Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#26

Beitrag von tigerlaw »

Aber das ist nur der abstrakte Verteilungsschlüssel, mehr nicht. Entscheidend ist immer noch, was hinten rauskommt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#27

Beitrag von 7up »

Also hat der Vermieter mich mit der Grundsteuer jetzt übers Ohr gehaun oder nicht?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#28

Beitrag von Koelsch »

Grundsteuer? Was soll denn damit sein?

Bei den Heizungsgrundkosten sehe ich keinen Fehler
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#29

Beitrag von 7up »

Ich meinte die Grundkosten. 2015 waren es noch 116,19€ und 2016 bereits 135,41€.
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnt9jee.jpg
http://abload.de/img/betriebskostenabrechnrjjtf.jpg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#30

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du Deine Beträge der "Grundkosten" Schritt für Schritt zurückverfolgst, wirst Du feststellen, dass in 2015 für 5859,64 € Brennstoff eingekauft wurde und in 2016 für 6759,18 €.
Auch div. andere Positionen haben in 2016 andere Zahlen als in 2015.

Die Steigerung Deiner Zahlen liegt bei ca. 16,5 %

Die Steigerung der reinen Brennstoffkosten liegt bei ca. 15,3 %

d.h. die jeweiligen Erhöhungen korrelieren miteinander und somit ist die Steigerung Deiner Grundkosten durchaus realistisch.

Wie man das rechnet?
Naja. Damals, Schule, Prozentrechnen ....

Kukksu hia!
Signatur?
Muss das sein?
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#31

Beitrag von 7up »

Das soll also heißen; wenn ich mehr heize, dann steigen auch die Grundkosten?
Ich versteh irgendwie wieder mal nur Bahnhof.
Ich war leider krankheitsbedingt zu Hause und hatte neben nächtlichem Schüttelfrost noch etliche andere Schmerzen und Beschwerden, die ich durch die Wärme gut ausgleichen konnte. Der Nachteil ist nur, dass die Betriebskosten wieder mal zu hoch sind und der Vermieter deswegen die Miete erhöhen will.
Was wäre denn; wenn ich dem Vermieter mitteile, dass ich mich weigere, eine höhere Miete zu zahlen, weil auf die Mängel in dieser Wohnung, welche ich schon seit fast mehr als 2 Jahren anprangere, überhaupt nicht reagiert wurde. Es ist mittlerweile soweit, dass ich die Miete ständig soweit gemindert habe, dass etwa 15€ fehlen, bis die doppelte Warmmiete zusammenkommt und der Vermieter das Recht hat, mich zu kündigen. Was bleiben mir denn da noch für Möglichkeiten, um aus einer Mieterhöhung rauszukommen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#32

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Mieter, und Du bist nun mal einer davon, mehr heizen, dann steigen die Heizkosten. Ist doch klar. Und 30% der Heizkosten sind Grundkosten.

Miete einbehalten - hast Du das dem JC gemeldet? Die sind nämlich gar nicht begeistert davon, wenn die dir 100% Miete zahlen Du aber nur 0% weiter gibst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#33

Beitrag von Olivia »

7up hat geschrieben: Di 12. Sep 2017, 21:34Was wäre denn; wenn ich dem Vermieter mitteile, dass ich mich weigere, eine höhere Miete zu zahlen, weil auf die Mängel in dieser Wohnung, welche ich schon seit fast mehr als 2 Jahren anprangere, überhaupt nicht reagiert wurde.
Das liegt zwar nahe, ist aber so nicht rechtens. Du hast einen Rechtsanspruch auf Beseitigung der Mängel, aber kein Zurückbehaltungsrecht der Miete, was über eine angemessene und dem Vermieter mitgeteilte Mietminderung hinausgeht.
Es ist mittlerweile soweit, dass ich die Miete ständig soweit gemindert habe, dass etwa 15€ fehlen, bis die doppelte Warmmiete zusammenkommt und der Vermieter das Recht hat, mich zu kündigen.
Die Mietminderung muss dem Vermieter nachweissicher zusammen mit der konkreten Mängelrüge angezeigt worden sein. Eine rückwirkende Minderung ist unzulässig. Solange die Minderung der Höhe nach rechtens ist, gibt es keinen Grund für eine Kündigung.
Was bleiben mir denn da noch für Möglichkeiten, um aus einer Mieterhöhung rauszukommen?
Gar keine, denn die Höhe der Vorauszahlung der Nebenkosten wird nach billigem Ermessen festgesetzt. Siehe § 556 a BGB.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#34

Beitrag von kleinchaos »

Hier vertauschst du die Begriffe. Wenn die Nebenkostenvorauszahlung erhöht wird aufgrund vorheriger Verbräuche (wozu der Vermieter sogar verpflichtet ist) dann ist das keine Mieterhöhung.

