Arbeitslos melden und Fristen

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Kore7
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Arbeitslos melden und Fristen

#1

Beitrag von Kore7 »

Hallo an die Profis,

folgender Sachverhalt lege ich euch mal vor und bin gespannt was ihr dazu meint.

Ich bin mündlich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden an einem Freitag Nachmittag.
Am Montag bin ich sofort morgens zur Agentur und habe mich beim Empfang gemeldet (nicht bei den Sachbearbeiterinnen), daß ich
ich gekündigt worden bin. Die Dame hat das ins System getippt und mir bestätigt, daß ich mich korrekt gemeldet habe und das
Arbeitslosengeld damit gesichert wäre.
Sie hat mir als Bestätigung einen Zettel (ein sachfremdes Formular als Schmierzettel) gegeben mit Eingangsstempel, ihrem Namenskürzel und ein paar Buchstaben von denen ich die Bedeutung nicht genau kenne. Ich habe nachgefragt wie das weitere Vorgehen ist und
sie sagte mir, daß ich am ersten arbeitslosen Tag kommen sollte wegen dem Antrag. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch
keine schriftliche Kündigung, was ich ihr auch gesagt hatte. Sie sagte, daß alles so in Ordnung ist und das jetzt im
System drin ist. Als dann die schriftliche Kündigung kam bin ich dann nicht mehr zur Agentur, weil ich
von der Dame ja gesagt bekommen hatte, daß alles ok ist. Vier Tage nach Kündigungserhalt später habe ich dann doch nochmal bei der Agentur
angerufen, worauf diese mir mitgeteilt hat, daß es keinen Eintrag gibt im System. Jetzt habe ich angefangen zu schwitzen.

Frage 1: Bekomme ich jetzt eine Sperrzeit von ALG 1 und wenn ja wie lange? (Werde natürlich vor Ort noch klären mit der Dame wenn möglich)

Frage 2: Muß ich nachweisen wann mir die Kündigung zugegangen ist oder reicht es wenn ich sage ich habe sie dann und dann bekommen?

Falls ich den Kündigungseingang nachweisen muß und die Dame das doch irgendwie nicht ins System gegeben hat -vielleicht gibt es ja eine Eingabe ins System vor Ort was nicht gleich bundesweit im System ist?)oder da was schiefgelaufen ist , und ich das nicht nachweisen kann (ok ich habe ihr Kürzel und den Zettel- da steht aber ja nichts genaueres drauf), was dann?

Freue mich auf fundierte Antworten und bin echt gestresst gerade...
Gruß, Kore7
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Koelsch
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#2

Beitrag von Koelsch »

Du hast den Zettel, damit dürfte nachweisbar sein, dass Du Deine Pflichten erfüllt hast.
Geh hin und klär das entsprechend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#3

Beitrag von angel6364 »

Und gib das Original nicht aus der Hand! Nimm entweder selbst eine Kopie mit oder lass es nur in Deinem Beisein kopieren.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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friys
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#4

Beitrag von friys »

Kore7 hat geschrieben: Fr 22. Feb 2019, 19:30 [...] Ich bin mündlich von meinem Arbeitgeber gekündigt worden an einem Freitag Nachmittag.
Mündliche Kündigungen sind prinzipiell ungültig, weil der Gesetzgeber die schriftliche Form für die offizielle Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorgibt. Jedoch handelt es sich hierbei aber um keine absolute Aussage, wie etliche Entscheidungen von Gerichten bezeugen. Das bestätigt wieder einmal: Von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

Beispielsweise dann, wenn die mündlich ausgesprochene Kündigungsabsicht in Kombination mit schlüssigem oder auch widersprüchlichem Verhalten gültig geworden ist.

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist im Normalfall zwar unwirksam, bedarf aber der Widersetzung der Person, welcher gekündigt wurde. Erhält der Arbeitnehmer eine mündliche Kündigung und versäumt es, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen, kann dies durchaus das Ende der Beschäftigung bedeuten.
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 25 Ta 1628/10, hat geschrieben: Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich):
Eine mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist aufgrund der fehlenden Schriftform nach §§ 623, 125 BGB unwirksam. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen gemäß §§ 623, 125 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form per E-Mail oder Telefax ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Klagerecht und der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber können jedoch verwirken, wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine mündlich ausgesprochene Kündigung seines Arbeitgebers nicht zeitnah zur Wehr setzt und erst nach Monaten gegen die mündliche Kündigung vorgeht.
Quelle > https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... %201628/10
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marsupilami
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#5

Beitrag von marsupilami »

Es liegt auch eine schriftliche Kündigung vor!!
Kore7 hat geschrieben:Als dann die schriftliche Kündigung kam bin ich dann nicht mehr zur Agentur, weil ich
von der Dame ja gesagt bekommen hatte, daß alles ok ist. Vier Tage nach Kündigungserhalt später habe ich dann doch nochmal bei der Agentur
angerufen, worauf diese mir mitgeteilt hat, daß es keinen Eintrag gibt im System. Jetzt habe ich angefangen zu schwitzen.
Unabhängig von mündlicher/schriftlicher Kündigung stellt sich auch die Frage nach Kündigungsfristen.
Geschah die Kündigung während der Probezeit?
Gibt's einen Arbeits-/Tarifvertrag, der evtl. Kündigungsfristen regelt?

