Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
sleepy5580
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#51

Beitrag von sleepy5580 »

Juhuuu vorraussichtliche Bearbeitungszeit 6 Monate so langsam glaub ich, ich bin hier gelandet.

http://www.bendecho.com/764dfdffec-buer ... ei-asterix
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kleinchaos
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#52

Beitrag von kleinchaos »

Für Wohngeld eigentlich normal. Darüber hab ich mich schon ewig aufgeregt.
Hab ja vor ALG2 mit Sozialhilfe und Wohngeld aufgestockt. Das war immer fürchterlich bei der Wohngeldstelle. Ich hatte wechselndes Einkommen. Und für jeden Monat gabs einen Extra-Bescheid. Inklusive mindestens 6 Monate Wartezeit. Da war ich damals froh über ALG2, hörte doch der ewige Zirkus mit dem Wohngeld auf.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#53

Beitrag von sleepy5580 »

Lacht und wo ist der Unterschied zu ALG II? (mal von den 6 Monaten Vorlaufzeit abgesehen) Bekam bisher auch jeden Monat einen Änderungsbescheid und musste auch jeden Monat bis zu 4 mal dahin nur weil sich Kleinigkeiten geändert haben, aber jetzt wirds richtig witzig ich muss jetzt jeweils Wohngeld beantragen und zusätzlich Je nach Monat Beihilfe zur Krankenkasse ausser ich klopp ohne Ende Überstunden (wenn es denn geht).

Apro pro muss man den Antrag im selben Monat oder sogar im Vormonat stellen wo nicht genug Zufluss da ist oder allgemein und jeden Monat wird geschaut oder kann man auch im Nachhinein?
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Seti
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#54

Beitrag von Seti »

sleepy5580 hat geschrieben:Heute hatte ich eine ziemlich engagierte Mitarbeiterin im Arbeitsamt, aber Zitat "sie fallen durch alle Raster" BAB nicht möglich da Internatsunterbringung und somit "abgesichert", Krankenkasse müssen wir somit selber tragen. Und nu gehts zur Wohngeldstelle.

Das musste mir mal erklären , ich hab gedacht Deine Freundin lebt bei Dir ??????
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kleinchaos
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#55

Beitrag von kleinchaos »

Wer zahlt denn Internatskosten? Das ist doch irre teuer? Und die Verpflegung da?
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#56

Beitrag von sleepy5580 »

sleepy5580 hat geschrieben:Antrag der genehmigt wurde lief über die REHA-Stelle des AA, von der auch das Fahrtgeld und die Ausbildung bezahlt wird (unter anderem auch 2. Unterkunft), zuständig für alles andere (Krankenversicherung, Regelsatz, Mehrbedarf, KDU) war bisher die ARGE. Erstausbildung ja U23 nein daher auch keine Familienversicherung über die Eltern.

Also meine Freundin ist innerhalb der Woche in einem Zimmer untergebracht, gleiches Gelände wie Rehaumschulung daher nennen die das wohl auch Internat. Entfernung nicht grad ohne und ja eigentlich lebt sie hier, nur sie in der Woche quasi wie auf Montage weg ;). Und zahlen tut das die BA sowie halt auch die Heimfahrten. Sry, wenn ich bei dem ganzen gewusel mit dem Ämtern nicht immer alles ganz klar und deutlich rüberkommt

@kleinchaos
Nur weil es Internat genannt wird heisst es nicht das es sowas ist wie an das was du gerade denkst ;)
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#57

Beitrag von kleinchaos »

Nee ich hab an gar nix gedacht, nur mit Schrecken an das Lehrlingsinternet wo meine Große mal war :ohnmacht:
Das kostete 300 DM für ein 2-Personen-Zimmer mit Selbstversorgung. Einrichtung uralt und desolat.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#58

Beitrag von sleepy5580 »

Reha-Abteilung der BA hat grad angerufen und nun ist endlich alles aufgedröselt meine Freundin muss jetzt ein Formular beim Maßnahmeträger Ausfüllen das nennt sich Beitragsrückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, der zahlt dann die Krankenkasse bekommt das Geld von der BA wieder und die BA bekommt das Geld von der ARGE wieder, aber Achtung dies wird Regional sehr unterschiedlich gehandhabt.
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Günter
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#59

Beitrag von Günter »

:arge: Gab es eine Chance für die Bürokraten, das Ganze komplizierter zu gestalten? :gaga:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#60

Beitrag von sleepy5580 »

Ich bin ja schon froh das sie überhaupt herrausgefunden haben das es so gemacht wird :unschuld:, das rumgenerve von mir und unseren Krankenkassen hat wohl geholfen :totlach: oder jmd. hat sich doch tatsächlich mal als zuständig erklärt

Achja und das allgegenwertige "So einen Fall hatten wir noch nicht" war auch wieder da ;)
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#61

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben::arge: Gab es eine Chance für die Bürokraten, das Ganze komplizierter zu gestalten? :gaga:
Das ist doch die Herausforderung!
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#62

Beitrag von Günter »

Wir sind im Hilfebereich Herr Marsu. Sonst hätte ich schon eine Strategie wie man 3 Stellen im öffentlichen Dienst zusätzlich beschaffen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#63

Beitrag von Seti »

sleepy5580 hat geschrieben:Reha-Abteilung der BA hat grad angerufen und nun ist endlich alles aufgedröselt meine Freundin muss jetzt ein Formular beim Maßnahmeträger Ausfüllen das nennt sich Beitragsrückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, der zahlt dann die Krankenkasse bekommt das Geld von der BA wieder und die BA bekommt das Geld von der ARGE wieder, aber Achtung dies wird Regional sehr unterschiedlich gehandhabt.
So hab noch folgendes dazu gefunden:

,,Ist der Schutz behinderter Menschen bei Krankheit oder Pflege während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht anderweitig sichergestellt, können die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, die Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erbracht werden. Arbeitslose Teilnehmer an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können für die Dauer des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eine private Versicherung gegen Krankheit oder für die Pflegeversicherung erhalten. Der Zuschuss wird nach § 207a Abs. 2 des Dritten Buches berechnet.''
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#64

Beitrag von sleepy5580 »

Danke Seti wird hoffentlich noch jmd. weiterhelfen falls der Weg der bei uns gegangen wird nicht funktioniert
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Seti
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung

#65

Beitrag von Seti »

Bei uns ist das alles aufgedröselt ,

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 97 ff SGB III i.V.m § 33 und 44 ff SGB IX,

beachte bitte §§ 97 SGb III - 115 SGB III
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