Wenn du seit 2 Jahren Mängel anzeigst und dich dann nicht mehr groß drum kümmerst, dann kann es sogar passieren, dass du die bisher einbehaltene Miete zurückzahlen musst an den Vermieter bzw er dir kündigt, wie du ja selber schon geschrieben hast.
Wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt trotz mehrfacher Aufforderung, dann bliebe dir die Ersatzvornahme, du beseitigst die Mängel also selbst und behältst die Kosten dafür von der Miete ein. Aber darüber solltest du den Vermieter vorher informieren.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#35

Beitrag von Olivia »

Mängel nicht melden bzw. sich nach Meldung nicht mehr drum kümmern kann einem dem Vorwurf vertragswidrigen Verhaltens aussetzen. Als Mieter ist man verpflichtet, auftretende Mängel zu melden und sich um Erledigung mit zu bemühen. Beispiel Schimmel, undichte Fenster, ein undichtes Dach wegen fehlender Ziegel o.ä. mehr.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#36

Beitrag von Koelsch »

Mit der Mängelbeseitigung hat der Mieter m.E. eigentlich nix zu tun, melden muss er, mehr aber auch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#37

Beitrag von Olivia »

Und wenn dann viele Jahre gar nichts mehr passiert, sich in der Zwischenzeit der Schimmel ausbreitet, die Bewohner krank werden und das Dach abgedeckt ist?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#38

Beitrag von Koelsch »

:1:

man sollte den Vermieter natürlich regelmäßig "erinnern".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#39

Beitrag von Günter »

Oli hat völlig Recht, der Mangel ist verfallen
Kennt der Mieter die Mängel ohne den Vermieter in Verzug zu setzen, hat er sein Recht auf Schadensersatz und Mietminderung verwirkt
Ganz wichtig für ALG II Empfänger, die KdU (Miete) wird von der ARGEist ein alter Link, heute heißt die ARGE JobCenter bezahlt, wenn die Miete wegen tatsächlicher oder behaupteter Mängel gekürzt wird, muss die ARGE informiert werden.

Mietkürzungen sind kein Ausgleich (Schadensersatz) für verlorene Lebensfreude etc, sondern Druckmittel die den Vermieter zur Mängelbeseitigung animieren sollen.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=914
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#40

Beitrag von 7up »

Zur Zeit der Mietminderung war ich noch nicht beim JC bzw bei der AfA, sondern KzH.
Ich weigere mich trotzdem eine höhere Miete zu zahlen, dann verbrauche ich eben dieses Jahr weniger und heize weniger, was zwar nicht gehen wird, aufgrund der Höhenlage hier und der Tatsache, dass ich im Erdgeschoss wohne, aber naja. Nachzahlen kann ich ja immer noch.
Sperrangelweit geöffnete Kellerfenster vom Spießernachbarn, selbst im Winter bei Frost, kann ich nicht selber schließen. Die defekte Heizung unter meinen Räumlichkeiten kann ich wohl kaum selber reparieren und einfach einen Monteur bestellen, der sich darum kümmert, will ich auch nicht. Das sind Schweine, die wollen mich hier nur rausekeln. Die kennen ihre Handgriffe ganz genau, was sie machen müssen, damit das Teil da unten nicht mehr lärmt. Das war in dem andern Hauseingang auch so, als ich noch Student war, war alles leise und gut. Danach war ich beim Bund und als sie eines Tages mitgekriegt haben, dass ich seit längerer Zeit wieder zu Hause bin, kam eines schönen Tages ein Pfuschkopp, hat an dem Ding rumgefummelt und auf einmal wars laut Nachts. Und die Kellerfenster waren auch plötzlich geöffnet, selbst im Winter. Da ging dann auch kein Weg ran, dass der Nachbar die vielleicht mal zumacht oder so. Am besten ich zieh hier weg. Ich hab eh die Schnauze voll und nur Ärger am Hals hier. Wenn ich wüsste wohin, wär ich schon einen Schritt weiter. Danach brauch ich nur noch etwas Kohle zum Umziehen.
Hab gestern beim Zappen aus Versehen RTL2 Hartz und Herzlich geguggt, wo die in Bitterfeld Wolfen waren. Ich bin der Meinung, dieses System ist so angelegt, dass die Menschen davon ständig angepisst sein sollen und dadurch alles verlieren sollen, selbst ihre Zähne und alles, was man sich vorstellen kann. Das kann es doch nicht sein oder, das darf es einfach nicht sein!
Zuletzt geändert von 7up am Mi 13. Sep 2017, 11:32, insgesamt 5-mal geändert.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#41

