoffentlich gleich mal Feierabend hat*
@Emmaly unsere Argen zahlen auch die einmaligen Beihilfen wenn man nicht im Bezug ist!
Ich habe mit dem Menschen aus dem Arbeitsamt gesprochen, es handelte sich um einen Bildungsgutschein. Diesen storniert er nicht. Er ist ziemlich erbost über die Vorgehensweise seiner Kollegen und möchte bitte das dieser Mann schnellstmöglich wieder sein Kunde wird. Das schaffen wir.
Wohngeld ist ja eh die vorrangige Leistung, die beiden sind schon auf dem Weg zur Beantragung. Alg2 wird zurückgezogen, nicht aber der Antrag auf einmalige Beihilfen. Am nächsten Mittwoch haben wir einen gemeinsamen Termin bei der Arge.
MannMannMann, schaun wir mal.
LG Nicole *die hoffentlich gleich mal Feierabend hat*
Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Dann habt ihr meine Daumen.
LG Emmaly
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- kleinchaos
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Ich hab 2 linke Hände und alles Daumen. Also
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Und wenn sich hinterher rausstellt, dass es statt Wohngeld mit zusätzlichem ALG2 doch besser wäre, kann man ja jederzeit einen Neuantrag stellen.
Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Dafür gibt es auch den §28 SGB X.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Finde es toll, daß es Menschen gibt die sich kümmern!!!
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Dann berichte ich mal vom Fortgang:
Gestern 13:OO Termin bei der Arge.
Ich bin mitgegangen. Antrag wurde vorher schon schriftlich mit Beleg zurück gezogen. Wohngeld beantragt und der Antrag für die Erstlingausstattung bleibt bestehen.
Alles ist gut. Der Bildungsgutschein ist wieder frei gegeben, WG wird bewilligt und ich bin mir sicher das sie auch die Erstlingsausstattung bekommen.
Also kümmern wir uns nach den Schutzfristen erneut drum, aber bist dahin hat die Qualifizierung schon angefangen!
Wir sind dann noch direkt ins Arbeitsamt und haben den Bearbeiter dort im Flur getroffen, der hat sich mächtig gefreut und hat sofort alle Bewilligungen fertig gemacht!! Es gibt also auch gute Menschen in den Behörden.
Puh, aber mußte so ein Aufwand sein?
LG Nicole
Gestern 13:OO Termin bei der Arge.
Ich bin mitgegangen. Antrag wurde vorher schon schriftlich mit Beleg zurück gezogen. Wohngeld beantragt und der Antrag für die Erstlingausstattung bleibt bestehen.
Alles ist gut. Der Bildungsgutschein ist wieder frei gegeben, WG wird bewilligt und ich bin mir sicher das sie auch die Erstlingsausstattung bekommen.
Also kümmern wir uns nach den Schutzfristen erneut drum, aber bist dahin hat die Qualifizierung schon angefangen!
Wir sind dann noch direkt ins Arbeitsamt und haben den Bearbeiter dort im Flur getroffen, der hat sich mächtig gefreut und hat sofort alle Bewilligungen fertig gemacht!! Es gibt also auch gute Menschen in den Behörden.
Puh, aber mußte so ein Aufwand sein?
LG Nicole
Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Ja, das sichert Arbeitsplätze in der Verwaltung. Trotzdem erst mal Glückwunsch.Frauentreff-Elmshorn hat geschrieben: Puh, aber mußte so ein Aufwand sein?
LG Nicole
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Vielleicht sind sie auch nur übereifrig.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Massnahmen vom Arbeitsamt und Alg2
Das hatte wohl weniger mit Übereifer zu tun, als mir dem Versuch Menschen um ihre Rechte zu betrügen.
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