Kündigen aber ohne Sperre
Re: Kündigen aber ohne Sperre
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Beruflich werde ich demnächst eine Weiterbildung beginnen, mit einem Bildungsgutschein. Ich hatte bereits Dezember ein Gespräch und mit einer Vermittlerin. Die gute Frau hat über das was meiner Chefs gemacht haben nur den Kopf geschüttelt bzw. war ziemlich entsetzt. Sie hatte mir schon da einen Bildungsgutschein in Aussicht gestellt. Das "Versprechen" wurde nun eingehalten. Ein Grund für den Bildungsgutschein war das ich mehrere Jahre in der Sicherheitsbranche "halb" illegal gearbeitet habe (keine Schwarzarbeit). In der Sicherheitsbranche braucht man mindestens den 34a GewO, welchen ich nicht habe. Hätte ich diesen Bildungsgutschein nicht bekommen, würde ich heute "vor dem nichts" stehen und würde bis auf unbestimmte Zeit arbeitslos sein, weil ich für nichts richtig vermittelbar wäre.
Zwar habe ich noch eine andere Ausbildung von früher, jedoch bin ich da schon lange raus.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die Leistungsabteilung mit meiner Vermittlerin sprach und diese sich auch untereinander austauscht haben. Die Entscheidung, ob man eine Sperre bekommt, liegt jedoch ausschließlich bei der Leistungsabteilung. Ich hatte die Leistungsabteilung gebeten bei weiteren Fragen meine Vermittlerin zu kontaktieren und - / oder mich zu einem persönlichen Gespräch einzuladen, mit einem Rechtsanwalt. Zu einem Gespräch mit der Leistungsabteilung kam es nicht weiter. Es kam einfach Post.
Ich bin auch der Arbeitsagentur für die Unterstützung dankbar. Hätte ich so nicht gedacht.
Wenn ich dann fertig bin, mit der Weiterbildung, dann gibt es gute Chancen auf einen neuen Arbeitgeber, da dort einige Leute bald in Rente gehen und die dann neue Leute brauchen. Ein Versprechen / unterschriebenen Vertrag gibt es jedoch bisher nicht.
Zwar habe ich noch eine andere Ausbildung von früher, jedoch bin ich da schon lange raus.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die Leistungsabteilung mit meiner Vermittlerin sprach und diese sich auch untereinander austauscht haben. Die Entscheidung, ob man eine Sperre bekommt, liegt jedoch ausschließlich bei der Leistungsabteilung. Ich hatte die Leistungsabteilung gebeten bei weiteren Fragen meine Vermittlerin zu kontaktieren und - / oder mich zu einem persönlichen Gespräch einzuladen, mit einem Rechtsanwalt. Zu einem Gespräch mit der Leistungsabteilung kam es nicht weiter. Es kam einfach Post.
Ich bin auch der Arbeitsagentur für die Unterstützung dankbar. Hätte ich so nicht gedacht.
Wenn ich dann fertig bin, mit der Weiterbildung, dann gibt es gute Chancen auf einen neuen Arbeitgeber, da dort einige Leute bald in Rente gehen und die dann neue Leute brauchen. Ein Versprechen / unterschriebenen Vertrag gibt es jedoch bisher nicht.
Re: Kündigen aber ohne Sperre
Wird dann schon klappen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Aber Du hast eine Perspektive, ein Ziel, ... und das ist viel wert.
Ich dass das mit der Ausbildung klappt und Du danach einen Job findest.
Wenn Dir danach ist, schau ab und an hier rein, insbesondere, wenn Du Fragen hast und Du sie hier stellen magst.
Ich dass das mit der Ausbildung klappt und Du danach einen Job findest.
Wenn Dir danach ist, schau ab und an hier rein, insbesondere, wenn Du Fragen hast und Du sie hier stellen magst.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kündigen aber ohne Sperre
Ich muss mich noch mal melden, wegen eines Problems...
Ich habe nun den Bildungsgutschein abgegeben und mich ja beim Bildungsträger gemeldet...
Nun ahbe ich post bekommen, ich solle mich bei Arbeitgeber "xxx" melden. Für den Beruf erfülle ich nicht die Qualifikation. Muss ich mich nun darauf bewerben, oder wie regelt sich das nun? Ich will lieber die Umschulung machen.
Ich habe nun den Bildungsgutschein abgegeben und mich ja beim Bildungsträger gemeldet...