Beitrag von Günter »

Falls du deine rassistischen Äußerungen nicht unverzüglich entfernst mach ich das, aber etwas radikaler als dir lieb ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#42

Beitrag von 7up »

was denn? is geändert. sorry!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#43

Beitrag von Günter »

Die letzten 4 Sätze.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#44

Beitrag von 7up »

gut?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#45

Beitrag von Günter »

:jojo: :jojo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#46

Beitrag von 7up »

Und warum werden Betriebskosten in Höhe von über 4oo€ bei den Nachbarn sofort übernommen und bei einem Einzelnen, wie mir, der noch dazu anscheinend unlieb ist, wird erst rumgeeiert und man bekommt nichts zu hören? Weder über einen Neuantrag, noch über die Kosten. Das ist genau sowas Ungerechtes, auf die Einzelnen wird immer eingehackt und die sich mit Kindern schützen können, die kriegen immer alles.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#47

Beitrag von Günter »

Weil die angemessenen Wohnkosten abhängig von der Personenzahl sind.


Das hat nix mit der Herkunft zu tun. Je mehr Leute in der BG sind um so größer ist die zustehende Fläche und damit steigen auch die Heizkosten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#48

Beitrag von marsupilami »

@ 7up: Könntest Du Dich dazu durchringen, a) sachlich und b) bei Dir und Deinen Problemen zu bleiben?

Begründung für meine Frage:
Kennst Du wirklich alle - definitiv wirklich alle - Details und Begründungen der "Nachbarn", die dazu führen, dass irgendwelche Kosten übernommen werden?
Bist Du auch über die Entscheidungsgründe und gesetzlichen Entscheidungsgrundlagen des Jobcenters und/oder sonstiger Behörden und Institutionen en detail informiert, dass Du Dir eine solche nicht zielführende Polemik erlauben kannst?

Ich kann diesen unsachlichen, polemischen Stammtisch-Schwachsinn nicht mehr hören bzw. lesen.

Wenn Du ein - aktuelles - Problem mit Wohnungsmängeln und/oder der Abrechnung und daraus resultierende Schwierigkeiten mit Vermieter/JC hast, dann beschreibe das Problem, stelle Deine Frage(n) ohne eingestreuten braunen (AfD-)Schwachsinn und wir werden uns Mühe geben, wirklich zielführend zu antworten.
Zu allem Überfluss auch noch möglichst rechtssicher und mit "Belegen" - d.h. Links zu gesicherten Infos, Berichten, ....
Wo bei wir aus rechtlichen Gründen keinerlei Garantien geben dürfen und auch nicht können.


Im Moment schlägt bei mir die Polemik voll durch und Nein, ich werde die Finger nicht stillhalten:
Typen wie Du machen es mir schwer, an mich zu halten, sachlich zu bleiben und überhaupt noch hier im Forum mitzumachen.
Es kotzt mich an, von Nichts keinerlei Ahnung zu haben (nicht mal eine Betriebskostenabrechnung lesen, nachrechnen, analysieren können) aber große unsachliche, womöglich auch noch braune Stammtischparolen schwingen, schuld sind immer nur die anderen, .....

Ich bin froh, nur popeliges Forenmitglied zu sein. Ich kann nämlich die Ignorieren-Liste nutzen.
Als Mod oder gar Admin darf ich das nicht. Müsste jeden Schwachsinn lesen und womöglich kommentieren, entsprechende "Fragen" beantworten.

So. Genug OT, genug geschreddert.
Ich entschuldige mich bei allen anderen Lesern, insbesondere den stillen Gast-Lesern und selbstverständlich bei den Mods und Admins für diese Polemik, stehe aber dazu.

Du, 7up, kommst gleich auf meine Ingnorieren-Liste.
Signatur?
Muss das sein?
7up
Benutzer
Beiträge: 258
Registriert: Mo 27. Feb 2017, 12:30

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#49

Beitrag von 7up »

Ok es tut mir so Leid. Ich fühle mich leider ungerecht behandelt. Schade dass Du mich auf Igno gestzt hast, ich will doch nichts böses und "braun" will ich auch nicht sein. Jetzt bin ich aber traurig. Das passiert mir überall im Internet, wie auch hier. Och mEnsch.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

#50

Beitrag von Günter »

marsu, einfach mal tiefdurchatmen, hier ist Hilfe

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“