Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Mac80
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Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#1

Beitrag von Mac80 »

Hallo zusammen,

ich ziehe zum 1.7. nach Berlin und möchte dort eine Umschulung machen. Mein jetziger (noch-)Arbeitgeber hat mir deshalb bereits vor über 2 Monaten einen Aufhebungsvertrag versprochen, damit ich keine ALG1-Sperre bekomme und ich möglichst bald mit einer Umschulung beginnen kann. Zwei Atteste bescheinigen mir, dass ich meine jetzige Tätigkeit wg Rückenproblemen nicht mehr ausüben kann.
Nun hält mich mein Chef bzw seine Assistentin aber seitdem hin und es tut sich NICHTS. Angeblich hätten sie mir den Aufh.-Vertrag nicht versprochen sondern nur in Aussicht gestellt, und da gäbe noch einiges zu klären. Und ich könne ja auch selbst kündigen; mit meinen ärztlichen Attesten würde ich sowieso keine Sperre bekommen. Ich bin da allerdings sehr skeptisch.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich nun weiter vorgehen soll? Kann ich tatsächlich selber kündigen ohne eine Sperre zu bekommen? Oder rechtliche Schritte einlegen? Allerdings habe ich leider nichts Schriftliches in der Hand...

Würde mich über Tipps sehr freuen!

LG
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tigerlaw
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Hmmmm etwas vertrackt, dass Du erst jetzt die Sache wieder in die Hand nimmst, wo Du in schon einer Woche den Bettel hinwerfen willst.

Eine Möglichkeit wäre, einfach "den Stier bei den Hörnern zu packen" und noch am Montag bei Deiner zuständigen Arbeitsagentur aufzuschlagen. Denn die haben durchaus eine Verpflichtung, Dich über Deine Rechte aufzuklären, vgl. § 14 SGB I.

Die Idee vom Aufhebungsvertrag wäre auch nciht gerade das Gelbe vom Ei gewesen, da auch dann regelmäßig eine Sperrfrist eintritt. Das einzig richtige wäre gewesen, sich "aus betriebsbedingten Gründen" kündigen zu lassen. Alles andere würde als ein "sich in die soziale Hängematte fallen lassen" interpretiert.

Wer soll denn übrigens Deine Umschulung bezahlen? Hast Du mal mit der DRV Kontakt aufgenommen ("Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gem. SGB IX)?

Wenn ich Deinen Beitrag so lese, habe ich den Eindruck dass Du - verzeih´ mir - recht blauäugig die Sache angegangen hast.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Aufhebungsvertrag ist mit Risiken verbunden. Lies mal hier https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... rzeit.html

wobei in Deinem Fall aber durch die Atteste ein wichtiger Grund vorliegen dürfte, der die Sperrzeit ausschließt. Am Besten vorab mit dem Arbeitsamt klären.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#4

Beitrag von Olivia »

Arbeitslosigkeit ist furchtbar und hoffentlich findest Du nach der Umschulung wieder einen Arbeitsplatz. Wer zahlt denn die Umschulung? Sowas ist extrem teuer. Die Erfolgsquote, wieder neue Arbeit zu finden, ist in der ersten Zeit nach Kündigung am höchsten, aber wenn Du erst mal eine Umschulung anstrebst, dann stehen die Chancen später statistisch nicht besonders gut. Je länger man raus ist aus dem aktiven Arbeitsleben, umso schwerer ist der Wiedereinstieg.

Versuche auf jeden Fall, ALG II nach einem Jahr zu vermeiden. Dort findet später weniger als ein halbes Prozent aller Betroffenen wieder einen dauerhaften, auskömmlichen Vollzeitjob. Alle anderen hangeln sich von Massnahme zu Massnahme, oder bekommen befristete Leiharbeit zugewiesen und müssen trotzdem aufstocken, manche finden mit viel Glück einen Minijob, und wer viel Nerven hat, macht sich prekär selbständig und hat das Jobcenter als "Mitgesellschafter" im Unternehmen.

Es gab schon einige Betroffene, die haben guten Mutes gekündigt und wollten sich umorientieren. Nur hat das dann nicht wie vorgesehen geklappt, und dann sind sie dauerhaft nach Hartz IV abgerutscht.
Mac80
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#5

Beitrag von Mac80 »

Hallo und danke für eure Antworten!

