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Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 13:23
von Shelly
Hallo!

Ich hoffe, ihr könnt mir sagen, wie in folgendem Fall das ALG berechnet werden würde, da ich gerne wissen möchte, worauf ich mich in etwa einstellen muss, wenn ich jetzt arbeitslos werden sollte.

Ich habe jetzt einige Monate in Teilzeit gearbeitet. Sagen wir mal, ich würde nach 6 Monaten Teilzeitjob (am Ende der Probezeit) arbeitslos werden. Davor habe ich ca. 10 Monate Krankengeld bekommen. Und davor habe ich einige Jahre Vollzeit gearbeitet.

Zählt für die Berechnung des ALG dann nur der letzte Teilzeitjob?
Soweit ich das bisher gelesen habe, zählt das Krankengeld nicht mit rein.
Oder zählt der Vollzeitjob vor dem Krankengeld auch noch mit in die Berechnung?


Weiß vielleicht auch jemand, wie sich das Krankengeld berechnen würde, wenn ich jetzt wieder (aus dem selben Grund) krank werden sollte? Nur nach dem neuen TZ-Job? Oder zählt da der vorherige Vollzeitjob noch mit rein?

Oh... und was passiert, wenn ich jetzt wieder krank werden sollte und mein AG mir dann kündigt? In der Probezeit darf er das ja einfach so. Laut Krankenkasse bekommt man bei einem neuen AG auch wenn man aus dem selben Grund wieder krank geschrieben wird, erstmal wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung. Aber wenn er mir dann kündigt bevor die 6 Wochen rum sind... bekomme ich dann schon früher Krankengeld? Oder ALG? Oder nichts?

Viele Grüße

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 14:41
von marsupilami
Willkommen im Forum! :willkommen:
Shelly hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 13:23 Zählt für die Berechnung des ALG dann nur der letzte Teilzeitjob?
Nein.
Innerhalb der letzten 2 Jahre - also zurück bis 2016 - musst Du mind. 12 Monate gearbeitet haben bzw. genauer: sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Da Krankengeld ein Lohnersatzleistung ist, zählt das hier mit.

Z.Bsp: Du arbeitest seit April wieder. - 2 Monate
Davor 10 Monate Krankengeld.
Damit hättest Du die 12 Monate für einen ALG I -Anspruch zusammen.

Achtung!
Mini-Job zählt nicht!!
Bzw. da wird anders gerechnet!

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... slosengeld
https://www.hartz4hilfthartz4.de/arbeit ... -anspruch/

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 14:55
von Shelly
Hallo marsupilami,

vielen Dank für deine Antwort.

Allerdings habe ich wohl meine Frage etwas missverständlich fomuliert.
Es geht mir um die zu erwartende Höhe des ALG I. Was zählt für die Berechnung der Höhe des ALG I alles mit?
Anhand deiner Erklärung würde ich vermuten, dass es ein Durchschnitt der letzten zwei Jahre von meinem aktuellen Teilzeitjob, dem Krankengeld und dem Vollzeit vorher sein könnte?

Und ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass mir während der Krankheit gekündigt wurde. Ich war also während der Phase, in der ich Krankengeld bekommen habe quasi eigentlich arbeitslos, aber auch wieder nicht, weil ich ja krank geschrieben war. Das Arbeitsamt wollte davon nichts wissen, weil ich ja krank geschrieben war und Krankengeld bekommen habe. Also ich habe beim Arbeitsamt angerufen als ich die Kündigung bekommen habe und die meinten, ich soll mich erst wieder melden, wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin bzw. weiß ab wann ich nicht mehr krank geschrieben bin. Aber ich bin nahtlos nach der Krankschreibung in den neuen Job gegangen. Daher habe ich mich nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet.

VG

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:07
von marsupilami
Noch ein Nachtrag zur Bezugsdauer des Krankengeldes:
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Dabei müssen Sie nicht am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt.

Entscheidend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit auf demselben, medizinisch nicht ausgeheilten Leiden beruht. Sind Sie bereits krankgeschrieben und es tritt eine weitere Erkrankung hinzu, wird die Leistungsdauer von 78 Wochen nicht verlängert (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt tatsächlich fortzahlt oder Arbeitslosengeld gezahlt wird – also in der Regel während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB III).
Quelle: https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/

Die Höhe des Arbeitslosengeldes kann man ebenfalls den beiden Links entnehmen.
Wie hoch ist der Anspruch auf ALG 1?
Die Höhe des ALG 1 ist gesetzlich geregelt. In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld 1 60 Prozent des Leistungsentgelts. Können ein oder mehrere Kinder bei der Berechnung berücksichtigt werden, erhöht sich der Arbeitslosengeld-1-Anspruch auf 67 Prozent. Grundsätzlich kann auch die Steuerklasse die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen.
Quelle: https://www.hartz4hilfthartz4.de/arbeit ... _auf_ALG_1

D.h. da in der maßgeblichen Vergangenheit überwiegend nur Teilzeit gearbeitet bzw. Krankengeld bezogen wurde, gibt's eben nur 60/67 % von dem Wenigen.
In dem Falle dann zusätzlich ALG II beantragen.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:19
von Koelsch
Da Du früher ja anscheinend kein ALG I bezogen hast, befürchte ich, dass Dein künftiger ALG II Anspruch sich aus dem bezogenen Krankengeld plus dem jetzigen TZ-Job errechnet. Bemessungszeitraum dürfte als 12 Monate sein nach § 150 SGB III.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:24
von Shelly
Hallo m arsupilami!

