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ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 15:12
von MariusM
Hallo,

hoffe hier auf Hilfe, bin wirklich etwas ratlos.
Zum Verlauf:

Ich wurde zum 19.2.2018 von meiner KK ausgesteuert da die 78 Wochen Krankengeld um sind.
Habe mich arbeitlos gemeldet und da weiterhin krank wurde ein medizinisches Gutachten eingeleitet.

HEUTE nach wochenlangen telefonieren, fordern, fragen wurde mir endlich eine vorzeitige Auszahlung bewilligt.
Der Bescheid ist noch nicht da, aber telefonisch wurde mir die Summe genannt. 860€

Ich wollte schon fragen ob sie sich versprochen hat, aber nein 860€, von vorher 1500€ KK und davor ca 1900€ Nettogehalt.
Auf die Frage wie man auf diese Summe kommt wurde mir gesagt das die letzten 24 Monate geschaut werden ob mindesten 150 Tage gearbeitet wurde, bei mir sind es 76.
Und da ich keine Ausbildung habe und einfach so in den Beruf gekommen bin (Disponent Spedition, 4 Jahre gearbeitet) habe ich die schlechteste Qualifikationsstufe.
Ja und somit ergibt deren fiktives Arbeitsentgeld das mir nur 860€ ALG 1 zusteht.

Ist das wirklich so richtig?
Wozu habe ich denn Beiträge gezahlt wenn mein ALG 1 weniger ist als Hartz 4? Und wieso werde ich nach 4 Jahren Arbeit und einer Lizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr (Prüfung bei der IHK) in die schlechteste Qualifikationsstufe gesteckt.
Mir fällt gerade wirklich die Decke auf den Kopf und ich weiß überhaupt nicht wie ich meine laufenden kosten decken soll.

Zusatzfrage:

Ich bin Unterhaltspflichtig, seit Krankschreibung musste ich noch 264€ monatlich Zahlen. Das habe ich bis heute gemacht, somit auch seit 19.2. Da ich aber rückwirkend nur 860€ im Monat habe bin ich somit unter Selbsterhalt.
Bekomme ich jetzt meinen Unterhalt wieder? Musste mir letztendlich auch Geld leihen da ich während der absurden Bearbeitungszeit von 3 Monaten keinerlei finanzielle Unterstützung bekommen habe und Miete, Unterhalt und co. muss trotzdem bezahlt werden.

Vielen Dank fürs zuhören,
LG Marius

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 15:37
von Olivia
Kann evtl. aufstockendes ALG II bezogen werden?

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 15:53
von MariusM
Hallo Olivia,

das ist dann wohl eine Frage die nach Pfingsten zu klären ist, hab ich mir notiert danke.
Bin erstmal nur platt von der Art der Berechnung und das aus ehemals 1900€ Netto 860€ geworden sind. Ja und was letztendlich mit
dem bereits gezahlten Unterhalt passiert, da ich ja in der Zeit eigentlich unter Selbsterhalt lag und somit normalerweise kein Unterhalt hätte zahlen müssen, ich aber auch nicht einfach die Zahlung einstellen konnte.

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 16:51
von kleinchaos
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__149.html
Du solltest also 67% des durchschnittlichen Nettolohnes (!!!) erhalten. Und da zählt das Krankengeld nicht dazu, denn das ist ja eine LohnERSATZleistung. Das ALG1 ist also etwas niedriger als das Krankengeld. Jede willkürliche Einstufung in irgendwelche Qualifikationsstufen würde ich mit Widerspruch und Klage angehen.

Wegen dem Unterhalt: Abänderungsklage einreichen bzw beim Jugendamt die Abänderung beantragen. Das kann man bei Arbeitslosigkeit oder langer Krankheit nach 6 Monaten machen

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 17:28
von MariusM
Hallo kleinchaos und danke,

Ja damals sagte man mir vor Ort auch, kein Kind 60% und mit 67% des letzten Nettoentgelds - der LETZTEN 12 Monate-
In deinem Link ist von Bemessungszeitraum (Bemessungsentgeld) die Rede.

Ich war ja die letzten 12 Monate krank, somit schaut das Arbeitsamt auf die nächsten 12 Monate davor. und dort habe ich nur 76 Tage gearbeitet statt der 150 Tage. somit auch nur 76 Tage selbst Beiträge bezahlt und somit soll sich das niedrige ALG 1 erklären. Zumindestens habe ich das so verstanden.
Werde ich noch bestraft das ich krank war und auf Reha, so fühlt es sich an. Und deswegen auch mein Unverständnis, die Jahre die ich davor Leistungen bezahlt und nicht in Anspruch genommen habe interessieren keinen?

Ja und wegen Unterhalt werde ich dann nächste Woche Dienstag beim Jugendamt anfragen.
Wegen der ALG 1 Berechnung muss ich mir erst sicher sein das was nicht stimmt bevor ich mich dort zum Affen mache.

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 18. Mai 2018, 17:32
von Koelsch
Warte zunächst mal den Bescheid ab, dann kann man Genaueres sagen

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 07:40
von topas
Ich finde im mon die Datei mal wieder nicht, aber Sie müssen Dich in die Qualifikationstufe einstufen in die Sie Dich vermitteln wollen. Beim Widerspruch darauf gibt es dann normalerweise etwas mehr. VG

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: So 20. Mai 2018, 13:31
von topas
so endlich gefunden

Re: ALG 1 Berechnung nach Aussteuerung der KK // Unterhalt

Verfasst: Fr 31. Aug 2018, 06:40
von Rasord
ok sehr interessant