Antrag abgelehnt und doch bewilligt?

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Upstocker
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Antrag abgelehnt und doch bewilligt?

#1

Beitrag von Upstocker »

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, was SB mir mit dem aktuellen Schriftsatz sagen will. Ich habe Leistungen nach dem SGB II ab 01.04.2019 beantragt.

1.) Bescheid über die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.

2.) Bescheid über die vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.

Zu Nr. 1:

Ihren Antrag vom 31.01.2019 auf Leistungen nach dem SGB II lehne ich ab, da kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht.
Die Ablehnung bezieht sich auf den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.08.2019.

Begründung:
Sie verfügen über ausreichendes Einkommen im Sinne des §11 SGB II, um den Bedarf um Lebensunterhalt zu dekcen. Die Begründung ergibt sich
aus der beigefügten Berechnung, die Bestandteil dieses Bescheides ist.

Zu Nr. 2:

Weiterhin werden Ihnen aufgrund Ihres Antrags vom 28.02.2019 für Sie und für die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen für die Zeit vom 01.04.2019 bis 30.06.2019 und vom 01.08.2019 bis 30.09.2019 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des SGB II in der derzeitigen Fassung wie folgt bewilligt:

Für Monat 04/19: xxx Euro
Für Monat 05/19: xx Euro
Für Monat 06/19: xx Euro
Für Monat 08/19: xxx Euro
Für Monat 09/19: xx Euro

So weit, so gut. Ich habe zuvor ausgerechnet, daß für Juli 2019 kein Anspruch besteht. Das steht ja nun auch so im Bescheid. Aber wieso schreibt die SB von 01.07.2019 bis 31.08.2019? Ich nehme an, daß ist ein Schreibfehler und soll 31.07.2019 heissen? Auch das Antragsdatum zu Punkt 1 hat es so nicht gegeben. Das Antragsdatum war ausweislich der 28.02.2019. Wahrscheinlich war die Fachkraft wohl bei der Bescheiderstellung nicht so ganz bei der Sache.

Ich würde da jetzt nichts weiter unternehmen. Den Inhalt habe ich ja erfasst und einen Schriftwechsel bzgl. Datum der Antragstellung und Schreibfehler halte ich jetzt nicht zwingend für notwendig. Die Leistungsberechnung schein i. O. zu sein.
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Koelsch
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Re: Antrag abgelehnt und doch bewilligt?

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Berechnun ok ist, würde ich auch nix mehr machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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