Vielen Dank für deine Antwort!

OK... dann heißt das, ich darf unter gar keinen Umständen arbeitslos werden. Denn davon kann ich in keinster Weise leben. Mit ALG II aufstocken wird wohl nicht gehen... die schauen ja erstmal, was der Partner verdient und ob man noch Geld "rumliegen" hat. Tja, und da wir vor wenigen Jahren ein altes Reihenhäuschen gekauft haben (welches aber nahezu komplett quasi noch der Bank gehört) und natürlich noch ein wenig Erspartes für notwendige Renovierungen "rumliegen" haben, werde ich wohl kein ALG II aufstockend bekommen, sondern von dem Ersparten leben müssen, welches eigentlich fürs Haus gedacht ist.

VG

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:27
von Shelly
Koelsch hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:19 Da Du früher ja anscheinend kein ALG I bezogen hast, befürchte ich, dass Dein künftiger ALG II Anspruch sich aus dem bezogenen Krankengeld plus dem jetzigen TZ-Job errechnet. Bemessungszeitraum dürfte als 12 Monate sein nach § 150 SGB III.
Wieso habe ich deiner Meinung nach keinen Anspruch auf ALG I?
Ich habe doch Vollzeit gearbeitet, dann Krankengeld bekommen und arbeite jetzt wieder. Da müsste ich doch ALG I bekommen, oder?
Hm... ich verstehe das in dem Link nicht so wirklich... also, was das für mich bedeutet...

EDIT:
Ein Bekannter war ausgesteuert nach diesen 78 Wochen Krankengeld und hat trotzdem ALG I Anspruch gehabt...hm...
also, er hat zwischen Krankengeld und ALG I nicht gearbeitet.
Trotzdem kann es doch irgendwie nicht sein, dass jemand ALG I bekommt, der gearbeitet hat, dann Krankengeld bekommen hat und dann ausgesteuert wurde, ALG I bekommt. Und jemand, der gearbeitet hat, dann Krankengeld bekommen hat und dann wieder gearbeitet hat, bekommt nur ALG II?

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:38
von friys
@Shelly, natürlich ist es äußerst unangenehm vom Jobcenter "durchleuchtet" zu werden. Das nackig machen ist im Fall von ALG II / Hartz IV nicht wirklich spaßig. Aber bevor ihr "von dem Ersparten" leben müsstet, würde ich mir eine nahegelegene Hartz-4-Beratungsstelle suchen. Bis dato steht euch wohl das Wasser noch nicht bis zum Hals...

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:43
von marsupilami
Shelly hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:27 Hm... ich verstehe das in dem Link nicht so wirklich... also, was das für mich bedeutet...
Welcher Link?
Was genau verstehst Du dort nicht?

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:44
von Koelsch
Shelly hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:27
Koelsch hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:19 Da Du früher ja anscheinend kein ALG I bezogen hast, befürchte ich, dass Dein künftiger ALG II Anspruch sich aus dem bezogenen Krankengeld plus dem jetzigen TZ-Job errechnet. Bemessungszeitraum dürfte als 12 Monate sein nach § 150 SGB III.
Wieso habe ich deiner Meinung nach keinen Anspruch auf ALG I?
Sorry, das war ein Dreckfuhler von mir, da müsste natürlich ALG I stehen.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 15:54
von Shelly
friys hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:38 @Shelly, natürlich ist es äußerst unangenehm vom Jobcenter "durchleuchtet" zu werden. Das nackig machen ist im Fall von ALG II / Hartz IV nicht wirklich spaßig. Aber bevor ihr "von dem Ersparten" leben müsstet, würde ich mir eine nahegelegene Hartz-4-Beratungsstelle suchen. Bis dato steht euch wohl das Wasser noch nicht bis zum Hals...
Ich habe direkt nach dem Studium schonmal ALG II bekommen und wurde "durchleuchtet" und da hieß es, wenn ich ich Erspartes hätte, dann müsste ich erstmal davon leben. Somit gehe ich davon aus, dass die sagen, ich muss erstmal das Ersparte fürs Haus "aufbrauchen" (bis auf einen kleinen "Rest", den man behalten darf). Außerdem wird ja der Partner dann auch mit ins Boot geholt. Mein Freund verdient zwar wirklich nicht gerade üppig, aber etwas mehr als dieser Satz, den er behalten darf ohne mich mitfinanzieren zu müssen, ist es glaube ich schon (weiß jemand, wie hoch dieser Satz ist?).
Daher vermute ich einfach mal, dass ich kein ALG II aufstockend bekommen würde, sondern von meinem Partner und vom Ersparten "aufstocken" muss.

marsupilami hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:43
Shelly hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:27 Hm... ich verstehe das in dem Link nicht so wirklich... also, was das für mich bedeutet...
Welcher Link?
Was genau verstehst Du dort nicht?
Das hat sich erledigt. Es ging um den Link von Koelsch.