Der Grund warum ich nach Berlin ziehe, ist meine Freundin. 1,5 Jahre Fernbeziehung sind lang genug und ich habe mich für diesen riskanten Schritt entschieden. Wobei ich meinen jetzigen Job aufgrund meiner Rückenproblematik sowieso nicht mehr ewig hätte ausüben können. Also ich denke, besser jetzt mit Mitte 30 eine Umschulung als mit Mitte 40...
tigerlaw hat geschrieben: Fr 23. Jun 2017, 15:53 Hmmmm etwas vertrackt, dass Du erst jetzt die Sache wieder in die Hand nimmst, wo Du in schon einer Woche den Bettel hinwerfen willst.
Wenn ich Deinen Beitrag so lese, habe ich den Eindruck dass Du - verzeih´ mir - recht blauäugig die Sache angegangen hast.
Nun ja, der Aufhebungsvertrag wurde mir ja immer wieder mündlich versprochen. Blauäugig natürlich, dass ich mir da nichts habe schriftlich geben lassen. Hätte niemals gedacht, dass die jetzt diese Tour fahren.
Mac80
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#6

Beitrag von Mac80 »

Ich möchte eine Umschulung über die Arbeitsagentur machen. Ich erfülle soweit alle Voraussetzungen und in Berlin stehen die Chancen, eine Umschulung finanziert zu bekommen - gerade im Bereich Informatik - wohl recht gut. Habe mich da mit einem ortsansässigen Berufsberater unterhalten.

Frage: Hätte eine Sperre denn evtl auch negative Auswirkungen auf eine mögliche Umschulung?
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marsupilami
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#7

Beitrag von marsupilami »

Auf die Umschulung an sich vermutlich nicht.
D.h. Der Schulungsträger bekommt sein Geld.
Nur Du eben keinen Unterhalt und keine KdU.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#8

Beitrag von Günter »

Meine Tochter ist zusammen mit ihrem Freund von Berlin nach München gezogen, Er hatte dort einen neuen Arbeitsplatz gefunden, sie hat selber gekündigt, auch keine Sperre bekommen.

Das ganze heißt Familienzusammenführung.


Begründung für deine Kündigung, du möchtest nach 1,5 Jahren Fernbeziehung mit deiner Freundin eine Familie gründen, dafür ist aber ein gemeinsames Zusammenleben erforderlich.

Das ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung. Sperrfrist darf es nicht geben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#9

Beitrag von marsupilami »

Dann wird aber der Partner nach seinem Einkommen gefragt.

Oder sehe ich das falsch?
Dann ist nix mehr mit WG, sondern dann ist eindeutig BG.
Signatur?
Muss das sein?
Mac80
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#10

Beitrag von Mac80 »

@ Günter: DAS ist doch mal eine positive Nachricht! :-)

Spielt WG oder BG nicht nur eine Rolle bei Hartz4?
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Günter
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#11

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Mo 26. Jun 2017, 18:27 Dann wird aber der Partner nach seinem Einkommen gefragt.

Oder sehe ich das falsch?
Dann ist nix mehr mit WG, sondern dann ist eindeutig BG.
Nicht bei ALG I.

Spielt WG oder BG nicht nur eine Rolle bei Hartz4?

So isset.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Mac80
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#12

Beitrag von Mac80 »

Habe jetzt mal ein wenig dazu recherchiert und befürchte, dass das nur bei Ehepartnern gilt und wenn man unverheiratet ist, man auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen ist...?

Sie können ohne Sperrzeit kündigen, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen

Werde mich dazu aber morgen bei der Arbeitsagentur informieren. Danke schonmal jedenfalls!
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Koelsch
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#13

Beitrag von Koelsch »

Kann ja wohl nicht sein - JC hat doch absolut keine Hemmungen auch ohne Ehering eine BG anzunehmen und entsprechend abzukassieren. Da gilt meines Erachtens: Wenn Hüh, dann aber bitte auch Hott.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

#14

Beitrag von Günter »

Auch die beabsichtigte Familiengründung muss geschützt sein.

Nicht aus jeder Verlobung geht eine Ehe hervor. In 3 Monaten kräht kein Hahn mehr nach Sperrzeit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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