Hallo zusammen,
ich bin neu auf diesem Forum und brauche Hilfe. Ich versuche meine Situation in Kürze zu schildern:
Ich bin jetzt im 8. Monat schwanger.
Seit dem 01.12.2017 bin ich arbeitslos.
Mein Bezugszeitraum endet zum 30.11.2018. Lt. Arbeitsamt muss ich meinen Leistungszeitraum bis zum Tag der Geburt (Mitte/Ende Januar 2019) verlängern, um keine finanziellen Nachteile zu erlangen.
Aufgrund meiner Schwangerschaftsbeschwerden wurde ich krank geschrieben (bereits schon seit über 6 Wochen). Im Prinzip müsste ich jetzt Krankengeld bis zum Mutterschutz erhalten, dann Mutterschutzgeld und danach Elterngeld. Post von der Krankenkasse habe ich bisher nicht erhalten.
Zwischenzeitlich habe ich vom Arbeitsamt einen Aufhebungsbescheid mit Grund "Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall" erhalten.
Meine Fragen lauten nun:
Bin ich finanziell abgesichert?
Habe ich nach meiner Elternzeit Anspruch auf den Restanspruch des ALG I (ca. 5 Wochen)?
Und ganz wichtig: MUSS ich gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegen, da vom Ruhen des Arbeitslosengeldes keine Rede ist???
Ich jongliere seit Tagen mit Paragraphen umher und komm nicht wirklich auf eine Antwort.
Ich bin total verwirrt.
Hoffentlich versteht jemand meine Schilderung und kann mir helfen.
Viele Grüße
Bibi
Aufhebungsbescheid ALG I bei Krankheitsfall
- marsupilami
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Re: Aufhebungsbescheid ALG I bei Krankheitsfall
im Forum.
Hast Du denn das Krankengeld beantragt?
Denn nach meinem Kenntnissstand gibt's das nicht automatisch, nur weil Du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist!
Außerdem zu beachten:
Nachtrag:
Der Aufhebungsbescheid des JC ist "berechtigt", da Du durch die längere Krankheit Anspruch auf Krankengeld hast und dieses vorrangig zu beantragen ist.
Hast Du denn das Krankengeld beantragt?
Denn nach meinem Kenntnissstand gibt's das nicht automatisch, nur weil Du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist!
Außerdem zu beachten:
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/krankengeld/An dem Tag, an welchem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, beginnt der Anspruch auf Krankengeld. Damit Sie Krankengeld erhalten, muss Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung erneut krankschreiben. Dies muss spätestens am Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit geschehen. In diesem Zusammenhang gelten Samstage nicht als Werktage.
Nachtrag:
Der Aufhebungsbescheid des JC ist "berechtigt", da Du durch die längere Krankheit Anspruch auf Krankengeld hast und dieses vorrangig zu beantragen ist.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufhebungsbescheid ALG I bei Krankheitsfall
Danke, für die prompte Antwort.
Im Prinzip habe ich kein Krankengeld beantragt. Ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und gefragt, wie ich mich nun weiter zu verhalten habe. Man teilte mir telefonisch mit, dass ich nichts weiter zu tun habe (keinen Antrag auf Krankengeld), weil das Amt sich bei der Kasse meldet und ich automatisch Krankengeld erhalten werde.
Dass der Aufhebungsbescheid berechtigt ist, glaube ich. Aber da keine Rede vom Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs die Rede ist, frage ich mich, ob ich Widerspruch einlegen muss, damit dieser abgeändert wird. Oder ist das egal, weil ich so oder so Anspruch auf den Restzeitraum habe?
Im Prinzip habe ich kein Krankengeld beantragt. Ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und gefragt, wie ich mich nun weiter zu verhalten habe. Man teilte mir telefonisch mit, dass ich nichts weiter zu tun habe (keinen Antrag auf Krankengeld), weil das Amt sich bei der Kasse meldet und ich automatisch Krankengeld erhalten werde.
Dass der Aufhebungsbescheid berechtigt ist, glaube ich. Aber da keine Rede vom Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs die Rede ist, frage ich mich, ob ich Widerspruch einlegen muss, damit dieser abgeändert wird. Oder ist das egal, weil ich so oder so Anspruch auf den Restzeitraum habe?
Re: Aufhebungsbescheid ALG I bei Krankheitsfall
Nochmal ich...
Mir fällt noch eine Frage ein, die mir wichtig erscheint: Verlängert sich jetzt eigentlich automatisch mein Anspruch auf ALG I durch meine Krankschreibung?
Mir fällt noch eine Frage ein, die mir wichtig erscheint: Verlängert sich jetzt eigentlich automatisch mein Anspruch auf ALG I durch meine Krankschreibung?
Re: Aufhebungsbescheid ALG I bei Krankheitsfall
Ja! Denn wenn ALG-I-Berechtigung wegfällt, wird der Anspruch tatsächlich "aufgeschoben". Im Aufhebungsbescheid müsste ja auch stehen, wie hoch noch der Restanspruch ist.
Ansonsten vielleicht noch mal freundlich bei der KK anrufen, Du hättest jetzt den Aufhebungsbescheid der BA erhalten, was Du nun machen müsstest, damit Krankengeld nahtlos weitergezahlt wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Aufhebungsbescheid ALG I bei Krankheitsfall
Sorry, wenn das nicht genügend klar rübergekommen sein sollte!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!