VG

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 16:12
von friys
Shelly hat geschrieben: So 27. Mai 2018, 15:54 Daher vermute ich einfach mal, dass ich kein ALG II aufstockend bekommen würde, ...
Ja, ich verstehe schon. Und in einem öffentlichen Forum ist es nicht auch clever, sein gesamtes Vermögen offen zu legen. Aber bevor mich ständig ungute Gedanken und Gefühle begleiten - wäre für mich eine professionellen Beratung unter "4-Augen" in Ortsnähe ein nächster Schritt. Warum erst Hilfe suchen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 16:14
von Koelsch
Auf jeden Fall "vor dem Brunnen" klären.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 16:54
von kleinchaos
Wobei man ja nicht alles Ersparte aufbrauchen muss, es gibt da Freibeträge. Und wenn das Ersparte eh fürs Haus gedacht ist, kann man die Zwischentilgung ja schon bissel eher machen. Freut im Bedarfsfalle auch das JC, weils dann weniger Zinsen zahlen muss

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 18:30
von Olivia
Sollten das zulässige Vermögen unter den Freibeträgen liegen (angemessenes selbst genutztes Häuschen zählt da nicht mit rein), dann beteiligt sich das Jobcenter bei entsprechend geringem Einkommen auch an den Kreditzinsen, die diese Teil der KdU sind.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: So 27. Mai 2018, 18:31
von topas
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 kann ein Antrag auf Berechnung der letzten 24 Monate gestellt werden. Wegen der selben Krankheit gibt es Blockfristen, also Vorsicht.
Mehr dazu gibt es hier:
http://www.bjoernsip.de/bjoern/hoechstanspruch_kg/

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 17:35
von Shelly
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mal geschaut, wie viel Vermögen quasi nicht bei Hartz IV angerechnet wird. Das ist ja gar nicht so wenig wie ich dachte. Ich hatte irgendwie im Kopf, dass man quasi fast gar nicht "behalten" darf.

Beim Krankengeld habe ich inzwischen Auskunft von der Krankenkasse bekommen. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen auch, daher berichte ich hier mal.
Also wenn man Krankengeld bekommen hat (und noch nicht die 78 Wochen "voll" hat), dann einen neuen Job annimmt und dann wieder wegen der selben Sache krank wird, dann wird das Krankengeld nur nach dem neuen Job berechnet.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 18:14
von marsupilami
Das war eigentlich schon immer so.
Und steht so auch in den Inhalten von Link 1 in Posting #4.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 18:34
von tigerlaw
Zwei Anmerkungen :

1. Krankengeldanspruch besteht zwar 78 Wochen, "ruht" aber während der Zeit der Entgeltfortzahlung. Die kranke Kasse spart also Geld für sechs Wochen ein. Es gibt also keine 19,5 Monate, sondern nur max 18 Monate.

2. Wenn der Arbeitsvertrag während der Krankheit endet, läuft der Krankengeldansprichtige weiter BIS ZUR NÄCHSTEN UNTERBRECHUNG! !

Also auf keinen Fall auch nur einen Tag Lücke zwischen den Krankschreibunten eintreten lassen!

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 19:10
von Shelly
marsupilami hat geschrieben: Mo 28. Mai 2018, 18:14 Das war eigentlich schon immer so.
Und steht so auch in den Inhalten von Link 1 in Posting #4.
Das kann sein. Ich hatte damals direkt nach dem Studium tatsächlich fast nichts. Die hatten mir damals nur den Eindruck vermittelt, ich dürfte auch quasi (so gut wie) nichts haben...

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 19:22
von Shelly
tigerlaw hat geschrieben: Mo 28. Mai 2018, 18:34 Zwei Anmerkungen :

1. Krankengeldanspruch besteht zwar 78 Wochen, "ruht" aber während der Zeit der Entgeltfortzahlung. Die kranke Kasse spart also Geld für sechs Wochen ein. Es gibt also keine 19,5 Monate, sondern nur max 18 Monate.

2. Wenn der Arbeitsvertrag während der Krankheit endet, läuft der Krankengeldansprichtige weiter BIS ZUR NÄCHSTEN UNTERBRECHUNG! !

Also auf keinen Fall auch nur einen Tag Lücke zwischen den Krankschreibunten eintreten lassen!
Zu 1. Ja, und es "ruht" auch, wenn man z.B. während einer Reha Übergangsgeld bekommt.

Zu 2. Das ist klar, dass man das lückenlos nachweisen muss.
Trotzdem gut, dass du es schreibst, denn das weiß vielleicht nicht jeder.

Re: Wie würde ALG in diesem Fall berechnet werden?

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 15:40
von ErichBo
hallo,
leider wieß ich das auch nicht, aber die Antworten haben mir da gerade auch weitergeholfen.