Angaben zumArbeitsentgeld

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Claus-Friedrich
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Angaben zumArbeitsentgeld

#1

Beitrag von Claus-Friedrich »

Hallo erst mal alle miteinander,
ich habe da mal ein kleines Problem.
Mein Arbeitgeber (Ag) hat mir zum 30.06.in der Probezeit gekündigt. Da ich wegen eines Arbeitsunfalles meinen Urlaub nicht mehr nehmen konnte, habe ich diesen bezahlt bekommen.
Nun hat mein Ag in meiner Arbeitsbescheinigung für das Amt nur meinen normalen Monatsverdienst eingetragen, ohne die bezahlten Urlaubstage und somit den höheren Bruttoverdienst zu berücksichtigen, ist das so richtig?

schon mal besten Dank Eure Meinungen und Antworten

Claus-Friedrich
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Emmaly
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Re: Angaben zumArbeitsentgeld

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo und Willkommen im Forum,

warum hat er nicht eingetragen?
Wenn du Jetzt arbeitslos bist, dann verschiebst sich dein Anspruch auf ALG 1 nach hinten.
Für die Zeit, für die eine Urlaubsabgeltung gewährt wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wird trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt, kann die Bundesanstalt für Arbeit den Abgeltungsanspruch in Höhe des ausbezahlten Betrages auf sich überleiten und gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Dagegen findet eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf Krankengeld, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird nicht statt.
http://www.internetratgeber-recht.de/Ar ... /eua05.htm
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Emmaly
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Re: Angaben zumArbeitsentgeld

#3

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

ich habe noch einmal nachgelesen und bin nicht ganz klug geworden. :verlegen:

Randziffer 143.13a
(1a) Ist der Arbeitnehmer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus erkrankt, kann ein Urlaubsabgeltungsanspruch arbeitsrechtlich erst nach eingetretener Arbeitsfähigkeit erfüllt werden. In diesem Falle schließt sich der Ruhenszeitraum nach § 143 Abs. 2 an die Arbeitsunfähigkeit an.
Ist im Zeitpunkt der Arbeitsfähigkeit der Urlaubsabgeltungsanspruch verfallen, tritt kein Ruhen ein.
Wird bekannt, dass eine ausdrückliche tarifvertragliche Regelung besteht, nach der auch während der Arbeitsunfähigkeit ein Urlaubsabgeltungsanspruch entstehen kann, ruht der Alg-Anspruch während der Arbeitsunfähigkeit.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p143.pdf
In wie weit das jetzt für einen Arbeitsunfall und der anschließenden Arbeitsunfähigkeit zutrifft sollte vielleicht mit der AA oder einem Anwalt geklärt werden.
LG Emmaly
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Emmaly
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Re: Angaben zumArbeitsentgeld

#4

Beitrag von Emmaly »

Noch eine Frage: welche Branche und gab/gibt es einen Tarifvertrag?
LG Emmaly
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