Warum keine Widerspruch gegen die mündliche/schriftliche Kündigung?

Selbst wenn man das alles erstmal beiseite läßt:
Unbedingt umgehend oder gar "stante pede" (oder wie das heißt) mit der schriftlichen Kündigung und dem bei allerersten Aufschlagen erhaltenen ersten "Schmierzettel" zum "Amt" und dort melden!!

Es ist damit zu rechnen, dass gefragt wird: warum wurde gekündigt bzw. warum wurde der Kündigung nicht widersprochen? und dass eine Stellungnahme des Arbeitgebers angefordert wird!
Also bitte Gedanken dazu machen und vielleicht auch ein paar dieser Gedanken schriftlich fixieren, damit man später in einem Gespräch noch weiß bzw. nachlesen kann, was man sagen wollte/will!
Signatur?
Muss das sein?
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friys
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#6

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 10:22 Es liegt auch eine schriftliche Kündigung vor!!
Ja, nur meine Ausführungen zielen primär auf Betrag #4 "Mündliche Kündigung zählt nicht,..."
HarzerUrvieh
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Sa 23. Feb 2019, 10:22 Es liegt auch eine schriftliche Kündigung vor!!
Kore7 hat geschrieben:Als dann die schriftliche Kündigung kam bin ich dann nicht mehr zur Agentur, weil ich
von der Dame ja gesagt bekommen hatte, daß alles ok ist. Vier Tage nach Kündigungserhalt später habe ich dann doch nochmal bei der Agentur
angerufen, worauf diese mir mitgeteilt hat, daß es keinen Eintrag gibt im System. Jetzt habe ich angefangen zu schwitzen.
Unabhängig von mündlicher/schriftlicher Kündigung stellt sich auch die Frage nach Kündigungsfristen.
Geschah die Kündigung während der Probezeit?
Gibt's einen Arbeits-/Tarifvertrag, der evtl. Kündigungsfristen regelt?

Warum keine Widerspruch gegen die mündliche/schriftliche Kündigung?

Selbst wenn man das alles erstmal beiseite läßt:
Unbedingt umgehend oder gar "stante pede" (oder wie das heißt) mit der schriftlichen Kündigung und dem bei allerersten Aufschlagen erhaltenen ersten "Schmierzettel" zum "Amt" und dort melden!!

Es ist damit zu rechnen, dass gefragt wird: warum wurde gekündigt bzw. warum wurde der Kündigung nicht widersprochen? und dass eine Stellungnahme des Arbeitgebers angefordert wird!
Also bitte Gedanken dazu machen und vielleicht auch ein paar dieser Gedanken schriftlich fixieren, damit man später in einem Gespräch noch weiß bzw. nachlesen kann, was man sagen wollte/will!
Muss man einer Kündigung widersprechen um Leistungen wie ALG-1 zu erhalten? Ich meine nicht.
Muss ein Arbeitgeber eine Kündigung ggü. dem "Amt" begründen? Ich meine nicht.
Wir uns einig bei "stante pede".
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Kore7
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#8

Beitrag von Kore7 »

Vielen Dank für eure Antworten. Es geht mir nicht um die Kündigung als solches, sondern darum ob ich den Kündigungseingang bei mir
irgendwie nachweisen muß.Von irgendeinem Datum muß man ja die Frist sich zu melden ausgehen.
WEnn die bei mir jetzt einige Tage im Briefkasten war zum Beispiel gilt dann die Frist ab dem Zeitpunkt wo ich von der Kündigung
Kenntnis genommen habe? Oder ein Zustellungsvermerk der Post? Oder bei in die Hand gedrückt ab diesem Datum???
Ich geh wohl lieber schnell vorbei und versuche das zu klären. Freue mich auf eure Antworten!!
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Koelsch
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Re: Arbeitslos melden und Fristen

#9

Beitrag von Koelsch »

Zustellvermerk = Zugangsdatum,
Brief im Briefkasten (nachweislich) = Zugang, außer es gibt wichtige Gründe, warum Du den nicht geleert hast (warst in Urlaub, Krankenhaus oder so)

Wenn dadurch Fristen versäumt wurden, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen nach § 27 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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