Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
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Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Wir fallen jetzt zum Monatsende recht kurzfristig aus ALG II, Problem meine Freundin ist dann ja eigentlich nicht mehr Krankenversichert sie bezieht aber weiterhin Geld vom Arbeitsamt (nicht ARGE um genau zu sein Fahrtgeld für geförderte Ausbildung) müsste dann das Arbeitsamt auch die Krankenversicherung übernehmen oder bleibt nur selberzahlen?
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- kleinchaos
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Bin ich mir nicht sicher.
Allerdings könnt ihr mal grob nachrechnen wegen der Krankenversicherung. Wenn ihr durch Zahlung der KV wieder bedürftig werdet, dann gibts auch die KV wieder bezahlt. Bzw einen Zuschuss zu den Beiträgen.
Allerdings könnt ihr mal grob nachrechnen wegen der Krankenversicherung. Wenn ihr durch Zahlung der KV wieder bedürftig werdet, dann gibts auch die KV wieder bezahlt. Bzw einen Zuschuss zu den Beiträgen.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Hallo,
ist sie gesetzlich versichert?
Wenn ja, dann dürfte sie während der geförderten Ausbildung sozialversicherungspflichtig sein.
ist sie gesetzlich versichert?
Wenn ja, dann dürfte sie während der geförderten Ausbildung sozialversicherungspflichtig sein.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Ja, sie ist gesetzlich versichert bekommt allerdings keine Ausbildungsvergütung, die Zahlung der Krankenversicherung hatte bisher die ARGE übernommen und die fällt ja nun jetzt weg. Durch die Krankenversicherung wären wir je nachdem was für Schichten/Stunden ich tatsächlich fahre mal Hilfebedürftig, mal nicht. Im September sind wir zum Beispiel sehr weit weg von der Hilfebedürftigkeit, mir wäre eine konstante Lösung allerdings am liebsten, statt mal so und mal so (da vergisst man so dann so schnell was und hellsehen kann man ja auch nicht )
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Wurden die Versicherungsbeiträge freiwillig gezahlt oder über die ARGE?
Ich suche mal.
Ausbildung nach welchen §?
SGB III sagt, wer versicherungsspflichtig ist. § 24 ff
Ich suche mal.
Ausbildung nach welchen §?
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LG Emmaly
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
krankenversicherung läuft über die ARGE sie hat Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen (bei ARGE) . Unter welchem § der Träger (BA) das nun laufen hat puhh müsste ich noch raussuchen war nen langer Kampf die Ausbildung überhaupt zu bekommen und welcher § war uns da ziemlich Schnuppe, ich lass mir heute mal ne Vollmacht ausstellen damit ich bei der BA überhaupt was machen kann, die sehen das ja alles anders als die ARGE und die müssen da ja auch beraten, aber wie gut die ist sei mal dahingestellt. Was fürn Chaos bei uns ist (zuständigkeit) merk ich gerade ist auch nicht gerade ohne.
Zuletzt geändert von sleepy5580 am Fr 21. Aug 2009, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
§ 33 SGB IX oder ??????
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
hatte ich auch so im kopf seti aber bin mir gerade nicht sicher
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Ihr habt doch sicher einen Antrag stellen müssen , der wurde wo gestellt AA oder Arge.
Bei meinem Sohn läuft alles übers AA. Krankenversicherung übernimmt hier das AA
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Geht der Weg Erstausbildung, Altesgrenze 23 noch nicht überschritten, Familienversicherung über die Eltern?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Antrag der genehmigt wurde lief über die REHA-Stelle des AA, von der auch das Fahrtgeld und die Ausbildung bezahlt wird (unter anderem auch 2. Unterkunft), zuständig für alles andere (Krankenversicherung, Regelsatz, Mehrbedarf, KDU) war bisher die ARGE. Erstausbildung ja U23 nein daher auch keine Familienversicherung über die Eltern.
Zuletzt geändert von sleepy5580 am Fr 21. Aug 2009, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Günter hat geschrieben:Geht der Weg Erstausbildung, Altesgrenze 23 noch nicht überschritten, Familienversicherung über die Eltern?
Familienversicherung geht nicht mehr , Mein Großer musste sich auch selber anmelden bei der KV
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Ein Monat gibt es bei der gesetzlichen Versicherung Nachversicherungsfrist.sleepy5580 hat geschrieben:Antrag der genehmigt wurde lief über die REHA-Stelle des AA, von der auch das Fahrtgeld und die Ausbildung bezahlt wird (unter anderem auch 2. Unterkunft), zuständig für alles andere (Krankenversicherung, Regelsatz, Mehrbedarf, KDU) war bisher die ARGE. Erstausbildung ja U23 nein daher auch keine Familienversicherung über die Eltern.
Also erst einmal nicht gleich verrückt machen.
Bei der Erstausbildung und geförderter Ausbildung muss die AA die Versicherung tragen, denn sie ist sozialversicherungspflichtig.
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- kleinchaos
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Wenn das über Reha läuft, zahlt da nicht die RV? Bei Teilhabe zum Arbeitsleben?
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Stimmt so ist es auch bei meinem Großen.