Nun ahbe ich post bekommen, ich solle mich bei Arbeitgeber "xxx" melden. Für den Beruf erfülle ich nicht die Qualifikation. Muss ich mich nun darauf bewerben, oder wie regelt sich das nun? Ich will lieber die Umschulung machen.
Re: Kündigen aber ohne Sperre
Den VV zurückschicken. Ich bewerbe mich nicht, da mir die für die ausgeschriebene Stelle die erforderliche Qualifikation fehlt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Post bekommen - von wem?
Vom Bildungsträger oder vom Jobcenter?
Wenn vom Jobcenter - ist das ein Vermittlungsvorschlag mit RFB?
Wann beginnt diese Weiterbildung?
Sind da die Formalitäten schon durch?
Im Prinzip würde ich sagen: Rückmeldung an das JC mit dem Hinweis:
ich habe mich auf Ihren Vermittlungsvorschlag nicht beworben, weil ich die am [Datum] beginnende Weiterbildung antreten werde.
Abgesehen davon kann ich die im VV vom AG geforderten Qualifikationen nicht erfüllen.
Vom Bildungsträger oder vom Jobcenter?
Wenn vom Jobcenter - ist das ein Vermittlungsvorschlag mit RFB?
Wann beginnt diese Weiterbildung?
Sind da die Formalitäten schon durch?
Im Prinzip würde ich sagen: Rückmeldung an das JC mit dem Hinweis:
ich habe mich auf Ihren Vermittlungsvorschlag nicht beworben, weil ich die am [Datum] beginnende Weiterbildung antreten werde.
Abgesehen davon kann ich die im VV vom AG geforderten Qualifikationen nicht erfüllen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Nix da, im Zweifelsfall geht Arbeit vor Bildung.ich habe mich auf Ihren Vermittlungsvorschlag nicht beworben, weil ich die am [Datum] beginnende Weiterbildung antreten werde.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kündigen aber ohne Sperre
Naja, es wird "Fachkraft Schutz und Sicherheit" gefordert, jedoch bin ich da erst in dieser Weiterbildung. Die Formalitäten sind durch.
Die Post kam von der Arbeitsagentur. Die Weiterbildung beginnt am Februar. Es ist ein Vermittlungsvorschlag.
Die Post kam von der Arbeitsagentur. Die Weiterbildung beginnt am Februar. Es ist ein Vermittlungsvorschlag.
Zuletzt geändert von Lev am Sa 26. Jan 2019, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Ich dachte immer, dieses Prinzip gilt für den eLB, wenn er/sie in einer Maßnahme ist und von dort heraus eine Arbeit aufnimmt.
Dann gilt die Beendigung der Maßnahme nicht als Abbruch mit allen Konsequenzen.
Und wenn eLB eh nicht den Anforderung des AG entspricht, dann bringt doch eine Bewerbung nix.
Nachtrag: so ungefähr hab ich mir das gedacht!
eLB will Ausbildung Fachkraft Sicherheit durchziehen und JC-SB ist offenbar der Auffassung, dass allein dieser Wille genügt, um die Anforderungen des AG zu erfüllen!
Dann gilt die Beendigung der Maßnahme nicht als Abbruch mit allen Konsequenzen.
Und wenn eLB eh nicht den Anforderung des AG entspricht, dann bringt doch eine Bewerbung nix.
Nachtrag: so ungefähr hab ich mir das gedacht!
eLB will Ausbildung Fachkraft Sicherheit durchziehen und JC-SB ist offenbar der Auffassung, dass allein dieser Wille genügt, um die Anforderungen des AG zu erfüllen!
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 26. Jan 2019, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Muss das sein?
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Dann kannst du auch (natürlich nur, wenn das Angebot interessant ist)eine Bewerbung schreiben.
Sehr geehrter Arbeitgeber,
ich absolviere ab 04.02.2019 die erforderliche Schulung nach 34a GewO. Ich würde mich freuen, wenn nach Abschluss der Maßnahme .....
mfG
Sehr geehrter Arbeitgeber,
ich absolviere ab 04.02.2019 die erforderliche Schulung nach 34a GewO. Ich würde mich freuen, wenn nach Abschluss der Maßnahme .....
mfG
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Kündigen aber ohne Sperre
Eine Rechtsfolgebelehrung sehe ich im Schreiben übrigens nicht. Ich habe auch bisher keine "Wiedereingliederungsvereinbarung" unterschrieben.