Rufe mal beim AA und erkundige Dich kann ja nicht sein das sie jetzt ohne KV ist zu mal es eingefördete Ausbildung ist
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Beim AA sagen sie mir das sie mir keine Auskünfte erteilen können, da sie zum einen nicht für mich zuständig sind und mir über meine Freundin keine Auskünfte erteilen dürfen die verdienen das hier , wie gesagt ich besorg mir heute ne Vollmacht damit ich das wenigstens machen kann.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Merke: Datenschutz wird immer dann ganz groß geschrieben, wenn AA oder ARGE sich dadurch Arbeit ersparen kann.sleepy5580 hat geschrieben:Beim AA sagen sie mir das sie mir keine Auskünfte erteilen können, da sie zum einen nicht für mich zuständig sind und mir über meine Freundin keine Auskünfte erteilen dürfen die verdienen das hier , wie gesagt ich besorg mir heute ne Vollmacht damit ich das wenigstens machen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Und immer ganz freundlich an die §§ 13 - §§ 17 SGB I erinnern. Die müssen.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Hab grad nochmal angerufen, diesmal eine etwas bessere Dame erwischt die hat wenigstens in die elektronische Akte reingeschaut und ob sie die Krankenversicherung zahlen müssen oder nicht könnte sie nicht sagen, sowas hätte sie bisher noch nicht gehabt (ach ne wenn das so einfach wäre, würde ich ja auch nicht anrufen um wenigstens schonmal Vorabinfos zu erhalten ) naja bleibt nur der Gang am Montag mit Vollmacht um überhaupt konkrete Infos zu bekommen, ich glaub ich rufe einfach mal bei meiner Krankenkasse an vielleicht wissen die ja mehr nur gut das mich die ganze telefoniererei nix kostet.
edit: Krankenkasse schonmal super die klären jetzt alles mit AA und teilen mir es dann mit, weil denen sind sie auch ohne Vollmacht Informationspflichtig
edit: Krankenkasse schonmal super die klären jetzt alles mit AA und teilen mir es dann mit, weil denen sind sie auch ohne Vollmacht Informationspflichtig
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Hmm, wieso kann ich meinen Beitrag nicht mehr editieren.
Aber eins weiss ich jetzt schon meine SB ist sicher froh das sie mich erstmal nur noch einmal sieht, aber jetzt versteh ich wenigstens was sie meinte, das bei uns alles sooo kompliziert ist . Aufstocker mit monatlicher Einzelabrechnung und individuellem Freibetrag mit Lebenspartnerin die Teilhabe am Leben übers AA finanziert bekommt scheint Behördentechnisch echt nicht ohne zu sein.
Aber eins weiss ich jetzt schon meine SB ist sicher froh das sie mich erstmal nur noch einmal sieht, aber jetzt versteh ich wenigstens was sie meinte, das bei uns alles sooo kompliziert ist . Aufstocker mit monatlicher Einzelabrechnung und individuellem Freibetrag mit Lebenspartnerin die Teilhabe am Leben übers AA finanziert bekommt scheint Behördentechnisch echt nicht ohne zu sein.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Editieren geht nur eine gewisse Zeit, ich meine 30 Minuten, bin zu fa.... beschäftigt, meine ich natürlich, um nachzusehen.sleepy5580 hat geschrieben:Hmm, wieso kann ich meinen Beitrag nicht mehr editieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
30 min. stimmt.
Ich hatte den Schreiber per PN geantwortet.
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LG Emmaly
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Also ob das so Rechtens ist weiss ich nicht aber mir wurde nun mitgeteilt da meine Freundin beim Arbeitsamt keinerlei "Leistungen zum Leben" erhält sondern nur Fahrtkosten, Zweitunterkunft und Umschulung ist das Amt nicht verpflichtet die Krankenkasse zu bezahlen oO seit wann gibt es beim Arbeitsamt "Leistungen fürs Leben"
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Dann würde ich einen Antrag nach §26 SGB II stellen.
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Re: Rausfall aus ALG II und Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist keine Regelleistung. Bei einer geförderten Ausbildung ist sie auch ohne Regelleistungen versichert, und zwar gesetzlich.
Ich würde Kontakt mit der KK aufnehmen.
Sorry mache ich nicht gerne, aber hier das Gesetz:
Weiter in SGB III
Und da noch der § 24:
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x024.htm
Ich würde Kontakt mit der KK aufnehmen.
Sorry mache ich nicht gerne, aber hier das Gesetz:
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x023.htmSGB III - Arbeitsförderung -
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Dritter Abschnitt
Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
§ 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung
(1) Solange und soweit eine vorrangige Stelle Leistungen nicht gewährt, sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung so zu erbringen, als wenn die Verpflichtung dieser Stelle nicht bestünde.
(2) Hat die Agentur für Arbeit für eine andere öffentlich-rechtliche Stelle vorgeleistet, ist die zur Leistung verpflichtete öffentlich-rechtliche Stelle der Bundesagentur erstattungspflichtig. Für diese Erstattungsansprüche gelten die Vorschriften des Zehnten Buches über die Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander entsprechend.
Weiter in SGB III
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x025.htmZweites Kapitel
Versicherungspflicht
Erster Abschnitt
Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
§ 25 Beschäftigte
(1) Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 gleich.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x026.htm§ 26 Sonstige Versicherungspflichtige
(1) Versicherungspflichtig sind
1. Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 35 des Neunten Buches Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,
Und da noch der § 24:
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x024.htm
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